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Wie bringt man den Gesetzgeber dazu, daß er seine Gesetze de
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe einfach mal davon aus, das bekannt ist das es verfahren gibt die annähernd in Echtzeit das Geld Weltweit verfügbar machen. Allerdings wird diese Art der Geldversendung auch gerne von Betrügern mißbraucht. Man muß halt abwiegeln was einem wichtiger ist. Also ich würde da wirklich nicht die eine Millionste Verordnung vom Gesetzgeber fordern.
Gruß
Zafilutsche
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nicht irgendwelche halbseidenen Geldtransfersysteme gemeint. Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben:

Südkorea ist ein hochindustrialisiertes Land mit annähernd 50 Millionen Einwohnern.

Wenn es dort möglich ist, das ganz normale, allgemeine Überweisungssystem über die gewöhnlichen dortigen Banken in annähernder Echtzeit zu vollziehen, dann frage ich mich schon, warum das bei uns nicht möglich sein sollte.

Gruß,
moro
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sind Sie der Meinung, das dass in Deutschland nicht möglich ist? Wegen der Schnelligkeit steigt aber eben auch die Gefahr des Geldverlustes. Das System hatte sich anscheinend bei der Phisherfraktion etabliert. Sehr böse
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Caesar hat folgendes geschrieben::
Der Gesetzgeber räumt hier der Bank 2-3 Tage ein die Überweisung durchzuführen.
Aber diese Zeitdauer wurde ja noch in Zeiten beschlossen, als der überwiegende Teil
der Verbraucher ihre Überweisungen noch schriftlich über Überweisungsformulare auf Papier durchführte, das man hier der Bank eine Zeit für die Dateneingabe und Bearbeitung einräumen mußte, war ja verständlich.


Die BGB §§ 676a, b und c wurden erst vor 10 Jahren ins BGB eingefügt. Also zu einem Zeitpunkt, als Internetbanking schon weit verbreitet war.

Caesar hat folgendes geschrieben::
Aber heutzutage kann man eine Überweisung via Online Banking mit dem Computer erledigen.
Ein Computer könnte technisch gesehen die Überweisung innerhalb weniger Sekunden durchführen.


Grundsätzlich kann man den Zahlungsverkehr so organisieren. Aber um zu verstehen, warum dies mit hohem Aufwand verbunden ist, ein kurze Schilderung des Sachstandes.

Eine Überweisung funktioniert im einfachsten Fall so, dass die Bank des Zahlungspflichtigen dessen Konto belastet und das Geld einem Konto, dass die Bank des Geldempfängers bei der Bank des Absenders führt gutschreibt. Nun wird die Empfängerbank (elektronisch) informiert und diese belastet das Konto der Absenderbank und schreibt es dem Konto des Empfängers gut.

Hierdurch steht das Konto der Absenderbank bei der Empfängerbank im Soll. Dieses Soll stellt einen Kredit der Empfängerbank an die Absenderbank dar. Die Empfängerbank prüft daher ob die Bonität der Absenderbank ausreicht, den Kredit zu gewähren.

Um diesen Kredit auszugleichen muss die Absenderbank von ihrem LZB-Konto den Überweisungsbetrag an die Empfängerbank übertragen. Dies wird natürlich nicht bei jeder Einzelzahlung gemacht. Es werden vielmehr die Eingänge und Ausgänge saldiert und nur die Differenz über LZB ausgeglichen.

Dummerweise haben wir aber nicht 2 sondern 5000 Banken in Deutschland (weltweit einmal ganz außen vor gelassen).

Um das Geschilderte umzusetzen, müsste daher jede Bank mit jeder eine Kontoverbindung haben. Und die Limite dieser 5000 Banken überwachen. Und die Saldoausgleiche dieser Banken vornehmen. Das ist nicht effizient.

Die Alternative ist eine zentrale Clearingstelle. Dies scheint in Südkorea zu bestehen. Hier verrechnet die Absenderbank (elektronisch) mit der Clearing-Stelle und diese (elektronisch) mit der Empfängerbank. Hierdurch brauche ich keine Kontoverbindung von Bank zu Bank mehr.

In Deutschland haben wir eine (historisch gewachsene) Mischform. Wir haben 5 Gironetze: Das der LZB, der (Wortsperre: Firmenname), der Privatbanken, der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken.

Dadurch ergeben sich unterschiedlich lange Wege: Von einer Bank zur gleichen geht sofort, innerhalb der Bankengruppe dauert etwas länger und Bankengruppenübergreifend dauert am längsten.

Vor allem aber fallen die (Banken)bonitätsprüfungen innerhalb der Gruppe der Sparkassen und der der Genossenschaftsbanken weg, da diese eh füreinander haften.

Aus Sicht der Sparkassen und Genossen ist dieses Modell ein Wettbewerbsvorteil: Sie können ihren Kunden eine schnellere Überweisung innerhalb der Gruppe versprechen und motivieren ihre Geschäftskunden so dazu, Geschäftskonten bei Sparkassen und Landesbanken einzurichten.

Ein gesetzlich bestimmtes Verbot dieses Wettbewerbs und die Pflicht zur Einrichtung einer zentralen Clearingstelle ist daher Ordnungspolitisch sehr zweifelhaft. Abgesehen davon wären durch einen solchen Eingriff ausgerechnet die öffentlichen Banken benachteiligt, die in Deutschland einen Marktanteil von über 50 % haben. Da überlegt es sich der Gesetzgeber sicher zweimal, ob er das macht.

Caesar hat folgendes geschrieben::
aber dies wird von den Banken heute immer noch nicht gemacht, weil die Banken das Geld lieber einen Tag behalten um davon finanziell zu profitiere


Das ist sicher auch ein entscheidendes Argument. Aber auch hier ist die Frage notwendig, wozu der Wettbewerb hier geführt hat.

Wäre die Frage der Überweisungsdauer für mich als Privatkunde wesentlich, würde ich zu der Bank gehen, die mir die schnellste Überweisungsdauer zusichert. Ich persönlich bin aber bei der Bank, die mir die niedrigsten Kontogebühren abverlangt. Warum? Weil es mir in 99,99 % meiner Zahlungen völlig egal ist, ob mein Konto ein, zwei Tage früher oder später belastet wird. Für die Bank hingegen ist der Valutaschnitt purer Ertrag.

Warum sollte bei funktionierendem Wettbewerb die Bank also einen hohen Aufwand treiben, ein Angebot zu schaffen, dass dem Kunden nicht wichtig ist und den Ertrag der Bank schmälert?

Logischerweise müssten die Kosten/Ertragsausfälle irendwie kompensiert werden. Also würden im Schnitt die Kontogebühren/Überweisungsgebühren steigen. Aufgrund des Wettbewerbs haben wir aber in Deutschland extrem niedrige Kosten des Zahlungsverkehrs. Aber eben nicht die schnellstdenkbare Überweisungsdauer

Caesar hat folgendes geschrieben::
Hier besteht also Korrekturbedarf beim Gesetzgeber, daß dieser die Überweisungsdauer für Inlandsüberweisungen auf eine deutlich kürzere Zeit eingrenzt


Hier besteht also eben kein Korrekturbedarf. Ich würde meinem Abgeordneten was husten, wenn er glauben würde, dass er besser sagen kann, was die Bankkunden wollen, als die Bankkunden selbst.

Caesar hat folgendes geschrieben::
Wenn sich nun aber die Bank über 24 h Zeit läßt, dann erhält der Versandhändler sein Geld viel zu spät und wenn der Kunde Pech hat, dann sind die 4 auf Lager vorrätigen Artikel nicht mehr vorhanden.


Ist die Zahlung wirklich eilig, oder der Zinsschaden hoch (z.B. bei der Kaufpreisüberweisung einer Immobilie), kann der Kunde gegen Entgelt eine Blitzüberweisung beauftragen, die am gleichen Tag gutgeschrieben wird. Die Tatsache, dass dies in extrem wenigen Fällen vom Kunden beauftragt wird, ist ein Indikator, dass die Überweisungsdauer nur in seltenen Fällen für den Kunden relevant ist.

Caesar hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat man hier also als Verbraucher, daß der Gesetzgeber seine gesetztlichen Rahmenbedinungen den neuen technischen Umständen anpaßt?
Wäre eine Verfassungsklage möglich?


Politische Fragen werden in Deutschland durch das Parlament und nicht durch das Verfassungsgericht entschieden. Ein Verfassungsrecht auf ein Gesetz nach meinen persönlichen Präferenzen habe ich nicht.
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