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Person A hat seinen Handy-Vertrag (der Anbieter darf nicht genannt werden?)
rechtzeitig gekündigt, indem er einen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt hat. Nach ca. 1 Woche kam die Antwort dass der Brief leider keine Unterschrift entält (das mag auch stimmen). Dem Brief von Handy-Provder wurde auch ei n FaxFormular angehängt mit dem Text "wie in meinm Brief vom... mitgeteilt, kündige ich meinen Vertrag zum 1.5.2009".
Dieses Formular hat die Person A gefaxt.
Nach 1 Woche hat er Kündigungsbestätigung bekommen, die gilt aber nicht zum 1.5.2005 sondern zum 1.5.2010. Der Grund: zu spät gekündigt.
Frage: wer hat Recht? Kündigung wurde rechtzeitig aber ohne Unterschrift geschickt.
Die wiederholte KÜndigung mit der Unterschrift und dem Verweis auf die erste Kündigung wurde aber 2 Tage später als Kündigungsfrist nachgefaxt.
Wenn ich richtig informiert bin, gilt der Zeitpunkt der ersten Kündigung. Man kann also m.W. eine notwendige Unterschrift "nachreichen". Aber eine Rechtsquelle dafür habe ich leider nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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