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Verfasst am: 03.03.09, 20:57 Titel: Darf Anwalt Mandat erst annehmen und kurz darauf ablehnen?
folgender fiktiver Sachverhalt:
A fragt RA an, ob er bereit ist ihn anwaltlich mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung zu vertreten.
RA klärt sich dazu bereit und fügt für A eine Vollmacht (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=994899&highlight=#994899) bei, die er zu unterschreiben habe.
A unterschreibt, fügt aber noch folgende Ergänzung ein: "Ich mache meine Vollmacht davon abhängig, ob meine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht anerkennt".
Darauf hin sendet der RA dem A die Vollmacht zurück und teilt dem A mit, dass er das Mandat nicht übernehmen möchte und den Vorgang schließe.
A hat in einer Fernsehsendung mitbekommen, dass ein Anwalt eine Vollmacht nur aus dem Grund ablehnen dürfe, wenn er überlastet sei und müsse dies auch gegenüber dem Mandanten zum Ausdruck bringen.
Durfte der Anwalt das Mandat ablehnen?
Lohnt eine Nachfrage bei der für den Anwalt zuständigen Anwaltskammer oder gäbe es einen Weg, der den Anwalt nicht brüskiert, da er ja gerne genau diesen Fachanwalt für sein Anliegen hätte, zumal er zwischenzeitlich von seiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt erhalten hat?
- ups A meinte natürlich Mandat und nicht Vollmacht. A hat das Buch, in dem darauf eingegangen wird bestellt, aber leider noch nicht erhalten. A ist natürlich bekannt, dass ein Anwalt (mal abgesehen bei Scheidungen) nicht beide Parteien z. B. in einem Zivilprozess vertreten darf.
- A hat in seiner Anfrage gleich darauf verwiesen, dass er dem Anwalt ein Mandat in Verbindung seiner Rechtsschutzversicherung erteilen möchte. Aufgrund dieses Briefes erhielt A die Zusage des Anwalts (Rest: siehe Sachverhalt).
- die Anwaltskammer könnte m. E. von A "benutzt" werden, um herauszufinden, ob er richtig mit seiner Ansicht liegt. A hofft aber, dass es eine Möglichkeit gibt, die den Anwalt nicht vergrault.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.03.09, 00:38 Titel:
Zitat:
Durfte der Anwalt das Mandat ablehnen?
Klar.
Zitat:
RA klärt sich dazu bereit und fügt für A eine Vollmacht (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=994899&highlight=#994899) bei, die er zu unterschreiben habe.
A unterschreibt, fügt aber noch folgende Ergänzung ein: "Ich mache meine Vollmacht davon abhängig, ob meine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht anerkennt".
RA hat ein Angebot zum Abschluss eines Mandatsvertrages zu seinen Bedingungen gemacht. A hat das Angebot abgelehnt, indem er die Mandatsbedingungen (Vollmacht) geändert hat. Darin liegt eine Ablehnung des Angebots des Anwalts, verbunden mit einem neuen Angebot. Das wollte der Anwalt nicht annehmen. Völlig ok. Will mir der Brötchenverkäufer eine Schrippe für 15 Cent verkaufen, ich sage ihm, ich nehme sie nur für 10 Cent, er zeigt mir daraufhin einen Vogel, werde ich ihn auch nicht zwingen können.
Zitat:
A hat in einer Fernsehsendung mitbekommen, dass ein Anwalt eine Vollmacht nur aus dem Grund ablehnen dürfe, wenn er überlastet sei und müsse dies auch gegenüber dem Mandanten zum Ausdruck bringen.
Da hat A nur mit einem Ohr zugehört. Ein Anwalt darf ein Sozialmandat (Beratungs- oder Prozesskostenhilfe) nur ablehnen, wenn gute Gründe vorliegen. Zwischenzeitlich sehen Kammern und Gerichte es erfreulicherweise allerdings auch als ausreichenden Grund an, wenn man für Trinkgelder, auf die man teilweise mehr als ein halbes Jahr warten muß, seine wirtschaftliche Existenz nicht aufs Spiel zu setzen bereit ist.
Zitat:
da er ja gerne genau diesen Fachanwalt für sein Anliegen hätte, zumal er zwischenzeitlich von seiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt erhalten hat?
Wenn der Anwalt, obwohl offenbar brillanter Spezialist, für die Gebühren, die von der RSV erstattet werden, arbeitet, kann man ihn ja mal fragen. Wobei ich mich frage, ob man sich wirklich von einem Anwalt vertreten lassen will, der ein Mandat schon einmal abgelehnt hat und dessen (korrektes) Verhalten man in einem Rechtsforum zur Diskussion stellt.
Wobei ich mich frage, ob man sich wirklich von einem Anwalt vertreten lassen will, der ein Mandat schon einmal abgelehnt hat
A fand bei seiner Recherche im Internet heraus, dass es nicht allzu viele Anwälte gibt, die Fachanwälte für Verwaltungsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Beamtenrecht gibt und die in der Kanzlei auch Fachanwälte für Sozialrecht (A ist schwerbehindert) und Arbeitsrecht gibt.
detailierte Angaben zum Sachverhalt:
A hatte die Befürchtung, auf den "Kosten" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser Anwalt in Rechnung stellt.
A hatte in seinem Anschreiben an diesen Anwalt sinngemäß angegeben, dass die RSV mit ins Boot geholt werden müsse und gab in diesem Schreiben sogar die Schadensnummer der Versicherung an und schrieb, dass er eine Kopie dieses Schreibens an die RSV schicken würde.
Daraufhin bekam A die Zusage des Anwalts, dass er bereit wäre ihn zu vertreten. Da aber in dieser Zusage mit keinem Wort die RSV erwähnt wurde, hatte A Angst auf den Kosten sitzenzubleiben.
A hat dies ins Forum gestellt, weil er eben kein Fachmann ist und nicht weiß, ob das Verhalten des Anwalts korrekt war oder eben nicht.
A hatte die Befürchtung, auf den "Kosten" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser Anwalt in Rechnung stellt.
der anwalt hatte die befürchtung, auf der "rechnung" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser anwalt verdient hat.
PS: ein anwalt, der es nicht bitter nötig hat, wird so handeln wie dieser - wer will schon einen mandant, der´s eh besser weiß. die wesentlichen reiz... äh, stichworte finden sich in der sachverhaltsschilderung, so dass bei jedem halbwegs erfahrenen anwalt sofort die rote alarmleuchte angeht: achtung, querulant, und A ist von beruf lehrer.
[PS: ein anwalt, der es nicht bitter nötig hat, wird so handeln wie dieser - wer will schon einen mandant, der´s eh besser weiß. die wesentlichen reiz... äh, stichworte finden sich in der sachverhaltsschilderung, so dass bei jedem halbwegs erfahrenen anwalt sofort die rote alarmleuchte angeht: achtung, querulant, und A ist von beruf lehrer.
dann stellt sich aber die frage, warum er zuerst das mandat annahm, obwohl A gleich in dem ersten Brief auf die RSV verwies.
warum sollte er das nicht tun? eine RSV zu haben ist doch nix verdächtiges.
verdächtig sind handschriftliche zusätze auf der vollmacht, vorangegangene internet-recherchen, das verlangen nach dem absoluten spezialisten ohne die bereitschaft, für diesen absoluten spezialisten dann auch die absolute spezialvergütung entrichten zu wollen ("nur wenn RSV bezahlt"). ein "wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass-mandant" ...
Wissen die Herren Juristen eigentlich was sie wollen?
Thread´s in denen Mandanten geschockt über plötzliche Anwaltsrechnungen sind und Fragen nach der Rechtmäßigkeit stellen gibt es genug.
Regelmäßig werden diese zu recht oder nicht auf ihre eigene Pflicht
zur Informationsgewinnung hingewiesen und was alles eigentlich keine kostenlosen Dienstleistungen sind.
Ich finde es albern wenn nun ein TE als "querulant" bezeichnet wird, der diese Fehler offensichtlich nicht begehen wollte. Das der Anwalt das Angebot des TE,
zu dessen Ungusten bereits abgeändert hatte, ohne ihn, vermutlich, darüber zu informieren welche Mehrkosten daraus resultieren können... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Regelmäßig werden diese zu recht oder nicht auf ihre eigene Pflicht
zur Informationsgewinnung hingewiesen und was alles eigentlich keine kostenlosen Dienstleistungen sind.
ich bin mir nicht sicher, was genau du mir sagen willst?
Smiler hat folgendes geschrieben::
Ich finde es albern wenn nun ein TE als "querulant" bezeichnet wird, der diese Fehler offensichtlich nicht begehen wollte.
gegen information ist nichts zu sagen, gegen einen informierten mandanten auch nichts.
die frage ist lediglich, ob sich der anwalt in der lage sieht/fühlt, einem mandanten weiterzuhelfen, der zwar mit dem begehr nach einem (nach eigenen angaben gar dünn gesäten) "spezialisten" ankommt, sich alsdann aber bemüßigt fühlt, dessen bedingungen nicht zu akzeptieren. niemand käme auf die idee, in eine Xyz-vertretung zu gehen, dort eine vollausgestatte S-klasse zu bestellen und den kaufvertrag mit dem zusatz zu versehen: "aber nur wenn ich das geld habe". und jeder hätte verständnis, wenn der Xyz-verkäufer dann sagt, dass er zu diesen bedingungen keine lust hat. nur bei dienstleistern ist das anders, die tun ja nix ... ?
ich will gern zugeben, dass das anwaltliche gebührenrecht nicht einfach nachzuvollziehen ist. da nachzufragen und sich das ggf erklären zu lassen ist auch kein problem. die anwälte sind die letzten, die nicht auch gerne ein normales preisrecht wie beim bäcker hätten - die dienstleistung kostet halt soundsoviel. allerdings ginge das dann auf kosten der kostenerstattung, und das ist des deutschen liebstes kind, obwohl weltweit einmalig, denn nirgends sonst bekommt der im prozeß obsiegende mandant seine kosten (vollständig) wieder.
dass die RSV ihren beitrag dazu leistet, indem sie rundum-sorglos-pakete verkauft steht auf einem ganz anderen blatt. aber eine versicherung zu haben, die einem die kosten ersetzt, ist doch kein grund, deswegen deren aussage als grundlage für den anwaltsvertrag zu machen?
Smiler hat folgendes geschrieben::
Das der Anwalt das Angebot des TE, zu dessen Ungusten bereits abgeändert hatte, ohne ihn, vermutlich, darüber zu informieren welche Mehrkosten daraus resultieren können...
auch hier komme ich nicht mit. nicht der anwalt hatte etwas abgeändert, sondern der mandant. und von welchen "mehrkosten" ist die rede? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Regelmäßig werden diese zu recht oder nicht auf ihre eigene Pflicht
zur Informationsgewinnung hingewiesen und was alles eigentlich keine kostenlosen Dienstleistungen sind.
ich bin mir nicht sicher, was genau du mir sagen willst?
Warum hat der RA dem Mandanten nicht schlicht mitgeteilt das er nicht zu den Sätzen der RSV das Mandat übernimmt?
Zitat:
nur bei dienstleistern ist das anders, die tun ja nix ... ?
Rofl die Schiene fahr ich nicht
Zitat:
dass die RSV ihren beitrag dazu leistet, indem sie rundum-sorglos-pakete verkauft steht auf einem ganz anderen blatt. aber eine versicherung zu haben, die einem die kosten ersetzt, ist doch kein grund, deswegen deren aussage als grundlage für den anwaltsvertrag zu machen?
Warum nicht? oder anders warum sollte man das was die RSV dem RA zahlt nicht als Grundlage für ein Angebot machen können? Das die Versicherer oftmals den RA nur "Dumpinglöhne" zahlen, weis der durchschnittl. Mandant nicht zwingend.
juggernaut hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
Das der Anwalt das Angebot des TE, zu dessen Ungusten bereits abgeändert hatte, ohne ihn, vermutlich, darüber zu informieren welche Mehrkosten daraus resultieren können...
auch hier komme ich nicht mit. nicht der anwalt hatte etwas abgeändert, sondern der mandant. und von welchen "mehrkosten" ist die rede?
[/quote]
Zitat:
A fragt RA an, ob er bereit ist ihn anwaltlich mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung zu vertreten.
Bedeutet wohl ich kann/will/möchte nicht mehr zahlen als die RSV übernimmt.
juggernaut hat folgendes geschrieben::
der anwalt hatte die befürchtung, auf der "rechnung" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser anwalt verdient hat.
Das sind dann wohl Mehrkosten für A, oder nicht? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
bitte ausgangssachverhalt nochmal lesen: die einschränkung des anwaltsvertrags bestand nicht in geringeren gebührensätzen, sondern lautete:
"Ich mache meine Vollmacht davon abhängig, ob meine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht anerkennt"
mit anderen worten: es ging nicht um die höhe, sondern um das überhaupt. darauf bezieht sich der fred hier.
deine hypothetischen fragen sind vollkommen korrekt, allein: auch darum ging es nicht. der TE hatte ja versucht, die RSV zur grundlage des mandats zu machen, der anwalt war damit aber nicht einverstanden. darum, ob das geht, also ob der anwalt tatsächlich sagen darf, so billig verkaufe er sich nicht, dreht sich die ausgangsfrage.
(abgesehen davon natürlich, dass die derart bedingte vollmacht natürlich auch ein nettes rechtsproblem darstellt - wäre eine erhobene klage ordnungsgemäß erhoben ? ) _________________ .
juggernaut
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warum sollte er das nicht tun? eine RSV zu haben ist doch nix verdächtiges.
verdächtig sind handschriftliche zusätze auf der vollmacht, vorangegangene internet-recherchen, das verlangen nach dem absoluten spezialisten ohne die bereitschaft, für diesen absoluten spezialisten dann auch die absolute spezialvergütung entrichten zu wollen ("nur wenn RSV bezahlt"). ein "wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass-mandant" ...
A hat nicht nur auf die RSV in seinem ersten Schreiben verwiesen, sondern in seinem Schreiben mehr oder weniger zur Bedingung gemacht, dass es über die RSV laufen müsse und sogar die Schadensnummer bei der Versicherung benannt.
juggernaut hat folgendes geschrieben::
bitte ausgangssachverhalt nochmal lesen: die einschränkung des anwaltsvertrags bestand nicht in geringeren gebührensätzen, sondern lautete:
"Ich mache meine Vollmacht davon abhängig, ob meine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht anerkennt"
mit anderen worten: es ging nicht um die höhe, sondern um das überhaupt. darauf bezieht sich der fred hier.
vielleicht reden wir aneinander vorbei. die frage, ob eine RSV deckungsschutz erteilt, ist - grob gesagt - von folgenden 3 faktoren abhängig: a) besteht deckung in zeitlicher hinsicht (zB wartefrist), b) besteht deckung des "bausteins", und c) hat die sache erfolgsaussichten und ist nicht mutwillig.
der zitierte zusatz auf der vollmacht kann daher nur die bedeutung haben, dass sich die bedingung auf das "überhaupt eintrittspflichtig" beziehen soll. und deshalb kann man, wie ich weiter oben schon schrieb, diesen zusatz nur mit "ich bezahle nur, wenn ich geld von der RSV bekomme" übersetzen. da der RA aber nur die letzte der 3 voraussetzungen auch nur annähernd überprüfen kann, (die schadennummer hilft da jetzt nicht wirklich weiter und sagt insbesondere rein gar nix darüber aus, wie die RSV die sache sieht), soll er die katze im sack kaufen. nach 44 BRAO kann man den antrag auf annahme eines mandats nämlich nur unverzüglich ablehnen.
die erläuterungen, die ich da zur RSV gebe, hätte auch der RA geben können. allerdings wäre diese auskunft ebenfalls gebührenpflichtig gewesen - und zwar ohne dass die RSV dafür eintrittspflichtig gewesen wäre. also hat ihnen der RA sogar diese gebühren gespart, vom eigenen lesen der RSV-bedingungen mal ganz abgesehen.
der link ist im übrigen eine standard-prozessvollmacht, wie sie in fuffzig+ formularbüchern aufzufinden ist. jeder mandant unterschreibt sie, weil im kopf der vollmacht ja die "sache" angegeben ist, auf welche sich die vollmacht beziehen soll. was genau wollen sie mir also damit sagen? _________________ .
juggernaut
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die frage, ob eine RSV deckungsschutz erteilt, ist - grob gesagt - von folgenden 3 faktoren abhängig: a) besteht deckung in zeitlicher hinsicht (zB wartefrist), b) besteht deckung des "bausteins", und c) hat die sache erfolgsaussichten und ist nicht mutwillig.
Alle drei Bausteine sind gegeben; A hat Deckungszusage seiner RSV für eine anwaltliche Beratung.
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