Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.03.09, 16:01 Titel: Wie bringt man den Gesetzgeber dazu, daß er seine Gesetze de
n modernen gesellschaftlichen und neuen technischen Gegebenheiten anpaßt?
Konkret geht es in diesem Fall um die rechtlich zulässige Dauer von Inlandsüberweisungen.
Der Gesetzgeber räumt hier der Bank 2-3 Tage ein die Überweisung durchzuführen.
Aber diese Zeitdauer wurde ja noch in Zeiten beschlossen, als der überwiegende Teil
der Verbraucher ihre Überweisungen noch schriftlich über Überweisungsformulare auf Papier durchführte, das man hier der Bank eine Zeit für die Dateneingabe und Bearbeitung einräumen mußte, war ja verständlich.
Aber heutzutage kann man eine Überweisung via Online Banking mit dem Computer erledigen.
Ein Computer könnte technisch gesehen die Überweisung innerhalb weniger Sekunden durchführen, aber dies wird von den Banken heute immer noch nicht gemacht, weil die Banken das Geld lieber einen Tag behalten um davon finanziell zu profitiere und da ja der Gesetzgeber nach dem alten Gesetz diese Überweisungsdauer und Verhalten den Banken ja rechtlich zubilligt.
Aber genau genommen halten die Banken so gesehen das Geld ja mit Vorsatz zurück, in dem sie diese Gesetzeslücke ausnutzen und nicht weil es die technischen Rahmenbedinungen wie früher erfordern.
Hier besteht also Korrekturbedarf beim Gesetzgeber, daß dieser die Überweisungsdauer für Inlandsüberweisungen auf eine deutlich kürzere Zeit eingrenzt,
solange die Überweisung vom Kunden mit einem Computer getätigt wurde.
Aufgrund der heute technischen Möglichkeiten halte ich eine maximale Überweisungsdauer von einer Stunde für akzeptabel, danach sollte das Geld
bei der anderen Bank auf dem Konto des Empfängers angekommen sein.
Denn immerhin entsteht dem Kunden dadurch einen direkten Schaden.
Herr A hat z.B. in einem Versandhandel einen Artikel bestellt, von dem beim Versandhändler nur noch 4 auf Lager vorrätig sind und der Geldeingang via Vorkasse
noch bis 16:00 Uhr beim Versandhändler eingegangen sein muß, damit dieser das Paket noch am gleichen Tag abschicken kann.
Wenn sich nun aber die Bank über 24 h Zeit läßt, dann erhält der Versandhändler sein Geld viel zu spät und wenn der Kunde Pech hat, dann sind die 4 auf Lager vorrätigen Artikel nicht mehr vorhanden.
D.h. der Kunde muß unter umständen 1-2 Wochen warten bis der Händler neue Ware geliefert bekommt und all das weil die Bank mit Vorsatz das Geld zurückgehalten hat.
Das kann es ja nicht sein.
Welche Möglichkeiten hat man hier also als Verbraucher, daß der Gesetzgeber seine gesetztlichen Rahmenbedinungen den neuen technischen Umständen anpaßt?
Wäre eine Verfassungsklage möglich?
Nein, sowas regelt man in der Regel über Wahlen
Aber davon abgesehen: Woher soll denn Ihre Vertragspartei wissen, ob Sie Online-Banking benutzen oder nicht? Der weitaus überwiegende Teil der Gesellschaft nutzt es nämlich noch nicht. Es ist zwar praktisch, aber man kann es nicht verlangen. Es ist eigentlich auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers das festzulegen. Gibt es keine Bank die Online-Überweisungen schneller tätigt? Wenn ja, sollten Sie dorthin wechseln.
Zitat:
Herr A hat z.B. in einem Versandhandel einen Artikel bestellt, von dem beim Versandhändler nur noch 4 auf Lager vorrätig sind und der Geldeingang via Vorkasse
noch bis 16:00 Uhr beim Versandhändler eingegangen sein muß, damit dieser das Paket noch am gleichen Tag abschicken kann.
In Ihrem Beispiel ist nicht der Gesetzgeber oder die Bank schuld, dass Sie den Artikel nicht direkt kriegen, sondern der Verkäufer. Wenn Sie einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließen, sollte er den Artikel für Sie zurücklegen. Tut er das nicht, kann der Gesetzgeber da herzlich wenig gegen tun.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.03.09, 17:33 Titel:
Caesar, Beiträge werden deutlich einfacher les- und ggf. zitierbar, wenn die Überschrift nicht den Beginn des Textes enthält.
Und verschiebibert nach Recht und Politik. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.03.09, 17:51 Titel: Re: Wie bringt man den Gesetzgeber dazu, daß er seine Gesetz
Caesar hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat man hier also als Verbraucher, daß der Gesetzgeber seine gesetztlichen Rahmenbedinungen den neuen technischen Umständen anpaßt?
Ich möchte nicht überheblich klingen, aber wie genau haben Sie aufgepaßt, als in der Schule "Demokratie" erklärt wurde?
Sie können eine Partei wählen, die eine Gesetzesänderung befürwortet oder selbst eine gründen, die das tut, oder Sie können Ihren zuständigen Abgeordneten dafür sensibilisieren.
Eine verfassungsmäßige Pflicht werden Sie hingegen nicht konstruieren können.
Caesar hat folgendes geschrieben::
Wäre eine Verfassungsklage möglich?
IMO nein. Sie können auch nicht klagen, weil Sie Ihren Schellackplattenspieler wegwerfen müssen, weil niemand mehr Platten dafür produziert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Verfasst am: 03.03.09, 18:07 Titel: Re: Wie bringt man den Gesetzgeber dazu, daß er seine Gesetz
Caesar hat folgendes geschrieben::
Denn immerhin entsteht dem Kunden dadurch einen direkten Schaden.
Herr A hat z.B. in einem Versandhandel einen Artikel bestellt, von dem beim Versandhändler nur noch 4 auf Lager vorrätig sind und der Geldeingang via Vorkasse
noch bis 16:00 Uhr beim Versandhändler eingegangen sein muß, damit dieser das Paket noch am gleichen Tag abschicken kann.
Es bekommt also derjenige die Ware, dessen Zahlung zuerst beim Versandhaus eingeht. Unterstellt man gleich lange Laufzeiten der Überweisungen von verschiedenen Banken, erhält also derjenige die Ware, der zuerst überwiesen hat.
Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob die - unterstellt gleich langen - Laufzeiten 24 Sekunden, 24 Stunden oder 24 Tage betragen.
Ich sehe jedenfalls keinen kausalen Zusammenhang zwischen der gesetzlichen Vorgabe und dem entstandenen Schaden.
Caesar, Beiträge werden deutlich einfacher les- und ggf. zitierbar, wenn die Überschrift nicht den Beginn des Textes enthält.
Eigentlich habe ich die Überschrift im Texteingabefeld fortgesetzt weil das Eingabefeld für die Überschrift zu kurz war und nicht anders herum.
Zitat:
Und verschiebibert nach Recht und Politik.
Ok, speziell bezogen auf die Überweisung ist es ja auch Verbraucherrecht, daher habe ich das hier gepostet.
Zitat:
Es bekommt also derjenige die Ware, dessen Zahlung zuerst beim Versandhaus eingeht. Unterstellt man gleich lange Laufzeiten der Überweisungen von verschiedenen Banken, erhält also derjenige die Ware, der zuerst überwiesen hat.
Ja, aber nicht jeder bestellt per Vorkasse.
Es gibt ja noch via Nachnahme, auf Rechnung usw.
So gesehen haben also die, die per Nachnahme bestellen einen Vorteil, weil bei denen das Paket erstmal abgeschickt wird und der Postbote das Geld dann ja entgegennimmt.
Prinzipiell hat der TE aber recht. Es dauert viel zu lange. Nur geht er von falschen Voraussetzungen aus. Die Überweisung von einer Bank zur anderen, dauert nicht so lange, weil die Daten eingegeben werden müsste, sondern weil die Banken diese 2-3 Tage nutzen, um das Geld "arbeiten" zu lassen. D. h. sie halten das Geld vorsätzlich zurück, damit sie damit spekulieren können. Sie überweisen vielleicht nur 20 €, aber in der Gesamtmenge kommen da Milliarden über Milliarden zusammen. Damit machen sie einen Großteil ihres Gewinns.
Sehen kann man das am Transfer von Geld von einem Konto zu einem anderen Konto des selben Kreditinstitutes. Erfahrungsgemäß geht das viel schneller, obwohl es sich dort um die gleiche Datenmenge handelt, die transferiert werden muss. Und warum? Es handelt sich hier nur um Geld, dass die Bank umbucht. Achten sie mal drauf.
Ich weiss nicht ob sich der Gesetzgeber darum schert wie lange eine Überweisung braucht, das ist m.E. auch nicht seine Aufgabe.
Das von Questor vorgebrachte halte ich für ein Gerücht. Aus zweierlei Gründen:
Es ist für die Zinsberechnung nicht das Datum des Geldeingangs entscheident, sondern das Datum der Wertstellung. Hab grad nochmal nachgesehen: wenn ich zwischen verschiedenen Banken überweise, gibt es dazwischen keine Lücke, also keine Zeitspanne in der die eine oder andere Bank über das Geld verfügt, aber keine Zinsen zahlen müsste (wenn überhaupt bei Girokonten).
Auch erscheint es nicht sehr einleuchtend, dass die Bank ja über das bei ihr angelegte Geld die ganze Zeit über verfügen kann, aber ein besonderes Spekulationsgeschäft in diesen zwei, drei Tagen machen soll.
Ich weiss nicht ob sich der Gesetzgeber darum schert wie lange eine Überweisung braucht, das ist m.E. auch nicht seine Aufgabe.
Das von Questor vorgebrachte halte ich für ein Gerücht. Aus zweierlei Gründen:
Dritter Absatz. Das ist ein uralter Hut und kann jeder VWLer bestätigen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 04.03.09, 20:32 Titel:
r.doll hat folgendes geschrieben::
keine Zinsen (...) wenn überhaupt bei Girokonten
Guter Einwand. Wenn die Banken sowieso keine Zinsen zahlen, wie bzw. wo entsteht dann der Zinsverlust für die Kontoinhaber bzw. der Zinsgewinn für die beteiligten Banken? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Uralte Hüte sind mitunter nicht sonderlich brauchbar. Im verlinkten Artikel geht es um Österreich, und es ist die Rede von geschätzten 20 Millionen, und nicht Milliarden über Milliarden.
Wie gesat, bei meinen Überweisungen habe ich keine Lücke zwischen den Wertstellungen festellten können.
Guter Einwand. Wenn die Banken sowieso keine Zinsen zahlen, wie bzw. wo entsteht dann der Zinsverlust für die Kontoinhaber bzw. der Zinsgewinn für die beteiligten Banken?
Bei einem unverzinsten Girokonto (es gibt auch solche, die - wenngleich minimale - Zinsen abwerfen) ensteht zwar dem Kontoinhaber kein Verlust, wohl aber der Bank ein Vorteil, wenn sie länger mit dem wegüberwiesenen Geld arbeiten kann. Es kann aber dem Kontoinhaber ein Nachteil dadurch entstehen, dass er durch einen verzögerten Geldeingang bei seinem Gläubiger in Verzug gerät.
Eins darf man auch nicht vergessen: der Vorteil der Bank beim Wegüberweisen hebt sich aber mit dem Nachteil beim Geldeingang auf.
Natürlich braucht eine Überweisung Zeit, die muss der Hoppla-Hopp-Onlineshopping-Junkie schon einplanen. Zum Vorteil der Bank ist das aber kaum, daher stehen die Chancen gut dass der Wettbewerb es regelt.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.