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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 04.03.09, 17:03 Titel: Re: Über wen nach Heirat versichert?
1Anonyma1 hat folgendes geschrieben::
Wo bin ich denn nun versichert? Und bin ich es überhaupt?
Das wissen wir auch nicht. Über Ihre Mutter aber wohl kaum.
Und da das mit Anwaltsrecht nichts zu tun hat: verschiebibert ins Versicherungsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 04.03.09, 17:17 Titel:
Die Mitversicherung gilt normalerweise für
a) minderjährige Kinder und
b) die unverheirateten volljährigen Kinder (teilweise bis zu einer gewissen Altersgrenze) bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben usw.
Da ihr also beide verheiratet seid, solltet ihr euch nach einer eigenen Rechtsschutzversicherung umschauen. Mitversichert seid ihr im Rechtsschutzbereich nirgendwo mehr. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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