Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zum Umgangsrecht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zum Umgangsrecht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
helene2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:44    Titel: Frage zum Umgangsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Problem was das Umgangsrecht betrifft.
Mein Ex Freund und ich sind seit einem Jahr getrennt.
Er arbeitet im Schichtbetrieb, das heißt er hat zu sehr unterschiedlichen Zeiten frei.
Er möchte unseren Sohn 2x die Woche ab 16 Uhr vom Kindergarten abholen und fährt mit ihm dann noch 20 km weiter in die nächst gelegene Stadt in der er wohnt.
Ich habe festgestellt, dass dies für den Kleinen eine ganz schöne Strapaze ist.
Er ist von 8.30 Uhr bis 16 Uhr im Kindergarten, was für einen 3 jährigen schon sehr lange ist.
Da ich aber Vollzeit arbeiten muss geht das auch nicht anders.
Gegen 19 Uhr bringt er ihn mir dann wieder.
Der Kleine ist dann natürlich jedesmal total aufgedreht und vor 22 Uhr ist an schlafen nicht zu denken. Und am nächsten Tag muss er dann wieder um 7 Uhr aufstehen.
Ich möchte meinem Ex nicht das Kind entziehen, darum geht es mir definitiv nicht. Nur habe ich festgestellt, dass dies für den kleinen eine sehr große Herausforderung ist.
Meine Frage ist nun, wie sieht der Gesetzgeber hier die Rechtslage was den Umgang betrifft.
Welche Zeiten sind angemessen?

Wäre für Tips und Erfahrungswerte dankbar.

Helene
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz bestimmt, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern und jeder Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind hat (§ 1684 BGB). Wann und wie das Umgangsrecht auszuüben ist, regelt das Gesetz nicht.

Das bedeutet, dass sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts einigen müssen.

Sollten sich die Eltern nicht einigen können, können sie die Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Wenn dann immer noch kein Einvernehmen zwischen den Eltern erzielt werden kann, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht über die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts. Die Entscheidung des Gerichts ist dann für alle Beteiligten verbindlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.