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ich möchte im Namen meines Freundes folgende Frage stellen:
Mein Freund war vom 01.01. - 31.08.2008 in einer Firma tätig und hatte eine einfache Entfernung von 35 KM. Diese hat er korrekt in der Anlage N als "Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und Arbeit" angegeben.
Danach war er im September und Oktober im Aussendienst bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt. Hier musste er den ganzen Tag mit seinem eigenen Auto fahren, um Feuerschutzgeräte an den Mann zu bringen. Insgesamt hat er in dieser Zeit 2345 KM gefahren (Fahrtenbuch vorhanden). Wie gesagt mit eigenem Auto. Wo muß er diese nun angeben? Etwa unter "Auswärtstätigkeit > Fahrtkosten ohne Sammelbeförderung"? Falls ja, müssen die 2345 KM auch noch unter "Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und Arbeit" angegeben werden?
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