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Aussonderungsrecht im lfd. Liquidationsverfahren?

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 19:02    Titel: Aussonderungsrecht im lfd. Liquidationsverfahren? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einiger Zeit Anteile bei einer BeteiligungsgmbH & Co.KG erworben.
Das Ganze ist über eine TreuhandgmbH abgewickelt, wo ich als Treugeber geführt werde. Die Treuhand ist gleichzeitig Kommanditisten der Beteiligungsfirma.
Nun ist im letzten Jahr der alleinige GF der Treuhand unverhofft ohne Nachfolgeregelung
verstorben. Da sie dadurch nicht mehr handlungsfähig gewesen ist, wurde ein
Liquidationsverfahren eingeleitet.
Im August letzten Jahres habe ich mit dem GF der BeteiligungsgmbH eine Vereinbarung
über die Rücknahme meiner Anteile zum 01.09.2008 schriftlich vereinbart.
Bis dato verweigert er mir jedoch die Rückzahlung meiner Anteile mit dem Hinweis,
es müsse erst ein neuer Treuhänder gefunden werden, der dann über eine von mir zu unterzeichnende Abtretungserklärung die Rücknahme bzw. Rückzahlung per
Unterschrift absegnen muß.
Ist dieser Einwand richtig oder habe ich ein Aussonderungsrecht?
Gibt es sonst noch für mich Möglichkeiten, schnellstens an mein Geld zu kommen?
Wie ist die Rechtslage?

Danke im voraus für Antworten.

mfG

Jerrie
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