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Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.09, 16:43 Titel: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freundin !
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Am 25.02 haben wir ein Haus ersteigert, die Alteigentümerin hatte es selbst im März 2008 ersteigert, aber nie bezahlt. Nun wollen wir natürlich schnellstmöglich ins Haus. Die Alteigentümerin wohnt laut Nachbar, Bank und Gericht bei einer Freundin (ist aber noch im Objekt gemeldet).
Laut ihrer Aussage kann sie dort nicht wohnen, da es zu kalt ist und vor 14 Tagen, durch ein Rohrbruch das Wasser abgestellt wurde.
Angeblich sucht sie eine Wohnung, aber wir trauen dem Frieden nicht.
Unsere Fragen sind nun :
1. War sie jemals Eigentümerin des Objektes ?
2. Welche Frist sollte man ihr setzen ?
3. Ist es rechtens, das sie laut ihrer eigenen Aussage dort nicht mehr wohnt, das
Haus nur braucht um ab und an mal eine Nacht dort zu schlafen, falls ihre Freundin Besuch bekommt ?
4. Wie lange dauert es einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, bzw. mit welchen Kosten ist es verbunden ? Wie teilen sich die Kosten dafür auf ?
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 04.03.09, 14:50 Titel: Re: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freund
kaipi hat folgendes geschrieben::
1. War sie jemals Eigentümerin des Objektes ?
Ja - s. § 90 Abs. 1 ZVG
Zitat:
2. Welche Frist sollte man ihr setzen ?
Eine kurze Frist wäre angebracht .
Zitat:
3. Ist es rechtens, das sie laut ihrer eigenen Aussage dort nicht mehr wohnt, das
Haus nur braucht um ab und an mal eine Nacht dort zu schlafen, falls ihre Freundin Besuch bekommt ?
Das spielt hier keine Rolle.
Zitat:
4. Wie lange dauert es einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, bzw. mit welchen Kosten ist es verbunden ? Wie teilen sich die Kosten dafür auf ?
Wie mein Vorposter. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Der link mit dem Hinweis zur "Berliner Räumung" ist aber riskant - es handelt sich immerhin um eine Räumung aus Zuschlagsbeschluss. Wo da ein Vermieterpfandrecht herkommen soll, wenn ist schleierhaft, außer man ist wirklich so naiv zu behaupten, man habe mit der Besitzerin einen Mietvertrag geschlossen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Der link mit dem Hinweis zur "Berliner Räumung" ist aber riskant - es handelt sich immerhin um eine Räumung aus Zuschlagsbeschluss. Wo da ein Vermieterpfandrecht herkommen soll, wenn ist schleierhaft, außer man ist wirklich so naiv zu behaupten, man habe mit der Besitzerin einen Mietvertrag geschlossen.
<grins>
der link ist eh riskant, denn wohlweislich wird verschwiegen, wie´s danach dann so weitergeht. für privatleute kann auch die "berliner räumung" nach hinten losgehen, für wohnungsunternehmen (und um ein solches handelte es sich dort) mit entsprechenden lagermöglichkeiten bietet sich das vielleicht an - in berlin, denn woanders ging das schon immer und ohne den BGH so. und man konnte auch schon vorher den vorschuss zahlen, das vermieterpfandrecht ausüben und bekam den vorschuss vom GV dann wieder.
aber in berlin braucht man ja sogar zum vollstrecken eines haftbefehls in der wohnung einen gesonderten 758a-beschluß ... berlin ist einfach anders
will man es ohne berliner variante machen, würde der zeitaufwand etwa - je nach ort, anzahl und bereichsgröße der gerichtsvollzieher, deren schläfrigkeit und dem stand der sonne - zwischen 6 und 12 wochen betragen. denn auch der GV muss die räumung nach der GVVO erst mal mit einem vorlauf von 3 wochen ankündigen. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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