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Verfasst am: 03.03.09, 19:07 Titel: Sexualstraftäter zieht von Bayern nach NRW
Kreis Heinsberg (RPO) Der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch (CDU), hat die Bevölkerung von der Kreispolizei über den Zuzug eines Sexualstraftäters informieren lassen, der nach verbüßter Strafe aus der Haft entlassen worden ist.
Sehe ich anders.
(Da ich mir vorstellen kann, dass die Diskussion sehr anstrendend werden wird, gibt's von mir nur dieses Statement.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
„Was wir vermeiden wollen, ist Hysterie. Aber die Leute sollen sensibel sein und sich des Themas bewusst sein“, sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken
...wird damit nicht das Gegenteil erreicht? Vermittelt die Polizei dadurch nicht den Eindruck,´"wir schaffen das nicht alleine, euch vor solchen Leuten zu schützen, ihr müßt uns unterstützen!"??
Ganz abgesehen davon, dass ich aus rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Erwägungen heraus ein derartiges Vorgehen für gelinde gesagt untauglich erachte.
In Bayern gibt es seit - glaube ich - 2005 eine Datei/Liste entlassener, rückfallgefährdeter Sexual-Straftäter, sog. HEADS. Finde ich zwar auch nicht unbedingt unbedenklich, doch wird somit zumindest dem Prinzip der Gewaltenteilung und der Verhältnismäßigkeit ansatzweise Rechnung getragen. _________________ Gruß
Peter H.
Ganz abgesehen davon, dass ich aus rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Erwägungen heraus ein derartiges Vorgehen für gelinde gesagt untauglich erachte.
I.
Da stellt sich die Frage: Sollen Täter oder Opfer geschützt werden?
Ich weiss, dass ist polemisch aber letztlich der Knackpunkt. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
„Was wir vermeiden wollen, ist Hysterie. Aber die Leute sollen sensibel sein und sich des Themas bewusst sein“, sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken
...wird damit nicht das Gegenteil erreicht? Vermittelt die Polizei dadurch nicht den Eindruck,´"wir schaffen das nicht alleine, euch vor solchen Leuten zu schützen, ihr müßt uns unterstützen!"??
...
Hallo Peter,
Wie lassen sich deiner Meinung nach Kinder und Jugendliche schützen?
Seit Jahrzehnten hält sich in Fachkreisen die Zahl, daß (statistisch gesehen) jedes vierte Mädchen und jeder siebte Junge Opfer sexueller Gewalt wird. Die meisten Taten geschehen im sozialen Umfeld des Kindes (Familie, Verwandschaft, Schule, (Sport-)Vereinen, usw.).
Die Folgen für die Opfer sexueller Gewalt können verheerend sein. Mache Opfer/innen leiden ihr Leben lang.
Seit 2006 wurden etliche Gesetze geändert, um dem Opferschutz gerechter als bisher zu werden.
Auf der anderen Seite gibt es die nicht therapierbare bzw. therapiewillige Sexualstraftäter, die auch nach einer Strafverbüßung eine latente Gefahr bleiben und m.E. wirklich nur die Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
Hast Du eine Idee, wie der Opferschutz ansonsten verbessert werden könnte?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.03.09, 20:57 Titel:
J_Denver hat folgendes geschrieben::
Da stellt sich die Frage: Sollen Täter oder Opfer geschützt werden?
Gilt diese Frage nur für Sexualstraftäter? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Seit Jahrzehnten hält sich in Fachkreisen die Zahl, daß (statistisch gesehen) jedes vierte Mädchen und jeder siebte Junge Opfer sexueller Gewalt wird. Die meisten Taten geschehen im sozialen Umfeld des Kindes (Familie, Verwandschaft, Schule, (Sport-)Vereinen, usw.).
Hier wird aber gerade nicht vor Tätern in der Familie o. Verwandschaft gewarnt, sondern vor einem Einwohner einer Stadt. Er wird wohl keine Chance mehr haben, da einen Fuss auf den Boden zu kriegen.
Zitat:
Auf der anderen Seite gibt es die nicht therapierbare bzw. therapiewillige Sexualstraftäter, die auch nach einer Strafverbüßung eine latente Gefahr bleiben und m.E. wirklich nur die Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
Richtig, aber im Namen des Volkes wurde entschieden, dass die Sicherungsverwahrung für diesen Straftäter nicht durchgeführt wird. Und jetzt meint der Herr Landrat, dass er dem Mann ein normales Leben unmöglich machen muss. Finde ich nicht gerade beruhigend.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.09, 21:06 Titel:
J_Denver hat folgendes geschrieben::
Da stellt sich die Frage: Sollen Täter oder Opfer geschützt werden?
Ich weiss, dass ist polemisch aber letztlich der Knackpunkt.
Wenn wir schon bei der Polemik sind:
Was ist besser: Straftätern eine Chance zur Resozialisierung zu geben, oder sie an den Pranger zu stellen?
Nur mal so aus der Geschichte: Den Hauptmann von Köpenick hätte es nie gegeben, wenn letzteres vermieden und ersteres gefördert worden wäre. Wir sollten also nicht dieselben Fehler wie vor 100 Jahren machen. Die Maßnahmen wirkten schon damals nicht... _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Da stellt sich die Frage: Sollen Täter oder Opfer geschützt werden?
Gilt diese Frage nur für Sexualstraftäter?
Gegenfrage....worum gehts bei diesem Thema? Der Landrat hätte sich wohl kaum gerührt wenn Zumwinkel in den Landkreis gezogen wäre.
Zitat:
Straftätern eine Chance zur Resozialisierung zu geben
die hat er doch gehabt,aber nicht genutzt. Therapieangebote wurden von dem Täter nicht angenommen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
verbesserten Schutz von und für Menschen, bevor sie Opfer werden, finde ich immer gut. Das war jedoch - zumindest meinem Eindruck nach - nicht die Ausgangsfrage.
Die Frage ist doch, wie ist es um den bestehenden Schutz vor Rückfällen von entlassenen Sexualstraftätern bestellt ist und wie kann man diesen ggf. verbessern.
Glaubt man diesem Interview, sind die Zahlen der begangenen Sexualstraftaten rückläufig und besteht eine Rückfallquote von etwa 20%.
Ist es denn nicht auch so:
Steffen Dauer, der Vorsitzende Rechtspsychologe im Berufsverband Deutscher Psychologen hat folgendes geschrieben::
Es werden immer nur die Fälle bekannt, in denen es einen Rückfall gibt. Im Grunde genommen ist dies eine geringe Zahl, aber es sind natürlich die Fälle, die extrem betroffen machen.
Klar, mir wäre es auch lieber, es gäbe keine Rückfälle einschlägig vorbestrafter Straftäter, eben auch Sexualstraftäter. Ich bin auch dafür, dass es insgesamt weniger Straftaten und Sexualstraftaten geben sollte.
Ich muss dennoch nicht jedes Mittel für gut und legitim befinden, dass vorgibt diesem Schutz vermeintlich zu verbessern.
Klar stellen will ich auch: Ich wüßte nicht, wie ich reagieren und schreiben würde, wäre ich selbst - zumindest indirekt - betroffen.
Aufklärung und "Überwachung" in gewissen Grenzen ja; Sensibilisierung auch ja. Nicht aber wenn dies einhergeht mit Diffamierung, Stigmatisierung, Ausgrenzung von Menschen sowie Mißachtung essentieller Grund- und Menschenrechte. _________________ Gruß
Peter H.
Vermutlich anders, aber die Frage ist müßig, denn soweit ich weiß hat er nichts getan seit er aus dem Knast raus ist. Ich könnte -auch in Bezug auf den von Holzschuher verlinkten Artikel- auch fragen:
Wie sähe die Diskussion aus, wenn ein der Titel lautete:
"Dieb zieht von Bayern nach NRW ".
Wie wir aus der im Artikel zitierten Statistik erfahren, ist die Rückfallquote bei Eigentumsstraftaten 3x so hoch wie bei Sexualstraftaten, es wäre als angebrachter, jeden Dieb oder Räuber zu brandmarken, als einen Sexualstraftäter.
Die Frage die hier weiter oben schon aufgeworfen wurde ist doch ganz einfach: Wollen wir (entlassenen) Sexualstraftätern Grund- und Menschenrechte absprechen? Und wenn ja - warum nur denen und nicht jedem anderen Verbrecher auch?
... Wollen wir (entlassenen) Sexualstraftätern Grund- und Menschenrechte absprechen? Und wenn ja - warum nur denen und nicht jedem anderen Verbrecher auch?
Gegenfrage: Was ist mit den Grund- und Menschenrechte der Kinder, die Opfer sexueller Gewalt wurden oder werden könnten?
Die Grund- und Menschenrechte gelten nicht nur für die "(entlassenen) Sexualstraftätern", sondern auch für deren (möglichen) Opfer. In dieser Hinsicht ist Art. 2 GG eindeutig und keine Einbahnstraße.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.03.09, 22:05 Titel:
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Hafish hat folgendes geschrieben::
... Wollen wir (entlassenen) Sexualstraftätern Grund- und Menschenrechte absprechen? Und wenn ja - warum nur denen und nicht jedem anderen Verbrecher auch?
Gegenfrage: Was ist mit den Grund- und Menschenrechte der Kinder, die Opfer sexueller Gewalt wurden oder werden könnten?
Die Grund- und Menschenrechte gelten nicht nur für die "(entlassenen) Sexualstraftätern", sondern auch für deren (möglichen) Opfer. In dieser Hinsicht ist Art. 2 GG eindeutig und keine Einbahnstraße.
So ist es. Und deshalb gilt sie auch für beide. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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