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Hallo Zusammen,
ich habe am 26.02.09 meine Kündigung zum 31.03.09 mit sofortiger Freistellung bekommen und ein Abfindungsangebot das entspricht 0,25 Bruttomonatsgehältern
je Beschäftigungsjahr seit dem 21.03.05
Weiter wird mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung meiner vertraglichen Bezüge
ich Freigestellt. Mit dieser Freistellung erfüllt das Unternehmen meine etwaigen noch bestehenden Anspruch auf die Gewährung von Urlaub und Freizeitausgleich.dabei wird mit Beginn der Freistellung zunächst eine etwaiger Freizeitausgleich und im unmittelbaren Anschluss Urlaub gewährt. Ich habe ersmal zugestimmt. Wie ist die Rechtslage .
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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