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Verfasst am: 03.03.09, 20:44 Titel: Frage zum Umgangsrecht
Hallo,
ich habe ein Problem was das Umgangsrecht betrifft.
Mein Ex Freund und ich sind seit einem Jahr getrennt.
Er arbeitet im Schichtbetrieb, das heißt er hat zu sehr unterschiedlichen Zeiten frei.
Er möchte unseren Sohn 2x die Woche ab 16 Uhr vom Kindergarten abholen und fährt mit ihm dann noch 20 km weiter in die nächst gelegene Stadt in der er wohnt.
Ich habe festgestellt, dass dies für den Kleinen eine ganz schöne Strapaze ist.
Er ist von 8.30 Uhr bis 16 Uhr im Kindergarten, was für einen 3 jährigen schon sehr lange ist.
Da ich aber Vollzeit arbeiten muss geht das auch nicht anders.
Gegen 19 Uhr bringt er ihn mir dann wieder.
Der Kleine ist dann natürlich jedesmal total aufgedreht und vor 22 Uhr ist an schlafen nicht zu denken. Und am nächsten Tag muss er dann wieder um 7 Uhr aufstehen.
Ich möchte meinem Ex nicht das Kind entziehen, darum geht es mir definitiv nicht. Nur habe ich festgestellt, dass dies für den kleinen eine sehr große Herausforderung ist.
Meine Frage ist nun, wie sieht der Gesetzgeber hier die Rechtslage was den Umgang betrifft.
Welche Zeiten sind angemessen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 03.03.09, 23:31 Titel:
Das Gesetz bestimmt, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern und jeder Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind hat (§ 1684 BGB). Wann und wie das Umgangsrecht auszuüben ist, regelt das Gesetz nicht.
Das bedeutet, dass sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts einigen müssen.
Sollten sich die Eltern nicht einigen können, können sie die Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.
Wenn dann immer noch kein Einvernehmen zwischen den Eltern erzielt werden kann, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht über die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts. Die Entscheidung des Gerichts ist dann für alle Beteiligten verbindlich.
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