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Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft

 
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Wickedground
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Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:10    Titel: Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A ist neuzugezogen nach Deutschland. Um Geld anzulegen, geht A in eine Bank und fragt nach einem Sparkonto. Die Beraterin zeigt unterschiedliche Angebote auf. A möchte auf alle Fälle nicht in Fonds, Aktien u.ä. investieren aufgrund des Finanzmarktes. Man entscheidet sich auf eine Festanleihe -- auf fünf Jahre. Auf die Frage hin, ob es nicht nur 1 Jahr sein könnte, hätte die Beratung A auf 5 Jahre überredet, weil es Staffelzinsen gibt. Die einzigen Papiere (Rahmenbedingungen und Auftragsbestätigung), die A erhalten hat, sind Ausdrucke (keine unterschriebenen Kopien).

Befreundete Person B dachte, A kann doch widerrufen nach gesetzlicher Widerrufspflicht. A geht zurück zur Bank und als Antwort erhält man: Widerruf ist nicht möglich. A wurde angeblich darüber belehrt und hätte anscheinend auch etwas dazu unterschrieben. Das Problem, A spricht so gut wie kein Deutsch und Bankangestellte wenig Englisch.

B geht mit A in die Bank und möchte Kopien von dem unterschriebenen Schreiben einfordern. Kopien sind nicht vorhanden und Beratung erklärt, dass Festanleihen wie Aktien oder Fonds fungieren und man damit kein Widerspruch erhalten würde. Zuvor hat die Beratung das Produkt B erklärt, und es wurde drauf bestanden, dass es nichts mit Fonds oder Aktien zu tun hat. Sind nicht alle drei Wertpapiere?

Wie ist die Rechtslage? Gibt es nun irgendwelche Möglichkeiten, das gesamte Geld ohne Verlust wiederzuerhalten (A musste zusätzlich einen 1.5% für den Kauf bezahlen)? Die einzige Möglichkeit, die aufgezeigt wurde, wäre der Verkauf an der Börse, dass aber mit Verlusten einhergehen kann.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:34    Titel: Re: Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft Antworten mit Zitat

Wickedground hat folgendes geschrieben::

Befreundete Person B dachte, A kann doch widerrufen nach gesetzlicher Widerrufspflicht.


Hallo,

was bitte verstehen Sie unter der gesetzlichen Widerrufspflicht? Geschockt

Alles in Allem ist der Beitrag etwas wirr formuliert. Bitte nochmal die Eckdaten klarer darstellen.

So wie ich es verstehe, hat doch A genau das bekommen, was ihm (ihr) vorschwebte:

- Ein festverzinstes Papier mit gestaffelten Zinsen und 5 Jahren Laufzeit.

- Keine Aktien & keine Fonds

Der Schilderung nach ist auch eine Risikoaufklärung nach dem WPHG erfolgt.

Nun im Nachhinein eine Rückabwicklung fordern, weil A "überredet" wurde eine 5 jährige Laufzeit abzuschließen, oder noch besser A kaum Deutsch spricht, finde ich schon merkwürdig....

Einen Beratungsfehler seitens der Bank kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Grüße,

Doc Schnaggls
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Wickedground
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Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was bitte verstehen Sie unter der gesetzlichen Widerrufspflicht? Geschockt


Das Recht zwischen 2 und 4 Wochen von einem Vertrag zurückzutreten? Ich dachte, das existiert in diesem Lande noch?

Zitat:
- Ein festverzinstes Papier mit gestaffelten Zinsen und 5 Jahren Laufzeit.

- Keine Aktien & keine Fonds



Hier kam das Sprachproblem ins Spiel. A wollte weder einen Langzeitverlauf noch ein Wertpapier, das letztendlich an Wert verlieren kann. A wollte einen Savings Account auf dem man jederzeit zugreifen kann (ähnlich einem Tagesgeldkonto). Selbst im Nachhinein wusste A immernoch nicht, was er/sie denn nun bei der Bank bestellt hatte Mit den Augen rollen

B hat noch mal bei der Bank nachgefragt und es scheint wohl so, dass der Brief letzendlich bei der Börse (soviel dazu, dass es nichts mit Fonds zu tun hat) verkauft werden kann. Dies kann mit eventuellem Werteverlust (-oder auch Gewinn) einhergehen. Ist halt nur ärgerlich, dass A halt die Kaufgebühr verliert und eventuell Teil des Anlagewerts.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wickedground hat folgendes geschrieben::


Das Recht zwischen 2 und 4 Wochen von einem Vertrag zurückzutreten? Ich dachte, das existiert in diesem Lande noch?


Sie meinen vermutlich das Widerrufsrecht bei Online- oder Haustürgeschäften. Dieses exisitiert sebstverständlich noch - findet aber auf den geschilderten Sachverhalt keine Anwendung.


Wickedground hat folgendes geschrieben::

Hier kam das Sprachproblem ins Spiel. A wollte weder einen Langzeitverlauf noch ein Wertpapier, das letztendlich an Wert verlieren kann. A wollte einen Savings Account auf dem man jederzeit zugreifen kann (ähnlich einem Tagesgeldkonto). Selbst im Nachhinein wusste A immernoch nicht, was er/sie denn nun bei der Bank bestellt hatte Mit den Augen rollen


Also ohne jetzt übertrieben den Zeigefinger zu heben - wenn A der Bank gegenüber nicht deutlich machen kann, was er/sie möchte (sei es nun aus Sprachproblemen oder anderen Gründen) sollte A darüber nachdenken zukünftig eine Sach- und Sprachkundige Person mit zu den Bankgesprächen zu nehmen.

Wickedground hat folgendes geschrieben::

B hat noch mal bei der Bank nachgefragt und es scheint wohl so, dass der Brief letzendlich bei der Börse (soviel dazu, dass es nichts mit Fonds zu tun hat) verkauft werden kann. Dies kann mit eventuellem Werteverlust (-oder auch Gewinn) einhergehen. Ist halt nur ärgerlich, dass A halt die Kaufgebühr verliert und eventuell Teil des Anlagewerts.


Aha, nun wird die Sache schon etwas klarer. Könnte es sein, dass A eine Inhaberschuldverschreibung mit Stufenzins abgeschlossen hat?

Grüße,

Doc Schnaggls
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Wickedground
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Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::


Sie meinen vermutlich das Widerrufsrecht bei Online- oder Haustürgeschäften. Dieses exisitiert sebstverständlich noch - findet aber auf den geschilderten Sachverhalt keine Anwendung.


Achso. Wieso existiert sowas für Girokonten dann? Ich persönlich dachte auch immer, man kann immer aus Verträgen austreten, egal welche Art (schriftlich, mündlich, online)?

Zitat:

Also ohne jetzt übertrieben den Zeigefinger zu heben - wenn A der Bank gegenüber nicht deutlich machen kann, was er/sie möchte (sei es nun aus Sprachproblemen oder anderen Gründen) sollte A darüber nachdenken zukünftig eine Sach- und Sprachkundige Person mit zu den Bankgesprächen zu nehmen.


Das stimmt. Und wird ab jetzt auch immer so getan. Nur frage ich mich, ob es nicht ein wenig "egoistig" war vom Bankberater, den Vertrag gleich abschließen zu wollen, anstatt die Informationen A nach Hause zu geben. OK, dagegen kann man jetzt anscheinend nichts mehr tun, aber rein ethisch finde ich das nicht.

Zitat:
Aha, nun wird die Sache schon etwas klarer. Könnte es sein, dass A eine Inhaberschuldverschreibung mit Stufenzins abgeschlossen hat?


Ich glaube nicht. Es ist ein Schatzbrief mit Staffelzins auf fünf Jahre, wenn ich es richtig verstanden habe.

Danke übrigens für die ganzen helfenden Antworten![/quote]
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wickedground hat folgendes geschrieben::

Achso. Wieso existiert sowas für Girokonten dann? Ich persönlich dachte auch immer, man kann immer aus Verträgen austreten, egal welche Art (schriftlich, mündlich, online)?


Das es ein Widerrufsrecht bei Girokonten gibt wäre mir neu. Ich habe bis letzten März 15 Jahre lang in der Beratung vermögender Privatkunden einer Bank gearbeitet und mir wäre ein solches Recht nie untergekommen. Allerdings sind Girokonten von beiden Seiten täglich kündbar.

Wickedground hat folgendes geschrieben::

Das stimmt. Und wird ab jetzt auch immer so getan. Nur frage ich mich, ob es nicht ein wenig "egoistig" war vom Bankberater, den Vertrag gleich abschließen zu wollen, anstatt die Informationen A nach Hause zu geben. OK, dagegen kann man jetzt anscheinend nichts mehr tun, aber rein ethisch finde ich das nicht.


Das ist sicherlich richtig. Viele Banker beugen sich dem Druck Ihrer Vorgestzten und verkaufen auf Teufel komm raus - ob das für den Kunden und die Kundenbindung so optimal ist sei mal dahingestellt...

Wickedground hat folgendes geschrieben::

Ich glaube nicht. Es ist ein Schatzbrief mit Staffelzins auf fünf Jahre, wenn ich es richtig verstanden habe.


Hm, falls es sich um einen Bundesschatzbrief handeln sollte und die Laufzeit eventuell 6 Jahre beträgt, wäre A ja noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Dieser wäre dann nämlich nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres in Tranchen zu EUR 5.000,00 je Kalendermonat zu 100 % an den Bund zurückgebbar.


Wickedground hat folgendes geschrieben::

Danke übrigens für die ganzen helfenden Antworten!


Gerne geschehen. Man muss ja zeigen, dass es auch noch hilfbereite Banker und nicht nur Abzocker gibt... Winken

Grüße,

Doc Schnaggls
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:57    Titel: Re: Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
So wie ich es verstehe, hat doch A genau das bekommen, was ihm (ihr) vorschwebte:

- Ein festverzinstes Papier mit gestaffelten Zinsen und 5 Jahren Laufzeit.

- Keine Aktien & keine Fonds

So wie ich die Schilderung verstanden habe, verlangte der Kunde ein Sparkonto.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparkonto

Da es sich hierbei um die häufigste Geldanlageform in Deutschland handelt,
dürften Missverständnisse hinsichtlich des gewünschten Produktes eigentlich ausgeschlossen sein.

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Der Schilderung nach ist auch eine Risikoaufklärung nach dem WPHG erfolgt.

Ist das bei erheblichen Sprachbarrieren denn möglich?
Ist eine Risikoaufklärung nach Wertpapierhandelsgesetz zur Eröffnung eines Sparkontos notwendig?


Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Einen Beratungsfehler seitens der Bank kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Hat der Kunde das gewünschte Sparkonto bekommen oder etwas anderes?

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Das ist sicherlich richtig. Viele Banker beugen sich dem Druck Ihrer Vorgestzten und verkaufen auf Teufel komm raus - ob das für den Kunden und die Kundenbindung so optimal ist sei mal dahingestellt...

Ich bin bisher immer und ausschliesslich nur provisionsoptimiert "beraten" worden. Die betreffenden (Geschäfts-)Banken haben mich danach aber immer als Kunden verloren. Nach einigen teuren Fehlern bin ich mittlerweile zu 100 % beratungsresistent, das heisst, ich sage dem "Berater" (eigentlich reicht mir ein Ansprechpartner, der mich kennt und der meine Aufträge entgegen nimmt), was ich haben möchte und lasse mir da auch nicht mehr reinreden.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 08:59    Titel: Re: Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

So wie ich die Schilderung verstanden habe, verlangte der Kunde ein Sparkonto.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparkonto


Danke für die Aufklärung. Mir ist durchaus bewußt, was ein Sparkonto ist... Böse

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Da es sich hierbei um die häufigste Geldanlageform in Deutschland handelt,
dürften Missverständnisse hinsichtlich des gewünschten Produktes eigentlich ausgeschlossen sein.


Durchaus richtig, allerdings möchte ich hier mal das Geschrei hören, wenn die Banken den Kunden nur noch das minimal verzinste Sparbuch anbieten würden, ohne auf andere Alternativen (die es durchaus ohne horrendes Risiko uind Provisionen gibt) hinweisen würden.

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Der Schilderung nach ist auch eine Risikoaufklärung nach dem WPHG erfolgt.


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Ist das bei erheblichen Sprachbarrieren denn möglich?


Durchaus - es gibt durchaus Banken, die die Informationen und den Dokumentationsbogen in mehreren Sprachen anbieten.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Ist eine Risikoaufklärung nach Wertpapierhandelsgesetz zur Eröffnung eines Sparkontos notwendig?


Nein, für die aber letztendlich vom Kunden gewählte Anlageform schon.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Ich bin bisher immer und ausschliesslich nur provisionsoptimiert "beraten" worden. Die betreffenden (Geschäfts-)Banken haben mich danach aber immer als Kunden verloren. Nach einigen teuren Fehlern bin ich mittlerweile zu 100 % beratungsresistent, das heisst, ich sage dem "Berater" (eigentlich reicht mir ein Ansprechpartner, der mich kennt und der meine Aufträge entgegen nimmt), was ich haben möchte und lasse mir da auch nicht mehr reinreden.


Sehr schön für Sie, leider (und das meine ich wirklich ernst) gibt es nur sehr wenige Leute, die Ihre finanziellen Angelegenheiten derart gut im Griff haben.

Grüße,

Doc Schnaggls
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:41    Titel: Re: Widerrufsrecht bei Wertpapiergeschäft Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Durchaus richtig, allerdings möchte ich hier mal das Geschrei hören, wenn die Banken den Kunden nur noch das minimal verzinste Sparbuch anbieten würden, ohne auf andere Alternativen (die es durchaus ohne horrendes Risiko uind Provisionen gibt) hinweisen würden.

Ein Sparbuch ist kostenlos (keine 1,5 % Provision) und das Geld darauf üblicherweise auch nicht 5 Jahre gebunden.
Wenn dem Kunden die 0,5 % Zinsen zu wenig sind, dann kann er diesen Fehler jederzeit korrigieren: Einfach das Geld abheben.

Ohne diese Falschberatung gäbe es diesen Thread gar nicht, weil ein evtl. Widerrufsrecht vollkommen überflüssig ist,
wenn man das Sparbuch ohnehin jeden Tag ganz einfach wieder auflösen kann.

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Sehr schön für Sie, leider (und das meine ich wirklich ernst) gibt es nur sehr wenige Leute, die Ihre finanziellen Angelegenheiten derart gut im Griff haben.

Das scheint Absicht zu sein, sonst gäbe es ein Schulfach "Finanzielle Allgemeinbildung".
Wahrscheinlich wurde das von Lobbyisten verhindert?

Deshalb heisst es Lernen durch Schmerzen, Motivation durch Entsetzen ... Sehr böse
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