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Verfasst am: 01.03.09, 00:44 Titel: Kündigung der PKV noch vor Beginn möglich?
Guten Abend
Mal angenommen:
Frau X hat über einen Versicherungsmakler die Private Krankenversicherung (aufgrund der Höhe ihres Einkommens) abgeschlossen. Es war zwar ein Probeantrag, aber es kamen gleich die Versicherungsunterlagen per Post. Die GKV hat man zum 28.2.09 gekündigt, den Versicherungsschein für die PKV hat Frau X bereits im Dez 08 erhalten.
Die GKV hat aber die Kündigung nicht bestätigt, da man behauptet hat, diese nicht erhalten zu haben. Und weil man selbst keine Kopie von der Kündigung hatte, musste die GKV erneut gekündigt werden, diesmal zum 31.03.09.
Der Makler hat die Beginnverlegung der PKV auf den 1.4. schriftlich beantragt, nun sind die Unterlagen da, sprich der Nachtrag zum Versicherungsschein mit geänderten Angaben: Beginn zum 1.4. Und die Bestätigung der Kündigung der GKV kam auch.
Nun ist bei Frau X, die momentan noch bei der GKV versichert ist, privat etwas "dazwischen gekommen". Ihr Mann, der selbständig und freiwillig bei der GKV versichert ist, ist aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage seiner Selbständigkeit nachzugehen.
Das würde bedeuten, dass wenn Frau X noch weiterhin bei der GKV versichert bleiben würde, ihr Mann über sie familienversichert sein könnte. Aber wenn sie zur PKV wechselt, muss er seinen Beitrag weiter zahlen, egal ob er Einkommen hat oder nicht -das bedeutet viel Geld für das Ehepaar, welches sie aufgrund der Geschäftsaufgabe von ihrem Mann, nicht mehr haben werden.
Nun hat Frau X ihren Makler mehrmals angemailt und die Situation geschildert- leider ohne Erfolg, er meldet sich nicht bei ihr zurück.
Was kann Frau X machen, um die PKV zu "stoppen"? Wie gesagt, noch hat die PKV nicht begonnen, noch ist Frau X bei der GKV. Kann sie überhaupt noch etwas unternehmen um bei der GKV zu bleiben?
Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Lucia
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 05.03.09, 18:19 Titel:
Hallo,
und Willkommen im FDR.
Um in der GKV zu bleiben sollte ein schriftlicher Widerruf der Kündigung genügen.
Wenn eine Geschäftsstelle in der Nähe ist, würde ich vorzugsweise diese persönlich aufsuchen und mir die entsprechenden Dokumente aushändigen lassen.
Problematischer dürfte das mit der PKV werden.
Lt. Schilderung besteht Versicherungsfreiheit und somit kein außerordentlicher Kündigungsgrund für die PKV.
Hier könnte mW schlimmstenfalls die Beitragspflicht für die Mindestvertragsdauer auf Frau X zukommen (pacta sunt servanda).
Alles, was darunter abläuft wäre mA eine Kulanzentscheidung.
Nachtrag: Frau X kann dann natürlich auch wählen, welche Leistung sie von welcher Kasse in Anspruch nimmt bzw. erstatten läßt _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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