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Verfasst am: 24.02.05, 18:35 Titel: Maklerhaftung bei Lebensvers.Policenverlust 2004
Hallo,
ich habe da ein Problem...habe im November letzten Jahres eine Lebensversicherung bei einem Makler abgeschlossen mit Laufzeit 32 Jahre,sollte einen grossen Teil meiner Rente abdecken.
Bemerkte dann das keine Abbuchungen vorgenommen wurden,und erfuhr diese Woche von dem Makler das es da nun ein Problem gibt...die Versicherung wäre verloren gegangen also nicht poliziert.
Angeblich sei sie bei der Versicherungsgesellschaft verloren gegangen...in dem Stabel Anträgen noch zum Jahresende.
Was für mich ja nun bedeutet das ich auf eine neue Versicherung keine Steuerbefreiung mehr habe..und somit tausende an Euros Verlust.
Der Makler wollte mich zu einem neunen Vertrag überreden und bot eine Summe von 600 Euro an,die, so wie er behauptet die Versicherungsgesellschaft als Ausgleich zahlen würde.
Nun meine Frage ..ist der Makler da nicht derjenige der dafür haften muss???
Es ist ja ein ganz beträchtlicher Schaden,der mir dadurch entstanden ist..
Fachlich würde ich mal sagen das da die Sorgfaltspflicht durch den Makler schon verletzt wurde, da er eine Kontrolle der Policierung gewährleisten muss. Man sollte erstmal klären wie hoch denn der potentielle Schaden aus Verlust der Steuerfreiheit ist.
Ich gehe mal von einem ansonsten gut arbeitenden Kollegen aus, der in dem, auch uns bekannten Kuddelmuddel zum Ende letzten Jahres, einen Fehler gemacht hat. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Hallo,
wie soll ich den tatsächlichen Schaden heute ausrechnen????
Da die Versicherung mit jedem Jahr 10% Dynamik abgeschlossen ist...und man heute noch nicht weiß,wie hoch ist die Steuer in 32 Jahren..und wie hoch wird die Rendite sein??????
Aber trotzdem danke für Ihre Antwort...
Vielleicht kann mir ja doch einer noch einen Tip geben...
Wie bitte soll denn der Tipp aussehen? Das Sie den Schaden irgendwie der Höhe nach beziffern müssen ist doch klar. Die Besteuerung neuen Rechtes ist gesetzlich geregelt.
Daraus lassen sich zukünftige Steuerbelastungen ableiten.
Sie wollen zwar eine Haftung des Maklers und beziffern den Schaden selbst als "beträchtlich" .....? _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Hallo,
ja Sie haben ja Recht...aber so ganz richtig kann ich den Schaden nicht beziffern...aber alleine ohne Dynamik und nach dem heutigen Stand der Gesetze..von wegen Versteuerung sind es bei einer niedrigen Rendite schon 40000Euro...die auf die Zinserträge gezahlt werden müssen...es handelt sich bei der Versicherung um eine britische Lebensversicherung..die ja bekanntlich bessere Renditen haben..also kann der Schaden auch durchaus bis 140000 Euro sein..Für mich ist das ein beträchtlicher Schaden.
die aussage über die britischen lebensversicherer ist so nicht korrekt, aber auch ein anderes thema.
der tatsächliche schaden wird frühestens im bezug - also in 32 jahren festgestellt werden können. es ist schlichtweg unmöglich, zu beweisen, dass man den vertrag die nächsten 32 jahre auch wirklich eingehalten hätte (jede zweite police wird vor ablauf gekündigt). die einzige möglichkeit wäre, heute - nach neuem steuerrecht - einen gleichartigen vertrag abzuschliessen und im bezug die steuerlast vom makler einzufordern. der anspruch muss aber jetzt (nach bekanntwerden) schon geltend gemacht und beziffert werden. vielleicht ist ja auch kein oder nur ein geringer schaden entstanden. dies sollte unabhängig geprüft werden. ein anwalt im versicherungs- und steuerrecht bzw. ein versicherungsberater wird ihnen sicherlich behilflich sein, das verschulden des maklers festzustellen und die weitere vorgehensweise mit ihnen erörtern.
ohne die details zu kennen, ist es nicht möglich, die offerte des maklers zu beurteilen. die schnelle einigung mit dem makler scheint mir zwar die nerven- und zeitsparendste lösung zu sein, sollte aber nur nach rücksprache mit unabhängiger stelle erfolgen.
Die Verluste scheinen mir, sorry, als reiner steuerlicher Verlust, etwas heftig.
Übrigens haben gerade die Engländer genaue, recht früh liegende Garantieannahmetermine gabt. Bei Standard Life der 16.12.. Aber trotzdem haben wir noch einen Antrag am 17.12. eingereicht und der ist policiert. Einfach auch mal selber bei der Gesellschaft nachfragen, was da passiert sein könnte.
Und wenn es sich um solche Summen handeln würde wie oben beschrieben, dann sage ich mal kezzerisch- auch der Kunde sollte seinen Kopf nicht abgeben und bis Februar warten bei einer solchen Sache. Da wäre es mir auch sehr wichtig das alles klappt. Da hat wohl auch im persönlichen Kontroling was nicht geklappt.? _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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