Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wenn man einen Brief von der Familienkasse erhält, in dem ein halbes Jahr Kindergeld nachgefordert wird, wenn man keine Nachweise über Bewerbungen vorweisen kann,
das Kindergeld aber schon durch das Amt für Arbeitsförderung mit dem ALG II verrechnet wurde und schon in Raten abbezahlt wird, muss man dann mit einer nochmaligen (also doppelten) Nachzahlung rechnen?
Habe keine Ahnung wo ich mich über solche Vorfälle informieren kann, deswegen probier ichs hier und hoffe auf Antwort.
Danke schonmal ...
Grüße
Basty _________________ ---...Genieß dein Leben...---
Wenn der Kindergeldempfänger K tatsächlich eine Leistung, die er einmal widerrechtlich empfangen hat, zweimal zurückzahlen soll, was allerdings im Einzelnen zu prüfen ist, so sagt einem schon der "allgemeine Menschenverstand" das das wohl nicht richtig sein kann. Die zu Unrecht empfangene Leistung muss sicherlich nur einmal zurückgezahlt werden.
Ratsam wäre es hier vielleicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Familienkasse und das Amt für Arbeitsförderung miteinander in Kontakt treten. Das würde voraussetzen, dass der K das möglichst schonend in die Wege leitet und das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme überwacht und abfragt. Viel Glück!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.