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Grunderwerbssteuer

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:41    Titel: Grunderwerbssteuer Antworten mit Zitat

A Verkauf eine Immobilie an B. B hat die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Innerhalb von weniger als 2 Jahren wird die Immobilie an C verkauft.
Wie ist es möglich dass die Grunderwerbsteuer nicht zweimal an fällt?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

soweit ich weis gibts da nur eine Befreiung bei Erben oder Schenkungen.

Gruß roni
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

soweit ich weis gibts da nur eine Befreiung bei Erben oder Schenkungen.

Gruß roni

Es gibt doch auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, dann werden die Grunderwerbssteuer erstattet?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::

Es gibt doch auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, dann werden die Grunderwerbssteuer erstattet?


Die Möglichkeit gibt es... § 16 GrEStG
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:24    Titel: Re: Grunderwerbssteuer Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
A Verkauf eine Immobilie an B. B hat die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Innerhalb von weniger als 2 Jahren wird die Immobilie an C verkauft.
Wie ist es möglich dass die Grunderwerbsteuer nicht zweimal an fällt?

Wenn C zur Familie des B gehört, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
(bei Eigentumsübertragung innerhalb der Familie, d.h. von Eltern auf Kinder oder Verkauf zwischen Geschwistern.
B könnte also den C zuerst adoptieren, und dann die Immobilie an ihn übertragen. Dann entsteht keine Grunderwerbsteuer.
MfG
Lucky
_________________
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
B könnte also den C zuerst adoptieren, und dann die Immobilie an ihn übertragen. Dann entsteht keine Grunderwerbsteuer


gerade aus solchen Gründen ist eine Erwachsenenadoption nicht so einfach durchzuführen Winken

Gruß roni
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