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Vertragskündigung

 
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IchWeißNicht2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:16    Titel: Vertragskündigung Antworten mit Zitat

Hallo! Ich bitte um Hilfe!

Person A hat seinen Handy-Vertrag (der Anbieter darf nicht genannt werden?)
rechtzeitig gekündigt, indem er einen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt hat. Nach ca. 1 Woche kam die Antwort dass der Brief leider keine Unterschrift entält (das mag auch stimmen). Dem Brief von Handy-Provder wurde auch ei n FaxFormular angehängt mit dem Text "wie in meinm Brief vom... mitgeteilt, kündige ich meinen Vertrag zum 1.5.2009".

Dieses Formular hat die Person A gefaxt.

Nach 1 Woche hat er Kündigungsbestätigung bekommen, die gilt aber nicht zum 1.5.2005 sondern zum 1.5.2010. Der Grund: zu spät gekündigt.

Frage: wer hat Recht? Kündigung wurde rechtzeitig aber ohne Unterschrift geschickt.
Die wiederholte KÜndigung mit der Unterschrift und dem Verweis auf die erste Kündigung wurde aber 2 Tage später als Kündigungsfrist nachgefaxt.

Danke für Ihre Hilffe
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich richtig informiert bin, gilt der Zeitpunkt der ersten Kündigung. Man kann also m.W. eine notwendige Unterschrift "nachreichen". Aber eine Rechtsquelle dafür habe ich leider nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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