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Kostenbeteiligung an Grenzvermessung soll erzwungen werden

 
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Janis B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 14:06    Titel: Kostenbeteiligung an Grenzvermessung soll erzwungen werden Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage.

Ich habe vor 2,5 Jahren eine Haushälfte gekauft, in der ich noch nicht wohne, da einiges es bisher verhindert hat.

Nun haben die Besitzer ihre andere Hälfte an einen adeligen Menschen verkauft, der mir letztes Jahr schon zweimal schriftlich mitgeteilt hatte, dass er Interesse an meiner Haushälfte hat. Ich hatte darauf nicht geantwortet, weil ich erstens meine Hälfte behalten wollte, zweitens, dieser Mensch mir nur den Grundstückspreis zahlen wollte und drittens er schon verschrien war dafür, dass er einen Forst gekauft hatte ohne Geld und den dann nur durch das Abholzen von Bäumen und dem Verkauf derselben, bezahlen konnte.

Meine persönliche Einstellung dazu: Ich mag keine Menschen, die Natur zerstören und er hat fast den halben Forst abgesägt und ich mag auch keine Menschen, die nichts zahlen wollen - aber dafür alles haben wollen.

So das war die Vorgeschichte.

Nun hat er also die andere Hälfte gekauft und hat mich beim Ordnungsamt angezeigt, weil auf meinem Grundstück - so wie ich es selbst per Flurkarte gemessen hatte - eine ca. 2 Meter tiefe Wassergrube ist, die nicht eingezäunt ist. (die gibt es dort schon lange - auch lange vor meiner Zeit und ich hatte bisher nur ein langes dickes Holz hinein gesteckt, falls was passiert, derjenige wieder rauskommt). Ich hatte mich mit dem Ordnungsamt geeinigt und wollte am Wochenende einen Zaun drumrum ziehen.

Dann kam jedoch vorgestern noch ein Schreiben von diesem Mann. Nun war er der Meinung, dass die Grube sich einen Meter weit auf seinem Grundstück befindet.

Ich rief das Ordnungsamt an und der Mann hatte schon eine Kopie des Schreibens an mich, auch an das Ordnungsamt gesendet - die wußten also schon Bescheid. Das Ordnungsamt und ich kamen nun zu der Auffassung, dass wenn dieser Mann nun meint, dass die Grube ein Stück weit auf seinem Grundstück ist, ich...

1. die Grube nicht komplett einzäunen könne, da ich ja sonst den Zaun auch auf seinem Grundstück installieren würde

2. dass er seine Grundstücksgrenzen vermessen lassen solle, wenn er wissen will, wo sich nun die Grube befindet.

Ich schrieb ihm das und auch dass ich mir polizeiliche Hilfe holen würde, wenn er etwas im Grenzbereich verändern oder bauen würde, solange er nicht weiß, wo genau die Grundstücksgrenzen sich befinden.

Nun erhielt ich heute Antwort und zitiere hier den relevanten Auszug aus seinem Schreiben:

Zitat:
Bevor Sie die Polizei einschalten, sollten Sie zunächst zu nächst auch selber erst einmal wissen wo Ihre Grenzen den wirklich verlaufen. Somit ist es auch in Ihrem Interesse den genauen Grenzverlauf zu kennen.

Aber auch bei genauer Kenntnis des Grenzverlaufes wird es bei der Struktur unseres Besitzes ohne Absprachen nicht gehen. Wie stellen Sie sich den die Verkehrssicherung eines eingeschlagenen Fensters vor, durch welches - voraussichtlich - die Grenze verläuft. Ich denke, daß diese Maßnahme nur einvernehmlich von beiden Nachbarn zu bewerkstelligen ist.

Ich denke auch, daß Sicherungs- und Reparatur- und Baumaßnahmen innerhalb des Gebäudes im Wesentlichen nur in Abstimmung und Absprache der beiden Eigentümer möglich sind, insbesondere weil davon auszugehen ist, daß eine Reihe von Baumaßnahmen Auswirkungen auf den Baukörper auf dem Nachbargrundstück haben werden. Ich meine auch, daß Sie aus Gründen der Billigkeit in einem angemessenem Rahmen zur Mitwirkung verpflichtet sind.

Das bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, daß es im Interesse beider Grenznachbarn ist, den genauen Verlauf der Grenze zu kennen und bestimmt daher in § 919 BGB, daß diese Kosten von den beiden Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen sind.

Infolge einer Gebührenerhöhung sind diese Kosten seit Jahresanfang sehr beachtlich und werden schätzungsweise ca. € 3.500,-- bis € 4.000,-- betragen. Ich werde einen Vermesser um ein Kostenangebot bitten.

Zitat Ende.

Meine Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, mich an den Kosten der Grenzvermessung zu beteiligen, obwohl ich zur Zeit keine Grenzen vermessen lassen möchte.

Es ist mir neu, dass ich dazu verpflichtet werden kann.

Es geht hier auch noch um das Haus - dort hatte ich damals nach Kauf 3 Grenzpunkte vermessen lassen, weil mit den damaligen Besitzern Uneinigkeit über die Hausgrenze bestand und die Vermessung hatte ich ALLEINE bezahlt.

Der neue Besitzer zieht sich nun auch noch an einem eingeschlagenen Küchenfenster hoch, welches bei diversen Einbrüchen, die in der Zwischenzeit erfolgten, zu Bruch gegangen ist (ich wohne ca. 2 Stunden Autobahnfahrt entfernt vom Haus). Durch dieses Fenster verläuft genau in der Mitte die Hausgrenze und es gibt keinerlei Abgrenzungen der beiden Haushälften.

Ich hatte ihm vorgeschlagen einfach eine Mauer zu ziehen, wenn er jetzt seine Haushälfte zu meiner abgrenzen will. Wie gesagt, ich wohne dort noch nicht.

Und zuallerletzt.... ich bin ihm im Weg, da er dort einen Forsthof einrichten will und liege mit meinem Grundstück und meiner Haushälfte genau zwischen seinen Grundstücken. Seine Haushälfte ist rechts von meiner - und links von meiner Haushälfte hat er noch ein Grünland gekauft.

Was denkt ihr dazu? Kann er mich zwingen mich an den Grenzvermessungen zu beteiligen?
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal die Füße flach halten....da will sie jemand rausekeln.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum wird mit Polizei gedroht zwecks Vermeidung von Baumaßnahmen im Grenzbereich???

Versteh ich nicht (ich glaub das ist eher was für den Bundesgrenzschutz Lachen ).

Erinnert mich einwenig an das Sprichwort, wies in den Wald ruft....

So und wer will (ob nun freiwillig oder nicht) nun bauen (einen Zaun)?
Der Teichbesitzer, oder?

Also soll der doch auch die Kosten dafür tragen...und jetzt kommt der liebe Nachbar an und meint, er zahlt die Hälfte.....Böser Mensch.

Ob nun eine verpflichtung zur Kostenteilung besteht dürfte aus der LBO hervorgehen.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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