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uebertriebene Reaktion

 
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heinrich33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:13    Titel: uebertriebene Reaktion Antworten mit Zitat

A stribt. B ist Alleinerbe. C ist Beauftrager Bestatter.

C stellt Rechnung richtigerweise an B, B kann ueber Nachlass erst im Juni verfuegen. B bittet C deshalb um Stundung. Ohne weiteres beauftragt C den Anwalt D. D schreibt den B an und fordert sofortige Zahlung und zusaetzlich Anwaltskosten.

Wie sollte B sich verhalten ?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Möglichst schnell bezahlen. Notfalls muss man einen Kredit aufnehmen. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet auf Stundungsanfragen zu antworten oder gar eine Stundung zu gewähren.

lg
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass A ein Girokonto besessen hat.

Legt man - ohne dass man einen Erbschein vorweisen kann - bei einigen Banken die Rechnung des Bestattungsunternehmens vor, wird der Rechnungsbetrag vom Girokonto überwiesen.

Das dürfte auch das Bestattungsunternehmen wissen. Warum nicht darauf hingewiesen worden ist, bleibt wieder mal ein Fall für die Glaskugel.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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