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Verfasst am: 05.03.09, 10:53 Titel: Beseitigung von raumübergreifendem Großgrün
Hallo zusammen,
mich würde der grundsätzliche juristische Hintergrund zu folgendem Punkt interessieren:
Welche Mindestvoraussetzungen muss ein Baum, der sich auf dem Gemeinschaftseigentum einer WEG befindet, erfüllen, damit für eine Entfernung der Beschluss der Gemeinschaft erforderlich ist.
Zugrunde liegt ein gesunder Baum, der keinen „Gefahrenbaum“ darstellt, dessen Wurzelwerk nicht an das Gebäude heranreicht etc.
Gibt es Ausnahmen, die es dem Beirat und/oder Verwalter gestatten, selbstständig Entscheidung über eine Entfernung zu treffen?
Danke an dieser Stelle für hilfreiche und klärende Beiträge.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 05.03.09, 11:17 Titel: Re: Beseitigung von raumübergreifendem Großgrün
Suiwababbial hat folgendes geschrieben::
Welche Mindestvoraussetzungen muss ein Baum, der sich auf dem Gemeinschaftseigentum einer WEG befindet, erfüllen, damit für eine Entfernung der Beschluss der Gemeinschaft erforderlich ist.
Zugrunde liegt ein gesunder Baum, der keinen „Gefahrenbaum“ darstellt, dessen Wurzelwerk nicht an das Gebäude heranreicht etc.
Gibt es Ausnahmen, die es dem Beirat und/oder Verwalter gestatten, selbstständig Entscheidung über eine Entfernung zu treffen?
Möglicherweise fällt der Baum unter die örtliche Baumschutzverordnung, dann darf nicht mal die Gemeinschaft das Entfernen anordnen.
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