Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schulden vererbbar?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schulden vererbbar?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Valken
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:16    Titel: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe folgende Frage: vor drei Wochen ist mein Vater verstorben, der Bestatter teilte mir mit, dass ich 6 Wochen zeit habe, dass Erbe abzulehnen. Jetzt meine Frage: wie sieht das mit dem Erben von Schulden aus? Falls mein Vater jetzt noch Schulden irgendwo hatte, von denen ich zu diesem Zeitpunkt nichts weiß, bin ich dazu verpflichtet für diese aufzukommen?? Also falls sich nach drei Monaten ein Schuldner bei mir melden würde und eine Schuld einfordern würde, müsste ich dann für diese aufkommen??

Vielen Dank
Nach oben
Rechtsamwald
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 11:40    Titel: Re: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Sie können das Erbe antreten, damit Sie sich ein Bild über die Finanzen machen können. Ohne Erbschein geht dies nicht. Stellen Sie fest, es sind nur Schulden, dann können Sie die Nachlassinsolvenz einreichen.
Nach oben
Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:25    Titel: Re: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Hallo Valken,

SIe können nach Ablauf der Ausschlagungsfrist auch noch die Annahme des Erbes anfechten, §§ 1954 ff. BGB, z.B. wenn sich später herausstelt, dás der Erblasser Schulden hatte, die den Wert des Nachlasses übersteigen.

Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass tritt ansonsten nur dann ein, wenn Nachlasspflegschaft veranlasst oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist.

Gruss Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 21:38    Titel: Re: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Rechtsamwald hat folgendes geschrieben::
Sie können das Erbe antreten, damit Sie sich ein Bild über die Finanzen machen können. Ohne Erbschein geht dies nicht. Stellen Sie fest, es sind nur Schulden, dann können Sie die Nachlassinsolvenz einreichen.


Das heisst, ich muss mir einen erbschein besorgen??? Anders gefragt, wer regelt denn überhaupt das Erbe? Hat man nur Anspruch auf ein Erbe, wenn man ebendiesen anmeldet? Das heisst, wenn sich keine Erben melden, erbt auch niemand??? Ein Testament gibt es übrigens meinen Informationen nach nicht, sonst hätte sich doch schon ein Notar gemeldet oder??? Fragen über Fragen.... Frage
Nach oben
Reinhard
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:03    Titel: Re: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Erbe ist man automatisch mit dem Tod des Erblassers. Das Erbe muss man selber regeln. Der Erbschein stellt lediglich den "Ausweis" des Erben dar, mit dem er seine Stellung als Erbe nachweisen kann. Den Erbschein kann jeder Erbe, aber auch ein Nachlassinsolvenzverwalter beantragen. Ein Testament wird vom Nachlassgericht (i.d.R. nicht der Notar, Ausnahme Teile Bad.Württb.) eröffnet, die Erben werden aber nicht automatisch benachrichtigt.
Das nur einige kurze Informationen.
Gruß Reinhard
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:31    Titel: Re: Schulden vererbbar? Antworten mit Zitat

Hallo Valken,

wie schon gesagt, ist der Erbschein der schriftliche nachweis Deiner Erbenstellung gegenüber Dritten. Insbesondere Banken werden Dir keine Auskunft über die Konten des Erblassers erteilen, wenn Du keinen Erbschein vorlegen kannst.

Auch gegenüber dem Grundbuch ist eine Legitimation durch Erbschein erforderlich.

Gruss Hans
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.