Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Steuerliche Behandlung von Betriebskostenrückzahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Steuerliche Behandlung von Betriebskostenrückzahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roccus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 48
Wohnort: Oberschwaben

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:58    Titel: Steuerliche Behandlung von Betriebskostenrückzahlung Antworten mit Zitat

Ich komme zu keinen richtigen Ergebnis bei folgenden Problem:

Ein Mietvertrag läuft zum 31. März 2009 aus. Mein Mieter wird für diesen Zeitraum eine Betriebskostenrückzahlung zu erwarten haben. Bisher habe ich die Rückzahlung unmittelbar mit Übergabe der Abrechnung für den Abrechnungszeitraum im März des Folgejahres beglichen. Diese Rückzahlung habe ich dann im nächsten Jahr steuerlich geltend gemacht.
Grund: Die Beträge sind erst dann steuerlich geltend zu machen, in dem Jahr wo sie angefallen sind. Damit fällt auch die Rückzalung an den Mieter, steuerlich gesehen, tatsächlich erst im Folgejahr an.
Soweit die Vermietung Fortbestand hat konnte ich die Rückzahlungen mit den Mieteinnahmen verrechnen.

Nun aber:
Für die Restlaufzeit des Mietvertrages (1.1. - 31.3.2009) wird die Abrechnung (Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2009) mir bis Ende März 2010 vorliegen.
Da ich aber 2010 keine Mieteinahmen, wegen der Beendigung des Mietverhältnisses, erzielen werde, kann ich die Rückzahlung der Betriebskosten aus 2009 in 2010 auch nicht verrechnen.

Ich bin auf die Beiträge gespannt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ins Blaue: Die Rückzahlung mit Abfluss in 2010 dort als Ausgabe zu behandeln und kann dann mit Einkünften aus anderen EInkunftsarten verrechnet werden.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.