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Cannabis/Marihuana und Führerschein = MPU?

 
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Muleria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 01:38    Titel: Cannabis/Marihuana und Führerschein = MPU? Antworten mit Zitat

Hi



wurde vor kurzem von der polizei besucht.
sie gingen einem tip der nachbar nach indem es hieß, das ich marihuana rauche.
haben hier auch ein bisschen gras im mittleren-zweistelligen-bereich gefunden, teils abgepackt teils nicht, recht viele tütchen und eine waage.
aber bevor hier irgendwelches gerede von wegen handeln aufkommt liegt er komplett falsch, außerdem geht es darum nicht.

da ich einen führerschein besitze, aber seit vielen monaten kein auto fahre, aber in unregelmäßigen abständen mal mehr mal weniger marihuana rauche ( deshalb auch die menge) und das seit etwa 5 monaten( auch mit gesetzen pausen die auch eingehalten werden damit es keine überhand nimmt), habe ich angst meinen führerschein zu verlieren.

ich bin nie bekifft autogefahren und wurde niemals in einer verkehrskontrolle angehalten und garnichts, mit dem fahren hat es nichts zu tun, nur mit meinem führerschein, der tatsache das ich einen besitze.


in der verhandlung werde ich wahrheitsgemäß den konsum eingestehen, jedoch keine angaben zur konsummenge pro zeit machen. mit dem führerschein hat doch die ganze sache nie was zu tun gehabt, daher auch meine berechtigte frage:


kann(wird) man mir meinen führerschein wegnehmen? ich habe natürlich sofort aufgehört marihuana zu rauchen, die verhandlung wird wohl noch paar wochen ( monate?) auf sich warten lassen..

ein sogenanntes trennverhalten kann man nicht ermitteln ob eines vorhanden ist oder nicht, da nichts in verbindung mit dem führerschein stattgefunden hatte.

habe in der sufu keinen derartigen fall gefunden, bitte um rückmeldung, danke Smilie
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die Polizei denn schon was gesagt wegen dem Führerschein?
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Muleria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß garnicht ob die den übrhaupt gesehen haben, nein keiner hat was zum führerschein gesagt - den hab ich immernoch.
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rockbender
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht die Frage im Raum, was man will.

Bei so einer Menge würde ich denken: 1. Dealer 2. Extremkiffer.

1. zugeben Führerschein behalten, und zu den Rest der Konsequenzen einstehen.

2. Wer soviel alleine raucht, kann niemals in der Lage sein, nüchtern am Verkehr teilnehmen.

Überlegen Sie doch bitte mal eine 3., 4 oder x vernünftige Ausrede.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kann denn die Fahrerlaubnis nur vorsorglich entzogen werden? Wäre ja dann z.B. bei einem Alkoholkranken oder Tablettenabhängigen ähnlich zu handhaben. Auch wenn diese Personen nicht mit einem Fahrzeug fahrend am Straßenverkehr teilnehmen. Wäre einfach mal interesant zu wissen und ich denke in diese Richtung geht auch die Frage unseres TE.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei der Führerscheinstelle begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Führerscheinbesitzers vorliegen, dann kann diese Anordnen, daß der Führerscheinbesitzer diese Tauglichkeit besitzt, wenn er weiterhin fahren möchte..
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Verwaltungsrecht, wenn unser Richter nicht schneller ist, schreib ich später mal was dazu Winken
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Muleria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

was wäre nun besser bzw sogar günstiger?

ich habe kein problem mit einer freiheitsstrafe auf bewährung ( bin ja ersttäter und die werden mich 100% niemals wegen so wenig weed irgendwo einsperren ) oder sozialstunden ( die ich ja sowieso bekommen werde )

soll ich nun zugeben, dass ich gehandelt habe obwohl es nicht der wahrheit entspricht um dabei meinen führerschein zu behalten?

oder wäre es besser zuzugeben, dass ich extremkiffer bin aber dabei meinen führerschein verliere?

ich habe ja gestern schon aufgehört zu kiffen, das wird wohl sicher einige wochen dauern bis eine menge im urin ist, die irrelevant ist, aber wenn dann erst die verhandlung ist und ich beweisen kann, dass ich so und so viele wochen "clean" bin aber trotzdem zugebe, dass ich mal extremkiffer war, ob ich dann doch den führerschein behalten kann? ich meine es hatte ja nie was mit dem führerschein zutun und niemand hat je nachgefragt und zur zeit der verhandlung wäre ich ja wieder fahrtauglich, wäre es dann schwachsinnig mir den wegzunehmen?


edit: ich habe eben mit mehreren justizfachangestellten des amtsgerichts in hamburg gesprochen ( nicht bei dem amtsgericht wo ich später hinmuss ):

mir wird dort versichert, dass egal wieviel ich konsumiert habe, mein führerschein nicht in gefahr sei, da ich eben nicht beim fahren kontrolliert wurde und auch die ganze sache nicht in verbindung mit meinem führerschein zu bringen ist, zudem besitze ich ja nichtmal ein auto.
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Muleria
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallO? ^^
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen sie bitte die Forenregeln. Besonders den Punkt zur individuellen Rechtsberatung. Danke!
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 05:09    Titel: Re: Cannabis/Marihuana und Führerschein = MPU? Antworten mit Zitat

Der alleinige Besitz einer geringen Menge Cannabis rechtfertigt keine Maßnahmen durch die FSST (BVerfG vom 20.06.02 - 1 BvR 2062/96). Allerdings klingt
Muleria hat folgendes geschrieben::
gras im mittleren-zweistelligen-bereich
für mich nicht mehr nach einer geringen Menge. Deshalb rechne ich damit, daß die FSST zumindest ein ärztliches Gutachten anordnen wird um die Konsumform festzustellen.
Bei Nichtbeibringung des Gutachtes wird die Fahrerlaubnis mangels Eignung entzogen.
Nach Beibringung des Gutachtens gibt es, je nach festgestellter Konsumform, mehrere Möglichkeiten.
Bei Feststellung regelmäßigen Konsums steht die Ungeeignetheit fest, die FE wird entzogen.
Bei gelegentlichem Konsum käme eine MPU in Betracht um abzuklären, ob die Trennung zwischen Konsum und Fahren gegeben ist. Hier gilt, daß bei fehlendem Trennvermögen keine Eignung besteht und die FE entzogen wird.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Mr.X
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:23    Titel: Re: Cannabis/Marihuana und Führerschein = MPU? Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Bei gelegentlichem Konsum käme eine MPU in Betracht um abzuklären, ob die Trennung zwischen Konsum und Fahren gegeben ist. Hier gilt, daß bei fehlendem Trennvermögen keine Eignung besteht und die FE entzogen wird.
Eine MPU ist dann nicht zu erwarten. Fehlendes Trennvermögen kann ja nicht nachgewiesen werden.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast natürlich Recht.

Ich sollte wohl so früh morgens, noch dazu vorm ersten Kaffee, keine Antworten zu so komplizierten Sachverhalten verfassen.
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Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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