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A. ist alleinerziehnde Mutter. Der Vater war von Anfang an nicht auffindbar, also
wurde der U.vorschuss vom Jugendamt übernommen, bis das Kind 6 Jahre wurde.
Danach gibt es keine Zahlungen mehr. Das Jugendamt verweist auf die Tatsache, dass das Kind sechs Jahre alt wurde, und die Frau inzwischen berufstätig ist. Wie geht man in diesem Fall vor?
Vielleicht weisst es jemand?
Vielen Dank für den Auskunft,
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