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Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

 
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BlueGuest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:17    Titel: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch Antworten mit Zitat

Hallo auch,

eine Frage hätte ich mal.
Ein Lohnempfänger (Arbeiter) muß, wegen einer medizinischen Behandlung, 3 mal alle 7 Tage zum Arzt und sich ne Spitze geben lassen. Der Tag darf nicht verschoben werden, weil sonst die ganze Behandlung nichts bringt und von vorn begonnen werden müßte. Der Arbeiter arbeitet 12 h am Tag von 6-18 Uhr und kann deshalb nur während der Arbeitszeit zum Doc. Er erhält die Erlaubnis seines Arbeitgebers.
Meine Frage nun: muß der Arbeitgeber die Zeit des Arztbesuches bei dem Arbeiter bezahlen oder nicht?

Über Antworten würde ich mich freuen Smilie
Danke und einen schönen Tag!
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wood-designer
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Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich sag einfach mal: Ja, der Tag muss bezahlt werden.
Der Anspruch richtet sich nach §616 BGB.
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Paragraph kann aber abbedingt werden, dann gibt es nichts.
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BlueGuest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moin und danke für die Antworten!
Kann die zweite Antwort vielleicht ein wenig umfangreicher sein Smilie Darum bittet ein §-dummy.
Danke!
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Paragraph ist nicht zwingendes Recht, er kann vertraglich, per Tarif- oder Einzelvertrag, ausgeschlossen werden.
Das ergibt sich aus
§ 619 BGB hat folgendes geschrieben::

Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
Die dem Dienstberechtigten nach den §§ 617, 618 obliegenden Verpflichtungen können nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.

_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 12:06    Titel: Re: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch Antworten mit Zitat

BlueGuest hat folgendes geschrieben::

Ein Lohnempfänger (Arbeiter) muß, wegen einer medizinischen Behandlung, 3 mal alle 7 Tage zum Arzt und sich ne Spitze geben lassen.
Der Arbeiter arbeitet 12 h am Tag von 6-18 Uhr.


Bei einem 12-Stunden-Arbeitstag müssen ja mindestens 2 Stunden Pausenzeiten enthalten sein ( http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html ) - ist der Arzt so weit von der Arbeitsstelle entfernt, dass man in der Zeit nicht zum "Spritzeholen" gehen kann?
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BlueGuest
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da nach dem Geben der Spitze der AN noch 30 min zur Beobachtung in der Praxis bleiben muß, kann es schon mal über 2 Stunden dauern.

Im übrigen stehen dem AN laut Tarifvertrag nur 60 min Pause zu.

Danke für die Antworten!
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