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Verfasst am: 04.03.09, 20:40 Titel: Entschädigung vom Staat?
Hi, folgendes Fällchen:
Beamter B verursacht im Dienst mit seinem Dienstfahrzeug einen Unfall. Sein Kollege Beamter A verletzt sich dabei in Form einer Prellung. An wen und in welcher Form richtet der Geschädigte Beamte A eventuelle Schmerzensgeldforderungen?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 05.03.09, 09:17 Titel:
Meines Erachtens macht er die Forderungen gegenüber der Versicherung des Fahrzeughalters geltend. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Wenn ja, dann gibts kein Schmerzensgeld. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ich glaub nicht, dass das SGB für Beamte gilt. Für "normale" Arbeitnehmer gilt es. Aber: die von dir angesprochene Haftungsbeschränkung im SGB gilt nicht für Wegeunfälle (Unfälle im Straßenverkehr). Für solche Unfälle besteht unverändert Schmerzensgeldanspruch. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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