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Verfasst am: 12.03.09, 09:53 Titel: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?
Hallo Leute,
ich habe ein Problem das selbst verursacht habe.
Also ich habe im Herbst (wie auch viele anderen) nach Winterreifen gesucht, bin bei einer Autowerkstatt in der Nähe vorbeigefahren und mit dem VK gesprochen.
Er war so charmant, hat mir ein Katalog mit Reifen und Felgen gezeigt und alles super erklärt. Am Ende haben wir Reifen und Felgen gefunden, wo ich gesagt habe, ja es gefällt mir, bestellen wir.
Habe meine Handy-Nummer da gelassen und soweit ich mich noch erinnern kann - nichts unterschrieben, bin mir aber nicht 100% sicher.
Zu Hause hab dann im Netz gesucht und praktisch den selben Reifensatz für etwa 1/3 des Preises gefunden. Natürlich gleich bestellt. (Geiz ist ja bekanntlich geil
An dem Tag wo das Auto in die Werkstatt sollte habe ich dort angerufen um die Reifen wieder abzubestellen.
Der VK möchte dann aber dass ich die Versandkosten und ein Teil von den Bestellungskosten übernehme.
Ich finde es nicht ok, denn ich habe selbst eine Firma und es kommt mir nicht in den Sinn dem Käufer die Sachen in Rechnung zu stellen, die er gar nicht haben möchte.
Es ist meine Meinung nach in dem Fall unternehmerisches Risiko.
Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.
Hab gestern nun ein Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. (wie sie an meine Adresse gekommen sind ist mir ein Rätsel)
Verfasst am: 12.03.09, 11:41 Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?
Vetty hat folgendes geschrieben::
Am Ende haben wir Reifen und Felgen gefunden, wo ich gesagt habe, ja es gefällt mir, bestellen wir.
Also wurde wohl ein Vertrag geschlossen, es bedarf hierzu nicht der Schriftform.
Vetty hat folgendes geschrieben::
An dem Tag wo das Auto in die Werkstatt sollte habe ich dort angerufen um die Reifen wieder abzubestellen.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, nicht aber im stationären Handel. Dort gilt immer noch der Regelfall und der lautet: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
Vetty hat folgendes geschrieben::
Der VK möchte dann aber dass ich die Versandkosten und ein Teil von den Bestellungskosten übernehme.
Das ist doch recht kulant vom Händler. Er könnte auch die Erfüllung des Vertrages verlangen, sprich: die Abnahme der bestellten Reifen.
Vetty hat folgendes geschrieben::
Ich finde es nicht ok, ..
Ist es aber.
Vetty hat folgendes geschrieben::
Es ist meine Meinung nach in dem Fall unternehmerisches Risiko.
Nö.
Vetty hat folgendes geschrieben::
Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.
Ich würde mit dem Gedanken spielen mir einen neuen Anwalt zu suchen.
Vetty hat folgendes geschrieben::
Soll ich es jetzt bezahlen oder soll ich nicht??
Zahlen bringt Frieden - ob Sie Frieden wollen müssen Sie selbst entscheiden. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.03.09, 12:01 Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Vetty hat folgendes geschrieben::
Hab dann gleich mit meinem Anwalt gesprochen, er meint vergiss es, sie können nichts tun.
Ich würde mit dem Gedanken spielen mir einen neuen Anwalt zu suchen..
Weil er ihm einen völlig korrekten Rat gegeben hat? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 12.03.09, 12:16 Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Weil er ihm einen völlig korrekten Rat gegeben hat?
Wenn es so gemeint ist, dass der Anwalt meint, der TE könne nichts tun, dann ist der Rat des Anwalts natürlich richtig. Dann hätte es aber heißen müssen "...Sie können nichts tun."
Ich hatte es so verstanden, dass der Anwalt meint, der VK könne nichts tun. Dann wäre der Rat m. E. aber nicht richtig _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Hut ab vor dem Anwalt, wenn er den Käufer wirklich auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
Man könnte hier aus anwaltlicher Sicht durchaus versuchen, das Zustandekommen des Vertrages in Zweifel zu ziehen oder hilfsweise denselben nachträglich durch Anfechtung zu vernichten oder mit "äußerst hilfsweisen" Notargumenten blankes Unwissen vortäuschen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Verfasst am: 12.03.09, 12:33 Titel: Re: Bezahlen wenn die Ware beim VK bleibt?
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Dann hätte es aber heißen müssen "...Sie können nichts tun."
Kann man mal sehen, was teilweise / penetrant-permanente Kleinschreibung bewirkt, wie es leider in vielen Internetforen gängig wird. (oft auch noch das gänzliche Fehlen jeglicher Satzzeichen sowie äußerst phantasievolle Anwendung deutscher Grammatik
Weniger die Kleinschreibung, sondern die Vermischung der Person macht mich stutzig:
Vergiss es, sie können nichts machen
Vergessen sie es, sie können nichts machen
usw..
Ich glaube eher, daß der Anwalt geraten hat, daß der Händler nichts könnte.. _________________ Geist ist Geil!
Ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig, denn ein Vertrag ist kein Stück Papier oder so, sondern die gegenseitige Willenserklärung. Die kann natürlich rein mündlich geschlossen werden und durch Papier "festgehalten" werden. Ich würde mich der Meinung anschließen, daß sie einen gültigen Vertrag geschlossen haben und grundsätzlich zur Abnahme der Ware verpflichtet sind. Das der Händler nur gewisse Kosten in Rechnung stellt, ist von ihm eigentlich sehr kulant. _________________ Geist ist Geil!
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