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Gewährleistungsanspruch

 
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
Wohnort: Berchtesgaden

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 22:50    Titel: Gewährleistungsanspruch Antworten mit Zitat

Mein erster Beitrag wurde zwar abgesendet, aber er erschien hier nicht. Also 2. Versuch: gekürzte Fassung. Fotostativ nach 6 Wochen zwecks kostenlosem Umtausch bzw. Reparatur zum Händler geschickt, nachdem der Vorlieferant bereits eine kostenlose Rep. zugesagt hatte. Er sandte also die Ersatzteile kostenlos an den Händler,allerdings verweigert mir dieser die kostenlose Reparatur, gibt mir aber auch keinen Kostenvoranschlag.
Ich habe nur die Wahl zwischen einer kostenpflichtigen Reparatur oder einer versandkostenpflichtigen Rücksendung des defekten Statives. Seine Begründung: Anwenderfehler, den er aber auch nicht richtig erklärt.
Dazu folgendes: Von den insgesamt 6 Auszügen (Stativbeinen) kam eines nicht heraus, also drehte ich die Verschraubung etwas weiter auf. Dann also bewegte sich das Bein und ich konnte es herausziehen und festschrauben, allerdings klappte es später zusammen.Nach Anruf beim Händler hörte ich das erste Mal (Bedienungsanleitung gab es nicht), daß die Schrauben nur ganz wenig (relativ) aufgeschraubt werden dürfen. Aber woher soll ich als Verbraucher das ohne Anleitung wissen? Sollte also ein Anwenderfehler vorliegen, so muß einem durch eine Bedienungsanleitung mitgeteilt werden, w i e das mit den Schrauben "richtig" funktioniert. Das war nicht der Fall..
Ein vorheriges Carbonstativ eines anderen Herstellers habe ich nicht anders gehandhabt und da gab es nie Probleme.
Also: Der Händler ignoriert inzwischen meine eMails und wartet auf mein "okay" für eine kostenpflichtige Reparatur, schreibt aber auch nicht, wie hoch die ausfallen wird. Außerdem hat er die Ersatzteile bereits kostenlos vom Vorlieferanten erhalten.
So sieht das aktuell aus.
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servus Inge
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer muss die Reparatur kostenlos durchführen, wenn die Sache im Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Das wird hier anscheinend gemäß § 476 BGB vermutet. Der Verkäufer müsste also nachweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Welche Rolle das Fehlen einer Bedienungsanleitung spielt, weiß ich leider nicht. Interessiert mich auch, ob das als Sachmangel gilt oder sonst die rechtliche Beurteilung beeinflusst.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
Wohnort: Berchtesgaden

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. Auch der Vorlieferant - kostenlose Zurverfügungstellung der Ersatzteile - hat mir ja sofort die kostenlose Rep. zugesichert.
Da aber der Händler selbst diese verweigert, wollte ich vom Vorlieferanten wissen, wie groß denn noch der Zeitaufwand für das Zusammenschrauben der Ersatzteile wäre - seine Antwort. maximal 30 Minuten. Das habe ich dem Händler mitgeteilt - aber er bleibt stur bei seinen beiden Vorschlagsvarianten.
Er erwartet praktisch von mir ein "okay" für eine kostenpflichtige Reparatur, noch dazu ohne einen vorherigen Kostenvoranschlag.
Ein Stativ hat ja außer den Beinen und Schrauben sonst nichts, also kann man da im Grunde auch keinen Anwendungsfehler begehen.
Es sei denn dieses Exemplar ist eine Ausnahme - dann sollte aber unbedingt eine Bedienungsanleitung dabeiliegen, damit eben kein sogenannter Anwenderfehler passiert.
Wenn also der Händler weiterhin stur bleibt, ich aber auch keine kostenpflichtige Rep. akzeptiere, wie geht es dann weiter?
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servus Inge
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer muss dann nachweisen können, dass der Händler die Nachbesserung verweigert. Dann kann der Käufer durch eine dem Verkäufer nachweisbar zugegangene Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zzgl. Schadenersatz (soweit vorhanden) verlangen. Und wie man Geldforderungen eintreibt, dürfte bekannt sein.
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
Wohnort: Berchtesgaden

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Händler mich mehrmals auf seine beiden Vorschläge (email) -entweder kostenpflichtige Rep. oder Stativ unrep. unfrei an mich zurück,- hingewiesen hat, wäre das klar.

Werde ihm mitteilen (e Mail) daß ich aufgrund seiner Nachbesserungsverweigerung vom Kaufvertrag zurücktrete und einen Termin für die Rückerstattung des Kaufpreises bekanntgeben.

Nochmals vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
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servus Inge
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
Wohnort: Berchtesgaden

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Muß mich nochmal melden. Nachdem ich soeben dem Hänndler gemailt habe, daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete und bis zum 27.02.2009 eine Rückerstattung erwarte, erreicht mich seine autom. Mailnachricht, daß er geschäftlich vom 20.02. bis 08.03.2009 unterwegs ist und daher nicht antworten kann. Es wird - für dringende Fälle - seine Büro-Mailadresse genannt und an diese habe ich nun die Mail nochmals gesandt.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise kann man gerade bei E-Mails den Zugang im Zweifel schlecht beweisen. Eine automatische Empfangsbestätigung o.ä. könnte das aber deutlich verbessern. Wie das mit der Abwesenheit gehandhabt wird, weiß ich nicht genau.
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
Wohnort: Berchtesgaden

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis. Seine autom. Abwesenheitsmail hat ja bestätigt, daß meine Nachricht ihn erreicht hat. Habe aber sicherheitshalber diese nochmals an die statt dessen -für dringende Fälle - angegebene Büromailadresse abgesandt.

Daß er nun auch noch 2 Wochen unerreichbar ist bestätigt auch sein unmögliches Verhallten, er zwingt mir damit weitere 14 Tage Wartezeit auf - bis ich evtl. mein Geld zurückerhalte.
Da er ja in seiner ersten Stellungnahme auf meine Reklamation mitteilte, daß er das Stativ zwecks Rep. zum Vorlieferanten schickt - wäre zumindest diese Wartezeit sinnvoll gewesen, da dieser mir ja die Nachbesserung telef. zusicherte, eigentlich die Angelegenheit damit erledigt gewesen. Leider hat er sich dann - warum auch immer - entschlossen die Teile vom Lieferanten kommen zu lassen und den Rest selbst zu machen.
Auch der Vorlieferant selbst hat mich ja gebeten, das Stativ zwecks Nachbesserung direkt an ihn zu senden, nur war es da bereits beim Händler. Hätte dieser also, wie auch zuerst mitgeteilt, das Stativ an den Lieferanten geschickt, wäre alles in bester Ordnung.
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lavendel
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 28
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BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:42    Titel: Bedanke mich Antworten mit Zitat

Ende gut alles gut - nachdem ich hier bestens informiert wurde, also auch einen Termin für entweder die Nachbesserung oder Rücküberweisung des Rechnungsbetrages gesetzt hatte, lenkte der Händler plötzlich ein.
Er hat das Stativ also endlich zum Vorlieferanten geschickt, dieser hat nachgebessert und das Stativ ist bereits wieder auf dem Weg zu mir.
Bin total froh, nochmals vielen herzlichen Dank.
Servus Inge
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