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Kündigungsfrist. Kein Arbeitsvertrag.

 
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 19:53    Titel: Kündigungsfrist. Kein Arbeitsvertrag. Antworten mit Zitat

Angenommen ein AN arbeitet in einem Restaurant als Kellner seit 10 Monaten. Es ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag gemacht worden. Den AN möchte Kündigen und so schnell wie möglich aufhören in diesem Restaurant zu arbeiten. Wie ist es mit Kündigungsschreiben- und Fristen.Zum wann kann der AN kündigen und zum welchem Datum.

MfG
Idica
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier dürfte wohl §622 BGB gelten

Der AN kann mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende kündigen

Wenn der AG mitspielt, geht auch ein Aufhebungsvertrag (da kann man vereinbaren, was man will)


MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Im Bereich der NGG gibt es allerdings eine ganze Reihe allgemeinverbindlicher Tarifvertraege mit haeufig sehr kurzen Kuendigungsfristen.

Die Befragung einer Suchmaschine eigener Wahl koennte lohnend sein.
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Tip (Link) wo man sowas nachlesen kann Smilie
Gruß
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der erste Treffer aus google:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/03_service/tv-ave/2003_07.pdf
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Der erste Treffer aus google:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/03_service/tv-ave/2003_07.pdf




Eine Arbeitnehmerkammer, die im Jahr 2009 ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge vom Stand: 1. Juli 2003 ins Internet stellt? Seinerzeit noch erstellt vom mittlerweile wieder abgeschafften "Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" unter W.C.?


Na, der würd' ich aber mit Austritt drohen... Ironie Smiley
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Idica hat folgendes geschrieben::
Ein Tip (Link) wo man sowas nachlesen kann Smilie
Gruß


Habe ich bereits geschrieben: Suchmaschine.

Dass das Suchen nach allgemeinverbindlichen Tarifvertraegen moeglicherweise die Suchworte "allgemeinverbindlich" und "Tarifvertraege" enthalten sollte, hatte ich einfach mal als selbstverstaendlich vorausgesetzt. Entschuldige, falls ich dich ueberfordert haben sollte.
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jack_stone
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 02:09    Titel: Re: Kündigungsfrist. Kein Arbeitsvertrag. Antworten mit Zitat

Idica hat folgendes geschrieben::
Angenommen ein AN arbeitet in einem Restaurant als Kellner seit 10 Monaten. Es ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag gemacht worden. Den AN möchte Kündigen und so schnell wie möglich aufhören in diesem Restaurant zu arbeiten. Wie ist es mit Kündigungsschreiben- und Fristen.Zum wann kann der AN kündigen und zum welchem Datum.

MfG
Idica


Ich hab mich da grad durchgelesen bei §§622 usw.. irgendwie komm ich ned dahinter. Der steht ja nicht im Tarif als solcher, oder? Was wären denn die rechtlichen folgen, wenn kein Vertrag besteht und der einfach geht??

Wie ist hier nun die Rechtslage?

Mfg
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