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Der Verkäufer liefert nicht und betrügt

 
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aenela
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:33    Titel: Der Verkäufer liefert nicht und betrügt Antworten mit Zitat

Habe vor ca. 4-5 Monaten Kosmetika in einem Online Shop erworben.
Als Zahlungsmittel Abbuchung von meinem Konto angegeben.
Später wurde alles bestätigt und das Geld abgebucht. Ich habe ein Paar Wochen auf die Ware gewartet, irgendwann angerufen und man hat mir gesagt, da wäre ein Fehler unterlaufen, meine Bestellung ist im System nicht zu finden, aber man macht es wieder gut und ich kriege die Ware.
Noch mal gewartet, wieder vertröstet, und so weiter, und so weiter. Irgendwann sagten sie zu mir, dass alles weg sei. Als (Wortsperre: Firmenname) Paket. Ich habe ein Woche gewartet, es kam nichts. Angerufen, nach der Sendungsnummer gefragt, die haben mir nach langem Zögern eine gegeben, die stimmte überhaut nicht. Später noch mal angerufen, die haben nun zugestimmt mir das Geld zu erstatten. Wieder Monat vergangen und es passiert nichts.

Was kann ich unternehmen? Kann ich bei der Polizai eine Anzeige schalten? Eine Inkasso Firma beauftragen?
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, aber mit Selbstanteil 150 Euro, da ist es mir zu schade so viel abzugeben. Oder zahlt in dem Fall der Schuldige, sprich der Verkäufer?..

Ganz offensichtlich belügt er mich immer wieder, da seine Informationen sich immer wieder wechseln und er versucht es nun auch nicht mehr zu vertuschen.

Wie ist die Rechtslage?
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mymomo
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

also ich nehme mal ganz stark an, das es sich um einen fiktiven fall handelt, denn persönliche rechtsberatung ist hier nicht erlaubt - ebenso wenig die erwähnung von irgendwelchen firmennamen...

in so einem fall würde ich ein einschreiben an die firma schicken und denn fall dort kurz niederlegen... darin setze ich eine frist (etwa 10-14 tage) entweder zu liefern, oder aber der auszahlung meines geldes...

auch würde ich hier rechtliche schritte androhen, sollte bis ende der frist nichts passiert sein... jedoch sollte man diese auch tatsächlich in die wege leiten, wenn man es schon androht...
da der fall hier ganz klar zum vorteil des käufers ausgehen wird, sollte man sich über die kosten auch keine sorgen machen - die sollte dann auch der verkäufer tragen...
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leonidas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

mymomo hat folgendes geschrieben::
also ich nehme mal ganz stark an, das es sich um einen fiktiven fall handelt, denn persönliche rechtsberatung ist hier nicht erlaubt - ebenso wenig die erwähnung von irgendwelchen firmennamen...

in so einem fall würde ich ein einschreiben an die firma schicken und denn fall dort kurz niederlegen... darin setze ich eine frist (etwa 10-14 tage) entweder zu liefern, oder aber der auszahlung meines geldes...

auch würde ich hier rechtliche schritte androhen, sollte bis ende der frist nichts passiert sein... jedoch sollte man diese auch tatsächlich in die wege leiten, wenn man es schon androht...
da der fall hier ganz klar zum vorteil des käufers ausgehen wird, sollte man sich über die kosten auch keine sorgen machen - die sollte dann auch der verkäufer tragen...

Beim Risiko sollte man nicht vergessen, hat er nichts, gibt's auch nichts.
Aber eine Anzeige wegen Betrugs würde ich schon in Betracht ziehen, wenn die o.g. Maßnahmen keinen Erfolg bringen sollten.
Ich würde auch mal die Suchmaschine meines Vertrauens mit dem Verkäufernamen füttern, viell. hatten ja auch schon andere Käufer Probleme.
Kann bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein.
_________________
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

da es sich anscheind um einen gewerblichen verkäufer handelt und es sich zumindest so anhört alsob er weiterhin tätig ist, nehme ich mal an, das er auch noch über geld verfügt...

ich nehme zumindest einfach mal an das er noch immer aktiv ist... wäre er insolvent oder hat das geschäft aufgegeben, würde er eines von beiden sicherlich andeuten - was er augenscheinlich nicht tat...
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 05:12    Titel: Antworten mit Zitat

leonidas hat folgendes geschrieben::
Ich würde auch mal die Suchmaschine meines Vertrauens mit dem Verkäufernamen füttern, viell. hatten ja auch schon andere Käufer Probleme.


Auch ein prima Tipp. Wenn man nämlich fündig wird und erfährt, dass bereits ein oder mehrere Verfahren laufen oder anhängig sind, könnte man sich als NEBENKLÄGER Sehr böse einklinken. Das ist nicht nur eine kostengünstige Variante, sondern dürfte auch schneller zum Ziel führen, da Wartezeiten schon mal nicht anfallen und sich bereits ein Anwalt, eine Anwältin der Sache angenommen hat Smilie Und wenn (noch) nicht, dann hat man auf jeden Fall ein paar Mitstreiter, moralische Rückendeckung und teilt sich die Kosten bzw. den Anwalt und hat zudem gute Chancen, den Rechtsstreit wegen ausreichender Beweislast zu gewinnen.

LG Phönix
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