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Ein AG zahlt den Lohn immer öfter bis zu 2 Wochen verspätet aus und dann auch noch in 2 Teilbeträgen. z. B. den Lohn für Januar am 20. und 27.02. !!
Begründung: Aussenstände
Frage:
Wie kann der AN sich dagegen wehren?
Darf er der Arbeit einfach fernbleiben?
Darf er kündigen ohne das das Arbeitsamt ihn sperrt?
Kann er Kosten die ihm durch Storno von Lastschriften, Verzugszinsen etc. die ihm entstanden sind, geltend machen?
Einfach denke ich nicht. 100% am 27. ist im übrigen immer noch besser als 60 % am 1.
Der Lohnrückstand muss erheblich sein, dass ist nach weniger als 1 Monat i.A. nicht der Fall, sonder erst bei ca. 2-3 Monate (von den Umständen abhängig)
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