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Verfasst am: 04.03.09, 09:15 Titel: keine Rechnung erhalten - RA fordert Pauschalbetrag
ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
A (Privatmann) beauftragt B /Gewerbetreibender) mit einer Dienstleistung
B führt diese durch
A lässt mehrere Wochen/Monate Dienstleistungen durch B erstellen
B erstellt KEINE Rechnung - A leistet Teilbeträge auf die NICHT erstellte Rechnung
A fordert B mehrfach auf, eine detaillierte Rechnung zu erstellen. Dies erfolgt nicht.
B ändert "mündlich" mehrfach den nicht nachvollziehbaren Gesamtbetrag (zu Ungunsten von A)
A stellt die Zahlungen aufgrund fehlender Nachvollziehbarkeit und Fehlen der Rechnungen ein.
B reagiert nicht und erstellt trotz nachweisbarer Aufforderung immer noch keine nachvollziehbare Rechnung.
A weigert sich, einen "diffusen" Gesamtbetrag zu zahlen, der nicht nachvollziehbar ist.
B fordert über einen Rechtsanwalt A auf, den diffusen Gesamtbetrag sowie eine Kostennote zu bezahlen.
welche Möglichkeit hat A, diese durch keine Rechnung nachvollziehbare Summe, nicht zahlen zu müssen ?
Sofern A die Zahlung nach Rechnungserhalt und Prüfung derselben ausdrücklich zugesagt hat, sollte er eigentlich nicht in Verzug geraten sein. Somit sind auch die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig. A sollte evtl. nochmals an den Rechtsanwalt schreiben, deutlich machen, dass er zahlungswillig ist, aber ohne Rechnung nicht zahlen wird, da die Forderung für ihn nicht nachviollziehbar ist. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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