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Verfasst am: 05.03.09, 16:50 Titel: Rückforderung einer Darlehensweise gewährten Leistung
Das Sozialamt gewährt einem Ehepaar Sozialleistungen darlehensweise. 1 Jahr später wird das Geld zurückgefordert vom Ehemann aber nicht bezahlt.
10 Jahre geschied nichts. Dann wird der Betrag von der Ehefrau eingefordert. Deren Einkommen liegt allerdings unter der Pfändungsgrenze. Die Bonität ist aber in Ordnung. Sie nimmt keine Leistungen in Anspruch obgleich dies möglich wäre.
Kann das Sozialamt die Frau zur EV treiben? _________________ Fiat iustitia et pereat mundus
Das Sozialamt verlangt dafür die gesamten Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Diese werden aber nicht offengelegt. _________________ Fiat iustitia et pereat mundus
das ist legitim und würde nachweisen ob man bedürftig ist und nicht zahlen kann. es kann aber auch beweisen das man nur behauptungen aufstellt die nicht der wahrheit entsprechen. von daher geht man nun bei solchem verhalten davon aus, dass gelder verschwinden sollen, das dinge versucht werden zu vertuschen.
von daher gibt es keinen grund für solch ein verhalten. legt die kontoauszüge vor, sonst endet die sache vor gericht.
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