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Verfasst am: 03.03.09, 22:53 Titel: Reparatur am Auto absetzbar?
ANGENOMMEN:
A ist selbsständig und kauft sich hauptsächlich wegen des Berufes ein Auto. Dieses wird zwar auch privat genutzt, doch per Fahrtenbuch erkennt man schnell, dass das Auto tatsächlich zu mehr als 80% für geschäftliche Zwecke genutzt wird.
Nun kommt es zu einem Defekt eines Verschleißteils, was natürlich auch repariert wird. Kann A dies nun irgendwie steuerlich anrechnen lassen?
Ab einer betrieblichen Nutzung von 50% gehört der PKW nach R4.2 Abs. 1 EStR zum notwendigen Betriebsvermögen. Alle laufenden Kosten können angesetzt werden. Die Private Nutzung ist als Nutzungsenttnahme nach H6.12 "Nutzungen" EStH mit den tatsächlichen Selbstkosten zu erfassen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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