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A Verkauf eine Immobilie an B. B hat die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Innerhalb von weniger als 2 Jahren wird die Immobilie an C verkauft.
Wie ist es möglich dass die Grunderwerbsteuer nicht zweimal an fällt? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
soweit ich weis gibts da nur eine Befreiung bei Erben oder Schenkungen.
Gruß roni
Es gibt doch auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, dann werden die Grunderwerbssteuer erstattet? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
A Verkauf eine Immobilie an B. B hat die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Innerhalb von weniger als 2 Jahren wird die Immobilie an C verkauft.
Wie ist es möglich dass die Grunderwerbsteuer nicht zweimal an fällt?
Wenn C zur Familie des B gehört, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
(bei Eigentumsübertragung innerhalb der Familie, d.h. von Eltern auf Kinder oder Verkauf zwischen Geschwistern.
B könnte also den C zuerst adoptieren, und dann die Immobilie an ihn übertragen. Dann entsteht keine Grunderwerbsteuer.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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