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Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?

 
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Vetty
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:53    Titel: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich habe ein Problem das selbst verursacht habe.

Also ich habe im Herbst (wie auch viele anderen) nach Winterreifen gesucht, bin bei einer Autowerkstatt in der Nähe vorbeigefahren und mit dem VK gesprochen.
Er war so charmant, hat mir ein Katalog mit Reifen und Felgen gezeigt und alles super erklärt. Am Ende haben wir Reifen und Felgen gefunden, wo ich gesagt habe, ja es gefällt mir, bestellen wir.
Habe meine Handy-Nummer da gelassen und soweit ich mich noch erinnern kann - nichts unterschrieben, bin mir aber nicht 100% sicher.
Zu Hause hab dann im Netz gesucht und praktisch den selben Reifensatz für etwa 1/3 des Preises gefunden. Natürlich gleich bestellt. (Geiz ist ja bekanntlich geil Smilie
An dem Tag wo das Auto in die Werkstatt sollte habe ich dort angerufen um die Reifen wieder abzubestellen.
Der VK möchte dann aber dass ich die Versandkosten und ein Teil von den Bestellungskosten übernehme.
Ich finde es nicht ok, denn ich habe selbst eine Firma und es kommt mir nicht in den Sinn dem Käufer die Sachen in Rechnung zu stellen, die er gar nicht haben möchte.
Es ist meine Meinung nach in dem Fall unternehmerisches Risiko.

Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.

Hab gestern nun ein Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. (wie sie an meine Adresse gekommen sind ist mir ein Rätsel)

Soll ich es jetzt bezahlen oder soll ich nicht??

Danke erstmal.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:41    Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt? Antworten mit Zitat

Vetty hat folgendes geschrieben::
Am Ende haben wir Reifen und Felgen gefunden, wo ich gesagt habe, ja es gefällt mir, bestellen wir.

Also wurde wohl ein Vertrag geschlossen, es bedarf hierzu nicht der Schriftform.

Vetty hat folgendes geschrieben::
An dem Tag wo das Auto in die Werkstatt sollte habe ich dort angerufen um die Reifen wieder abzubestellen.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, nicht aber im stationären Handel. Dort gilt immer noch der Regelfall und der lautet: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Vetty hat folgendes geschrieben::
Der VK möchte dann aber dass ich die Versandkosten und ein Teil von den Bestellungskosten übernehme.

Das ist doch recht kulant vom Händler. Er könnte auch die Erfüllung des Vertrages verlangen, sprich: die Abnahme der bestellten Reifen.

Vetty hat folgendes geschrieben::
Ich finde es nicht ok, ..

Ist es aber.

Vetty hat folgendes geschrieben::
Es ist meine Meinung nach in dem Fall unternehmerisches Risiko.

Nö.

Vetty hat folgendes geschrieben::
Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.

Ich würde mit dem Gedanken spielen mir einen neuen Anwalt zu suchen.



Vetty hat folgendes geschrieben::
Soll ich es jetzt bezahlen oder soll ich nicht??

Zahlen bringt Frieden - ob Sie Frieden wollen müssen Sie selbst entscheiden.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:01    Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Vetty hat folgendes geschrieben::
Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.

Ich würde mit dem Gedanken spielen mir einen neuen Anwalt zu suchen..


Weil er ihm einen völlig korrekten Rat gegeben hat? Geschockt
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:16    Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Weil er ihm einen völlig korrekten Rat gegeben hat? Geschockt

Verlegen Wenn es so gemeint ist, dass der Anwalt meint, der TE könne nichts tun, dann ist der Rat des Anwalts natürlich richtig. Dann hätte es aber heißen müssen "...Sie können nichts tun."
Ich hatte es so verstanden, dass der Anwalt meint, der VK könne nichts tun. Dann wäre der Rat m. E. aber nicht richtig Winken
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hut ab vor dem Anwalt, wenn er den Käufer wirklich auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.

Man könnte hier aus anwaltlicher Sicht durchaus versuchen, das Zustandekommen des Vertrages in Zweifel zu ziehen oder hilfsweise denselben nachträglich durch Anfechtung zu vernichten oder mit "äußerst hilfsweisen" Notargumenten blankes Unwissen vortäuschen.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:33    Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Dann hätte es aber heißen müssen "...Sie können nichts tun."
Sehr böse Kann man mal sehen, was teilweise / penetrant-permanente Kleinschreibung bewirkt, wie es leider in vielen Internetforen gängig wird. (oft auch noch das gänzliche Fehlen jeglicher Satzzeichen sowie äußerst phantasievolle Anwendung deutscher Grammatik Mit den Augen rollen Verlegen

hws
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Weniger die Kleinschreibung, sondern die Vermischung der Person macht mich stutzig:

Vergiss es, sie können nichts machen
Vergessen sie es, sie können nichts machen
usw..
Ich glaube eher, daß der Anwalt geraten hat, daß der Händler nichts könnte..
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Vetty
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Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry für meine unklare Aussage.
Der Anwalt hat mir gesagt, dass der Verkäufer in dem Fall nichts tun kann, da er keine Unterschrift hat.

Wenn es anders wäre und er mich darauf hingewiesen hätte, dass der VK Recht hat, hätte ich die Rechnung längst bezahlt.

So wie es jetzt aussieht muss ich sie wohl doch bezahlen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig, denn ein Vertrag ist kein Stück Papier oder so, sondern die gegenseitige Willenserklärung. Die kann natürlich rein mündlich geschlossen werden und durch Papier "festgehalten" werden. Ich würde mich der Meinung anschließen, daß sie einen gültigen Vertrag geschlossen haben und grundsätzlich zur Abnahme der Ware verpflichtet sind. Das der Händler nur gewisse Kosten in Rechnung stellt, ist von ihm eigentlich sehr kulant.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss ich meine Äußerung über den Anwalt wohl doch zurücknehmen.
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