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Verfasst am: 03.03.09, 17:09 Titel: PFÜB und jetzt will die zweite Frau auch noch Unterhalt
Hallo ihr,
vor kurzem habe ich mich meinen Familienproblemen angeschlossen und versinke fast.
Also der Mann ist drch den Zugewinnsausgleich der ersten Frau gepfändet, nun spiel die zweite auch verrückt und die nächst Scheidung steht ins Haus.
Wie ist die Rechtslage für den Unterhalt bis zur Scheidung?
Wird nun der nichtpfändbare Betrag erhöht oder muss die zweite Frau auf ihren Unterhalt bis zur Scheidung verzichten?
Gelten Trennungsvreinbarungen wenn sie nicht notariell beglaubigt sind??
danke
lg
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 03.03.09, 17:57 Titel: Re: PFÜB und jetzt will die zweite Frau auch noch Unterhalt
warumdas hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage für den Unterhalt bis zur Scheidung?
Wird nun der nichtpfändbare Betrag erhöht oder muss die zweite Frau auf ihren Unterhalt bis zur Scheidung verzichten?
Grob über den Daumen: Während der Trennungszeit hat der Ehegatte mit dem höheren Einkommen dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen Unterhalt zu zahlen, und zwar 3/7 der Differenz zwischen den Nettoeinkommen der beiden Ehegatten. Dabei sind monatliche Zahlungen auf Schulden, die vom Arbeitseinkommen einbehalten werden, vorweg vom monatlichen Nettoeinkommen abzuziehen.
Zitat:
Gelten Trennungsvreinbarungen wenn sie nicht notariell beglaubigt sind??
Das kommt darauf an, was vereinbart werden soll. Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 03.03.09, 18:31 Titel:
gab es nicht ein paar ausnahmen so das der unterhalt ggf. verwirkt ist?!
z.b. wenn A keine eheberatung audsuchen will sondern einfach sagt für sie sei die ehe geschieden b.z.w http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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