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A (Kläger) verliert Prozeß (Streitwert sagen wir 2000.-). RA von A teilt dem A mit: Urteil des Gerichtes in einem Punkt unkorrekt!
Sollte in diesem fiktiven Fall A in Berufung gehen - kann man pauschal sagen, ob sich das lohnt und wie hoch die Kosten sind, wenn es wie im hier konstr. Fall um 2000.- geht?Allgemeiner: In wie vielen Fällen kommt bei einem Berufungsverfahren etwas anderes heraus, als in der ersten Instanz?
In wie vielen Fällen kommt bei einem Berufungsverfahren etwas anderes heraus, als in der ersten Instanz?
Das ist völlig irrelevant, da es im Einzelfall immer nur um die Erfolgsaussichten der konkreten Berufung geht.
Dafür ist egal, ob die allgemeinen Berufungserfolgsquoten 1% oder 99% sind.
Wenn man einen berufungsfähigen Fall hat, wird man auch bei 1% Erfolgsquote obsiegen. Wenn man keinen berufungsfähigen Fall hat, wird man auch bei 99% Erfolgsquote unterliegen.
Es ist ein Aberglaube, daß Berufungs- oder Revisionsgerichte quasi "feste Quoten" für ihre Zurückweisungen haben nach dem Motto "heute haben wir schon 3 Berufungen stattgegeben, jetzt müssen wir mal wieder ein wenig strenger sein und alle anderen abweisen, egal wie die Sachlage ist". So funktionieren Gerichte nur in den Köpfen von Leuten, die wirklich überhaupt keine Ahnung haben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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RA von A teilt dem A mit: Urteil des Gerichtes in einem Punkt unkorrekt!
Wichtiger als die "Unkorrektheit in einem Punkt" des Ausgangsurteils wäre für mich die Frage, ob das Berufungsgericht eine bessere Entscheidung treffen wird. Dass das Ausgangsurteil in einem Punkt einen Fehler enthält ist zunächst nur die "halbe Miete" (andernfalls würde die Berufung gleich nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen). Das Urteil muss aber auf dem Fehler "beruhen", was zB dann nicht der Fall ist, wenn das Urteil auch wegen anderer Gründe so ausgefallen wäre.
Als Mandant sollte man sich dafür interessieren, ob das Berufungsgericht eine bessere Entscheidung erlassen würde, nicht ob es zunächst einen Fehler des Ausgangsgericht entdeckt. Das sollte man nicht gleichsetzen.
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