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Wärme-Abrechnungsdienst

 
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 07:39    Titel: Wärme-Abrechnungsdienst Antworten mit Zitat

Hallo..kurze Vorgeschichte:

ich wohnte in einer wg ( 2 Zimmer, Küche , Dusche). Die Kosten für die Küche wurden geteilt und jeder sein Zimmer. Mein Wg-Mitglied zog aus, so das ein zimmer leer stand und die Kosten der Küche ich aleine trug. Meine Vermieterin hätte gerne die Wohnung an einen einzelnen Mieter komplett vermietet, da ich aber noch einen Vertrag hatte, der 2 Jahre lief, entschloss ich mich auszuziehen, damit mene Vermieterin diese Wohnung komplett vermieten kann. also der Auszug bzw. die vorzeitige Kündigung basierte auf gegenseitige Vorzüge. Jetzt kam die Heiz-und Wasserkostenabrechnung. Da eine Zwischenablesung notwendig war, wurden mir die Kosten für die Verbrauchsermessung UND kosten der Zwischenablesung mit erstellt.

Jetzt meine Frage: Müssten diese Kosten nciht durch 2 geteilt werden, da ja schon ein nachmieter da war der auch die ablesungswerte mit unterschrieb?

als 2. interessiert mich. Meine Ablesewerte stimmen nicht mit der Rechnung überein. d.h sie sind auf der Rechnung höher, als abgelsen wurde . es steht ein satz untendrunter, das pro Messgerät meinen Ablesewerten jeweils 4 Einheiten aus der Kaltverdunstungsvorgabe hinzugerechnet wurden.

meine Frage: Darf das sein?

Wer kann mir helfen? Habe jetzt erst mal Widerspruch eingelegt.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn der Nachmieter schon da gewohnt, als du noch nicht ausgezogen warst?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben.
Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07
AG Görlitz - Urteil vom 17. Februar 2006 - 5 C 371/05 ./.
LG Görlitz - Urteil vom 15. Dezember 2006 - 2 S 39/06
Karlsruhe, den 14. November 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

nein sie hat die Wohnung erst einen tag nach meinem Auszug genutzt, hat aber bei dem Ablesen der Heizkosten mit unterschrieben.

Und was ist mit den Einheiten , die dazu gerechnet wurden, bei der Abrechnung?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit unterschrieben heißt doch aber nicht, dass sie was verbraucht hat. Mit welchem Recht erwartest du, dass sie deine Heizkosten bezahlt?

Die Kaltverdunstungsvorgabe bezeichnet eine kleine 'Draufgabe' bei den einfachen Verdunstungsröhren. Beim Befüllen wird von vornherein etwas mehr eingefüllt, weil dort auch Flüssigkeit verdunstet, wenn nicht geheizt wird. Es kann sein, dass bei einem Mieterwechsel ohne Austausch der Röhren diese Zugabe irgendwie rechnerisch auf die beiden Mieter verteilt werden muss, weil sonst der zweite Mieter benachteiligt wird.
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 04:44    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe doch nciht gesagt das der nachmieter meine Heizkosten bezahlen soll!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Er hat den ablesewert ( für ihn anfnagsbestand) mit unterschrieben. Und ich bekomme aber bei der Rechnung nicht die Werte der ablesung berechnet sondern je Heizkörper 4 Einheiten mehr ( das war aber in den letzten 2 Jahren beiden Abrechnung auch nciht der Fall) und ich muss die Kosten der Zwischenablesung übernehmen!
Ich habe noch nie gehört, das man mehr bezahlen muss, wie abgelesen wird. Und das macht mich stutzig. Es wurde auch vorher nie irgendwas anderes ausgemacht oder so.

ich dachte immer Abelsungskosten sind Vermietersache und was Verdunstung angeht..wenn was verdunstet dann liest das doch der heizkostenzähler..man kann doch nciht pauschale einfach mal so einheiten dazurechnen?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich habe doch nicht gesagt das der Nachmieter meine Heizkosten bezahlen soll!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Doch das hast du:
Zitat:
Jetzt meine Frage: Müssten diese Kosten nicht durch 2 geteilt werden, da ja schon ein Nachmieter da war der auch die Ablesungswerte mit unterschrieb?

Welche Hälfte soll der denn dann zahlen, wenn nicht die Hälfte deiner Heizkosten? Der Nachmieter hat außerdem nur den Ablesewert bestätigt. Zahlen muss immer noch der Verbraucher.

Zitat:
Ich dachte immer Abelsungskosten sind Vermietersache und was Verdunstung angeht..wenn was verdunstet dann liest das doch der heizkostenzähler..man kann doch nicht pauschale einfach mal so Einheiten dazurechnen?

Die Ablesekosten gehören normalerweise mit zu den Heizkosten. Allerdings hat die Kosten eines Nutzerwechsels der Vermieter zu tragen. Das hat Werner schon geklärt.
Und normalerweise bekommst DU pauschal ein paar Einheiten geschenkt. Es werden also immer weniger als die tatsächlich verbrauchten Einheiten berechnet, weil die Skala eines neuen Messröhrchens im Minus startet. Nur ist diese Verdunstungszugabe, deswegen heißt sie auch so, für das ganze Jahr berechnet. Wenn du also nach einem halben Jahr ausziehst, dann würde man dir zu viel schenken, also rechnet man dir die Hälfte wieder drauf. Die andere Hälfte bekommt der Nachmieter gutgeschrieben.
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei den Kosten meinte ich eben die Kosten der Zwischenablesung..nicht die der Heizkosten! Sorry falsch ausgedrückt!

Ich verstehe das trotzdem nicht. meine eltern sind auch schon während des jahres ausgezogen..und haben keine Verdunstungszugabe zahlen müssen. Zumal , wo steht das geschrieben? Also ich einzog und auch sonst währednd es der Jahre gab es nie die Rede von solch einer Zugabe! . Der Nachmieter zieht mit meinem Heizkostenstand als Anfnagsbestand ein und Zahlt doch am Ende dannauch nur das war er ab diesen Wert verbraucht hat. Wo wird er da benachteiligt? Frage
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Er wird benachteiligt, weil du auch seine Hälfte der 'Vorgabe' verbraucht haben, ohne dafür zu bezahlen.
Ich versuchs an einem Rechenbeispiel. Das ist aber nur hypothetisch, weil ich kein Heizungstechniker bin: Am Anfang steht das Röhrchen auf -8. Dann verbrauchst du 50 Einheiten. Der Stand ist dann 42. Die bezahlst du. Dann wird abgelesen und ein neuer Mieter zieht ein. Der verbracht auch 50 Einheiten. Endstand 92. Er bezahlt 50 Einheiten, du nur 42. Ungerecht. Also bei dir wieder vier Einheiten drauf und bei ihm vier runter. Du zahlst 46, er zahlt 46. Welt wieder gerecht..

Dafür, wie mit diesen Röhrchen umzugehen ist, gibt es Normen (DIN). Es soll mich aber jetzt keiner fragen, wo. Cool
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

deine erklärung klingt logisch..ist abe rfür mich nciht nachvolziehbar, denn als ich im September damals einzog, wurden auch keine Werte abgezogen. Ich habe die Differnez vom anfnagsstand meiner Vormoerterin und den endbestand vom Röhrchen bazahlt!

Trotzdem danke für deine Hilfe
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch kein Heizungsableseprofi. Ich weiß eigentlich auch nur, wozu eine solche 'Vorgabe' da ist. Wie das dann in der Abrechnung richtig verarbeitet wird, ist wohl eine Wissenschaft für sich. - Ich selbst hefte die Dinger bloss ab. Cool
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

naja mal sehen was beim Widerspruch rauskommt:-)
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