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Verfasst am: 03.03.09, 12:05 Titel: Neuantrag und trotzdem alte Miete?
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Hallo
Folgende Situation:
2 Jahre ALG2 Bezug durch Elternzeit -innerhalb des bezuges ungenehmigter Umzug in eine größere Wohnung da die Elternzeit bald beendet ist und der Partner wieder arbeitet :Das heißt beide haben arbeit und fallen komplett aus dem ALG2 raus.
Nun ist einer von beiden wieder arbeitslos und es wurde ein neuantrag gestellt.
Darf dann immernoch die alte miete vom vorherigen Bezug berechnet werden?
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