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Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und hat die ihm überlassen Arbeitsmittel seinem
Arbeitgeber zurück gegeben. Er hatte eine Homeoffice und lagerte diese dort, da sich die
Materialien in Verwendung befanden. Bei den Arbeitsmitteln handelt es sich um
Fachliteratur.
Nach vorheriger mündlicher Absprache mit dem damaligen Vorgesetzten anlässlich einer
Schulung hatte er einen Teil die Arbeitsmittel zur allgemeinen Nutzung, insbesondere für
die neu eingestellten Kollegen, in zurückliegender Zeit im Büro des Unternehmens,
hinterlegt.
Die Bücher sind nicht mehr zu ihm zurück gelangt. Der Verbleib und die derzeitige
Nutzung sind ihm ebenso nicht bekannt.
Nun verlangt der Arbeiteber Schadenersatz, da er sich Literatur angeblich nicht mehr
auffinden lässt.
Hat er ein Anrecht darauf?
Grüße,
rediman _________________ Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
Käme evtl. darauf an ob der AG nachweisen kann. dass sie zuletzt im Besitz des Mitarbeiter waren.
MfG
Matthias
Sorry. Ich hatte vergessen einen wesentlichen Punkt zu erwähnen.
Ein Kollege des Mitarbeiters kann bezeugen, dass er die Arbeitsmittel
dort hinterlegt hat. _________________ Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
Wenn die Bücher nachweisbar und zulässig in einem Raum gelagert wurden zu denen andere AN auch Zugang haben, kann der AG den AG wohl kaum in Haftung nehmen,
Wenn die Bücher nachweisbar und zulässig in einem Raum gelagert wurden zu denen andere AN auch Zugang haben, kann der AG den AG wohl kaum in Haftung nehmen,
MfG
Matthias
Der Arbeitgeber behauptet einfach und schlichtweg das nach interner Prüfung der
Darstellung zum Verbleib der Gegenstände dies nicht bestätigt werden könnte. Man
werde daher dies beim nächsten noch ausstehenden Gehalt abziehen.
Wie sollte der Mitarbeiter am besten dagegen vorgehen? _________________ Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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