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recht.de :: Thema anzeigen - Info: Urteil zum § 312d (3) Nr. 2 BGB
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Info: Urteil zum § 312d (3) Nr. 2 BGB

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:26    Titel: Info: Urteil zum § 312d (3) Nr. 2 BGB Antworten mit Zitat

Gute Nacht zusammen. Ich habe mich gewundert, als ich diese Seite las:
Zitat:
Das Widerrufsrecht aus dem Kaufvertrag erstreckt sich auf den Mobilfunkvertrag, so dass der Verbraucher letzteren auch nach Freischaltung und durchgeführten Telefonaten widerrufen kann.
Das Urteil ist zwar bereits mehr als ein Jahr alt, aber ich habe davon erst gestern erfahren und vermute, dass das eine oder andere FDR-Mitglied das auch überraschend findet.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Überrascht mich gar nicht, beruhigt mich aber, weil es meine Rechtsauffassung bestätigt. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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