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33.000 Euro
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:28    Titel: 33.000 Euro Antworten mit Zitat

Ok, ein Menschenleben in Mark und Pfennig abzuwägen, darüber wollen wir gar nicht weiter sprechen.

Aber wie kommt es, daß der Ministerpräsident von Thüringen, an Tagessätzen gerechnet, nicht einmal halb soviel verdienen soll wie andere Ministerpräsidenten?

Und wie kommt es eigentlich, daß jemand, der einen anderen Menschen getötet hat, in Österreich (ok, es ist das Land, das aus Beethoven einen Ösi und aus Hitler einen Deutschen gemacht und mit den Alliierten den Zwiten Weltkrieg gewonnen hat, Manipulation ist also Usus) mit 180 Tagessätzen nicht vorbestraft ist (bei uns ist man es, daran sei erinnert, bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen)?

Schließlich: Wie kann man an einem Ministerpräsidenten nicht nur festhalten, sondern ihn zu den nächsten Wahlen wieder als Spitzenkandidaten aufstellen wollen, während Beamte auf Lebenszeit wegen Unterschlagungen von wenigen hundert Euro und Kassiererinnen wegen 1,30 Euro gefeuert werden?

Zuletzt: Wären Thierses Worte von Barbarei und Unmenschlichkeit nicht bei einem verurteilten Straftäter als Repräsentanten unseres Staates viel angemessener?

Oink, oink: Animal Farm in DE?
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 06:07    Titel: Antworten mit Zitat

Soll ein Ministerpräsident härter bestraft werden als andere Täter?

http://www.feuerwehr.de/news/2007/03/26/urteil_Wolmirstedt.php
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist zwar OT Herr Metzing, aber

Zitat:
und aus Hitler einen Deutschen gemacht


das stimmt nicht. Das waren afaik die Braunschweiger die ihn zum Regierungsrat gemacht haben und ihm damit das passive Wahlrecht verschafften.

Aber egal.....

Die Höhe des Tagessatzes ist schon recht niedrig, aber...

... es waren die Österreicher.

Und deswegen (nur deswegen) passt die Frage ned:

Zitat:
Oink, oink: Animal Farm in DE?


Wenn die Frage lauten sollte :

Zitat:
Ist A. (noch) ein adäquater Ministerpräsident?


würde ich sofort Nein antworten. Und ergänzen er war noch nie einer (da er wie der Sachse T.) eine Stasivergangenheit hat.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 04.03.09, 07:36    Titel: Re: 33.000 Euro Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ok, ein Menschenleben in Mark und Pfennig abzuwägen, darüber wollen wir gar nicht weiter sprechen.
Ich finde aber, diese Frage ist sehr viel dringender, als die Höhe der Strafe. Hier sieht man mal wieder, dass der Staat seine Interessen weit über die Interessen des Einzelnen stellt - wobei er vergisst, dass er aus "diesen Einzelnen" besteht. Für 5.000 € bekommt man gerade eine adäquate Beerdigung. Letztendlich bekommt also die Familie nichts. Böse
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 07:40    Titel: Re: 33.000 Euro Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Metzing hat folgendes geschrieben::
Ok, ein Menschenleben in Mark und Pfennig abzuwägen, darüber wollen wir gar nicht weiter sprechen.
Ich finde aber, diese Frage ist sehr viel dringender, als die Höhe der Strafe. Hier sieht man mal wieder, dass der Staat seine Interessen weit über die Interessen des Einzelnen stellt - wobei er vergisst, dass er aus "diesen Einzelnen" besteht. Für 5.000 € bekommt man gerade eine adäquate Beerdigung. Letztendlich bekommt also die Familie nichts. Böse


Sie verwechseln jetzt aber ziviles Schadenersatzrecht mit dem Strafrecht.

Hier wurde bislang nur die strafrechtliche Buße behandelt, eine Zivilklage steht noch aus.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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carn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:41    Titel: Schnelles Verfahren ein Problem? Antworten mit Zitat

Ist eigentlich in der Verfahrensdauer ein Problem zu sehen?
Laut diesem Artikel finde einige das komisch:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611205,00.html

"Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich", sagte Soyer. Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen."

"Das Bezirksgericht Irdning hatte Althaus am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung von Beata C. bei einem Skiunfall zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt - nur einen Tag nach Bekanntwerden der Anklage. Die Hauptverhandlung dauerte nur eine Stunde."

Ich sehe nicht, warum das ein Problem sein sollte. Die Sachverstaendigen haben ihren Bericht schon vor Wochen vorgelegt, Zeugen gibt es keine, der Beschuldigte errinert sich nur undeutlich oder gar nicht an den Unfall, was spricht dann dagegen, dass der Richter das Verfahren schnell zu Ende bringt?

Eigentlich ist es doch wuenschenswert, dass es nicht Monate dauert bis ein Urteil gefaellt wird, wenn in den Monaten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.

Und warum sollte sich eigentlich die Oeffentlichkeit auf ein Strafverfahren einstellen muessen?
Einstellen darauf muessen sich doch nur Richter, Angeklagter, Verteidiger, Staatsanwalt Zeugen(gabs keine), Sachverstaendige und Gerichtsmitarbeiter, wenns denen allen passt, wo ist das Problem an einem 24 Stunden Verfahren?
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:08    Titel: Re: 33.000 Euro Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hier wurde bislang nur die strafrechtliche Buße behandelt, eine Zivilklage steht noch aus.

Wurde nicht auch bereits eine Schadensersatzsumme in diesem Schnellurteil festgesetzt? Oder habe ich mich da heute Morgen in den Nachrichten verhört?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Karsten
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

5000 Euro Schmerzensgeld. Von weiterem Schadenersatz wüsste ich nichts.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

dafür dass sie der Hr. A an nichts mehr erinner konnte, ging das nun aber überraschend schnell Winken Seltsam ist das schon.

Gruß roni
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:50    Titel: Re: 33.000 Euro Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Und wie kommt es eigentlich, daß jemand, der einen anderen Menschen getötet hat, in Österreich ..... mit 180 Tagessätzen nicht vorbestraft ist (bei uns ist man es, daran sei erinnert, bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen)?

Die rechtskräftige Verurteilung eines Deutschen durch ein österreichisches Gericht wegen fahrlässiger Tötung wird von den österreichischen Behörden dem Bundesamt für Justiz mitgeteilt und in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 54 BZRG). Der Verurteilte ist in Deutschland solange (vor)bestraft, bis die Eintragung der Verurteilung im Bundeszentralregister zu tilgen ist.

Wieso ist eigentlich ein rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen Verurteilter in Österreich nicht vorbestraft?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

dafür dass sie der Hr. A an nichts mehr erinner konnte, ging das nun aber überraschend schnell Winken Seltsam ist das schon.

Gruß roni


WIeso?

Was genau soll der Richter denn machen?

Entweder er glaubt A, dann muss er ein Urteil faellen wie es bei fahrlaessiger Toetung ueblich ist und dass kann er eigentlich sofort machen(warten fuehrt ja zu keinen weiteren Informationen), oder er glaubt dass A luegt und annehmen, dass A belastende Infomrationen verschweigt und ihn deshalb haerter als ueblich bestrafen - aber selbst dann koennte er sein Urteil ziemlich schnell faellen.

Oder gibts neuerdings sowas wie Beugehaft fuer Angeklagte?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
dafür dass sie der Hr. A an nichts mehr erinner konnte, ging das nun aber überraschend schnell Winken Seltsam ist das schon.

Wieso ist das seltsam? Was hätte denn länger dauern sollen? Die Ermittlungen? Die Verhandlung?

Soweit ich weiß, hat Althaus eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt. Den Rest haben Gutachter erledigt.
_________________
Karma statt Punkte!


Zuletzt bearbeitet von Kobayashi Maru am 04.03.09, 11:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wieso ist eigentlich ein rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen Verurteilter in Österreich nicht vorbestraft?



Code:
Nach österreichischem Recht gilt Althaus nach der Verurteilung als "vorbestraft". Aufgrund des Strafmaßes werde dies allerdings nicht im Leumundszeugnis vermerkt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft SPIEGEL ONLINE.


Gruß roni
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

§ 19 Geldstrafen
(1) Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen. Sie beträgt mindestens zwei Tagessätze.
(2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 2 Euro und höchstens mit 500 Euro festzusetzen.
(3) Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dabei zwei Tagessätzen.
(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 762/1996)


Wie man sieht sagt das österreichische STGB nicht unbedingt, dass der Tagessatz
1/30 des Monatseinkommesn entsprechen muss, aus Abs. 3 würde ich eher auf die Hälfte tippen.

Ansonsten wird wohl kein Beamter wegen einer fahrlässigen Tat automatisch entlassen, außer die Haftdauer liegt über einem Jahr. Das Schöne ist doch, das bald Wahlen in Thüringen sind, dann kann der Wähler entscheiden ob er einen Vorbestraften als MP haben will oder nicht.
_________________
ausgezeichnet
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carn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Das Schöne ist doch, das bald Wahlen in Thüringen sind, dann kann der Wähler entscheiden ob er einen Vorbestraften als MP haben will oder nicht.


http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/thueringen.htm

Da die staerkste Alternative eine Partei ist, die - zumindest im Osten - im wesentlichen aus einer Partei enstand, die mal SED hies, koennte die Wahl von Fuehrungspersonal, dass voll und ganz mit dem Rechtsstaat im reinen ist und zwar sowohl juristisch als auch auch ideologisch schwierig sein.
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