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Verfasst am: 04.03.09, 14:27 Titel: verspäteter Zugang eines kaufmännischen Bestätigungsschreibe
Hallo,
auch ich habe eine kleine Frage. Vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten.
In meinem Fall wird ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zu vorher geführten Verhandlungen verschickt. Aufgrund eines Poststreiks kommt dieses jedoch erst zwei Wochen später an.
Der Empfänger kann jedoch auf dem Poststempel die rechtzeitige Abgabe erkennen.
Ich denke der Empfänger muss trotz des verspäteten Zugangs den Widerruf an den Absender verschicken.
Ist das richtig? Und wenn ja, kann ich dazu den § 149 BGB analog anwenden? Dieser bezieht sich ja lediglich auf Annahmeerklärungen. Ich denke es ist kein Problem ihn auf Willenserklärungen zu erweitern, doch das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist ja keine Willenserklärung.
Erweitert das kfm. Bestätigungsschreiben den vorher geschlossenen Vertragsinhalt denn zufällig? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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