Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Entschädigung vom Staat?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Entschädigung vom Staat?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
go2utah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 20:40    Titel: Entschädigung vom Staat? Antworten mit Zitat

Hi, folgendes Fällchen:

Beamter B verursacht im Dienst mit seinem Dienstfahrzeug einen Unfall. Sein Kollege Beamter A verletzt sich dabei in Form einer Prellung. An wen und in welcher Form richtet der Geschädigte Beamte A eventuelle Schmerzensgeldforderungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens macht er die Forderungen gegenüber der Versicherung des Fahrzeughalters geltend.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt SGB VII § 105 auch für Beamte?

Wenn ja, dann gibts kein Schmerzensgeld.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
Gilt SGB VII § 105 auch für Beamte?

Wenn ja, dann gibts kein Schmerzensgeld.


Ich glaub nicht, dass das SGB für Beamte gilt. Für "normale" Arbeitnehmer gilt es. Aber: die von dir angesprochene Haftungsbeschränkung im SGB gilt nicht für Wegeunfälle (Unfälle im Straßenverkehr). Für solche Unfälle besteht unverändert Schmerzensgeldanspruch.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.