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PFÜB und jetzt will die zweite Frau auch noch Unterhalt

 
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warumdas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:09    Titel: PFÜB und jetzt will die zweite Frau auch noch Unterhalt Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

vor kurzem habe ich mich meinen Familienproblemen angeschlossen und versinke fast.
Also der Mann ist drch den Zugewinnsausgleich der ersten Frau gepfändet, nun spiel die zweite auch verrückt und die nächst Scheidung steht ins Haus.
Wie ist die Rechtslage für den Unterhalt bis zur Scheidung?
Wird nun der nichtpfändbare Betrag erhöht oder muss die zweite Frau auf ihren Unterhalt bis zur Scheidung verzichten?
Gelten Trennungsvreinbarungen wenn sie nicht notariell beglaubigt sind??
danke
lg
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:57    Titel: Re: PFÜB und jetzt will die zweite Frau auch noch Unterhalt Antworten mit Zitat

warumdas hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage für den Unterhalt bis zur Scheidung?
Wird nun der nichtpfändbare Betrag erhöht oder muss die zweite Frau auf ihren Unterhalt bis zur Scheidung verzichten?

Grob über den Daumen: Während der Trennungszeit hat der Ehegatte mit dem höheren Einkommen dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen Unterhalt zu zahlen, und zwar 3/7 der Differenz zwischen den Nettoeinkommen der beiden Ehegatten. Dabei sind monatliche Zahlungen auf Schulden, die vom Arbeitseinkommen einbehalten werden, vorweg vom monatlichen Nettoeinkommen abzuziehen.

Zitat:
Gelten Trennungsvreinbarungen wenn sie nicht notariell beglaubigt sind??

Das kommt darauf an, was vereinbart werden soll. Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

gab es nicht ein paar ausnahmen so das der unterhalt ggf. verwirkt ist?!

z.b. wenn A keine eheberatung audsuchen will sondern einfach sagt für sie sei die ehe geschieden b.z.w http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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