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Verfasst am: 05.03.09, 12:01 Titel: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
Ich würde gerne wissen , ob man den Partyveranstalter zur Rechenschaft ziehen kann, wenn der Boden der Location voll mit Glasscherben ist.
Folgendes ist geschehen:
- Veranstaltung, es ist sehr voll!
- kein pfand auf gläser, daher stehen überall leere Gläser rum und vor allem ist der Boden übersäht von Glasscherben.
- ein Besoffener rempelt mich an, ich verliere aufgrund von zwei Stufen hinter mir den Halt und stürze zu Boden.
- dabei stütze ich mich zur Vorsicht natürlich nach hinten hin mit meinen Händen ab.
- eine der auf dem Boden liegenden Scherben zerstört in meiner linken Hand die mittlere Sehne zu 85% und den Nerv zu 100%.
Folge:ich musste 1,5 Std. operiert werden, war 1 Woche stationär in der Klinik und meine linke Hand ist bis auf den kleinen Finger voraussichtlich min. 6 Monate taub. Von den Schmerzen möchte ich gar nicht erst anfangen zu reden.
Den Besoffenen, der mich angerempelt hat, ist leider in der Menge verschwunden.
Für den ganzen Unfall gibt es Zeugen.
Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 07.03.09, 00:57 Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
spinloop hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?
Gegenfrage: wo könnte man die Verantwortung des Veranstalters für den Vorfall sehen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 07.03.09, 01:58 Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
spinloop hat folgendes geschrieben::
...
Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?
Dies kommt m.E. darauf an, ob der Partyveranstalter eine "Verkehrssicherungspflicht" hat und gegen diese Pflicht verstoßen hat. Ferner müßte geklärt werden, ob zwischen dem Schadensereignis und der Pflichtverletzung ein Kausalzusammenhang besteht.
Dies alles wird aber ein Forum nicht klären können, sondern müßte über die Privatklage geklärt werden.
Daher könnte die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt sicher ratsam sein.
Verfasst am: 07.03.09, 13:57 Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
Danke für euer feedback.
@biber:
Zitat:
Gegenfrage: wo könnte man die Verantwortung des Veranstalters für den Vorfall sehen?
ich sehe die verantwortung des veranstalters in dem versäumnis, die scherben nicht ordungsgemäß entfernt zu haben. durch glaspfand hätte man ebenfalls erreichen können, dass nur ein bruchteil der gläser einfach auf dem boden abgestellt werden und dort kaputt gehen.
@Dipl.-Sozialarbeiter: Danke für den tipp mit der "Verkehrssicherungspflicht". dann werde ich mich mal an meinen anwalt wenden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 07.03.09, 16:25 Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
spinloop hat folgendes geschrieben::
ich sehe die verantwortung des veranstalters in dem versäumnis, die scherben nicht ordungsgemäß entfernt zu haben.
Darüber könnte man nachdenken. Ich frage mich allerdings schon, wie weit diese Verantwortung gehen könnte und wieviel Aufwand der Veranstalter für die Beseitigung treiben müßte.
spinloop hat folgendes geschrieben::
durch glaspfand hätte man ebenfalls erreichen können, dass nur ein bruchteil der gläser einfach auf dem boden abgestellt werden und dort kaputt gehen.
Zum einen reicht im Zweifel ein einziges kaputtes Glas, zum anderen ist das mit dem Glaspfand ab einer gewissen Uhrzeit / Alkoholpegel reines Wunschdenken. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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