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Verfasst am: 06.03.09, 09:14 Titel: Vermieter will nicht für Sicherheitsreperaturen aufkommen
Guten Tag.
Folgende Ausgangssituation:
Ich bin in eine Wohnung gezogen die damit das erste Mal bezogen wurde. Ich muss selbst streichen/Tapeten kleben und für den Boden sorgen. Hatte mit den Vermietern Laminat abgesprochen und dieses auch verlegt.
Problem: Danach ging die Haustür nur noch mit Gewalt auf da darunter eine "Brandschutz-Schiene" befestigt war, für die dann aber durch das Laminat der Boden zu hoch war. In anderen Wohnungen war dies wohl auch der Fall - die Vermieter hätten mir also wegen der Tür von dem Laminat abraten können. Nun wollen Sie, obwohl diese Schiene dem Brandschutz dient, den Umbau dieser nicht bezahlen. Wie ist da die Rechtsgrundlage? Müssen die Vermiter nicht für die Sicherheit der Mieter aufkommen? Muss ich den Umbau (Verkürzung und Anbringung einer neuen Schiene der Tür) selbst bezahlen?
Vielleicht hatte ja jemand rein zufällig schon mal dieses Problem. Freue mich auf Antworten.
Die Rechtslage ist da eindeutig: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Immerhin ergibt sich die Notwendigkeit des Umbaus nicht aus irgendwelchen Maßnahmen des Vermieters, sondern aus dem Wunsch des Mieters, dort Laminat zu verlegen.
Es ist sogar umgekehrt so. dass der Vemieter beim Auszug mit der Entfernung des Laminats auch den Rückbau der Schiene vom Mieter verlangen kann. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wenn die Türe sich nicht schon in den Fitschen (Türangeln) gehoben hat, sollte man mal kurz nachsehen ob oben noch genug Platz im Türrahmen ist und die Türe mit Fitschenringe (Unterlegscheiben) heben.
Dies ist eine einfache und effektive Behebung der Sache und brauch auch nicht vom Vermieter genehmigt werden.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 06.03.09, 11:27 Titel:
Frage an den Threadersteller:
Hat sich der Vermieter in irgendeiner Weise an den Kosten für den Boden beteiligt? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Ich bin in eine Wohnung gezogen die damit das erste Mal bezogen wurde. Ich muss selbst streichen/Tapeten kleben und für den Boden sorgen.
Bitte etwas genauer: " und für den Boden sorgen" sah wie aus? War der Fußboden ohne jeden Belag, also Beton o.ä.?
Zitat:
Immerhin ergibt sich die Notwendigkeit des Umbaus nicht aus irgendwelchen Maßnahmen des Vermieters, sondern aus dem Wunsch des Mieters, dort Laminat zu verlegen.
Diese Annahme von Karsten entspricht nicht dem Eingangsbeitrag..
Zitat:
Es ist sogar umgekehrt so. dass der Vemieter beim Auszug mit der Entfernung des Laminats auch den Rückbau der Schiene vom Mieter verlangen kann.
Auch diese Annahme von Karsten ist voreilig und damit erstmal nicht korrekt. Wenn es sich um Sachen handelt, die keine Einrichtungen sind und die in die Mietsache eingefügt werden, um diese erst in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu versetzen oder durch die die Mietsache verändert wird. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen. Solche Sachen, brauchen nicht mehr entfernt werden.
Es bedarf einer genaueren Klärung wer für den Bodenbelag zuständig war/ist und auf wessen Wunsch der Boden verlegt wurde. Ebenso fehlt eine Angabe über die Eigentumsverhältnisse. Hat der Mieter nur verlegt? Vom Bezahlen hat der TE nichts gesagt. Dies ist aber entscheident für eine weitere Beurteilung.
Ergänzend zu dem Beitrag von pcwilli sei noch bemerkt, dass es auch Türheber gibt, die die Tür weit über das Maß von U-Scheiben beim Öffnen anheben können.
Ergänzend zu dem Beitrag von pcwilli sei noch bemerkt, dass es auch Türheber gibt, die die Tür weit über das Maß von U-Scheiben beim Öffnen anheben können.
Danke, daran hatte ich nicht gedacht, aber stimmt.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Immerhin ergibt sich die Notwendigkeit des Umbaus nicht aus irgendwelchen Maßnahmen des Vermieters, sondern aus dem Wunsch des Mieters, dort Laminat zu verlegen.
Diese Annahme von Karsten entspricht nicht dem Eingangsbeitrag..
Doch. Das tut sie. Wo soll es denn klemmen?
Motz hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Es ist sogar umgekehrt so. dass der Vemieter beim Auszug mit der Entfernung des Laminats auch den Rückbau der Schiene vom Mieter verlangen kann.
Auch diese Annahme von Karsten ist voreilig und damit erstmal nicht korrekt. Wenn es sich um Sachen handelt, die keine Einrichtungen sind und die in die Mietsache eingefügt werden, um diese erst in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu versetzen oder durch die die Mietsache verändert wird. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen. Solche Sachen, brauchen nicht mehr entfernt werden.
Maßnahmen zur 'Herstellung des vertragsgemässen Zustands" fallen in die Zuständigkeit des Vermieters. Aus der Geschilderten Situation jetzt die Konstruktion abzuleiten, der Mieter habe hier nur im Auftrag des Vermieters dessen Arbeit erledigt, ist durch nichts zu rechtfertigen, ebenso wenig, wie die Annahme, hier handele es sich eigentlich um eine Ersatzvornahme.
Aus der Schilderung ist auch nirgends ersichtlich, dass die Wohnung sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hätte. Die Wohnung ohne Bodenbelag war ganz offensichtlich der vertragsgemäße Zustand. Alles andere ist eine völlig unbegründete Spekulation. Man sollte manchmal einfach glauben, was einem die Fragesteller sagen und nicht die eigene Phantasie spielen lassen. Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, durch abwegiges An-Der-Sache-Vorbei-Spekulieren nochmal fünfundzwanzig Unterfälle zu konstruieren. Das dient doch eher dem Ego des Antwortenden als der Aufklärung des Fragestellers.
Der Rückbauanspruch des Vermieters gilt für alle Mietereinbauten ohne Ausnahme, - sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt. Da davon aber nicht die Rede war, kann man getrost unterstellen, dass es die auch nicht gab.
Nun gut. Es hat schon oft Fälle gegeben, bei denen Mieter ohne Umwege einfach z.B. eine Kloschüssel eingebaut haben, obwohl dies der Vermieter hätte tun sollen; aber sowas hier zu unterstellen, "entspricht nicht dem Eingangsbeitrag". _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 06.03.09, 14:19 Titel:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Maßnahmen zur 'Herstellung des vertragsgemässen Zustands" fallen in die Zuständigkeit des Vermieters. Aus der Geschilderten Situation jetzt die Konstruktion abzuleiten, der Mieter habe hier nur im Auftrag des Vermieters dessen Arbeit erledigt, ist durch nichts zu rechtfertigen, ebenso wenig, wie die Annahme, hier handele es sich eigentlich um eine Ersatzvornahme.
Wie sieht es hiermit aus:
Zitat:
Hatte mit den Vermietern Laminat abgesprochen
Wenn der Mieter nicht im Auftrag des Vermieters den Boden eingebaut hatte, wieso hat er es dann mit ihm abgesprochen? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Tine wird zur Klärung beitragen. Also mal ganz ruhig!
Zitat:
Ich bin in eine Wohnung gezogen die damit das erste Mal bezogen wurde. Ich muss selbst streichen/Tapeten kleben und für den Boden sorgen
Und nun Karsten:
Zitat:
Aus der Schilderung ist auch nirgends ersichtlich, dass die Wohnung sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hätte. Die Wohnung ohne Bodenbelag war ganz offensichtlich der vertragsgemäße Zustand. Alles andere ist eine völlig unbegründete Spekulation.
Willst DU nun weiter spekulieren oder einfach auf den TE warten?
Ich versuche nur dann zu antworten, wenn Fakten vorliegen.
Die Fakten wurde bisher so beschrieben:
Ein Mieter zieht in eine niegelnagelneue Wohnung ohne Tapeten und Bodenbelag. Der Mieter hätte aber gern einen und legt einen rein.
Aus dieser Beschreibung der Sache ergibt sich an keiner einzigen noch so kleinen Stelle auch nur der Verdacht, hier habe ein Vermieter eine nicht vertragsgemäße Wohnung übergeben oder er habe eigentlich das Verlegen einen Bodenbelags versprochen und dieses Versprechen nicht eingehalten.
Wer spekuliert hier also, wenn er solche krausen Gedankengänge erst anschleppt?
Es wäre in der Tat richtiger gewesen, wenn du bei den Fakten geblieben wärst.
- Ich nehme deine Aussage aber als Versprechen für die Zukunft. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Verfasst am: 06.03.09, 18:51 Titel: Re: Vermieter will nicht für Sicherheitsreperaturen aufkomme
Tiene hat folgendes geschrieben::
Guten Tag.
Folgende Ausgangssituation:
Ich bin in eine Wohnung gezogen die damit das erste Mal bezogen wurde. Ich muss selbst streichen/Tapeten kleben und für den Boden sorgen.
Der Vermieter ist meiner Ansicht nicht verpflichtet bei Erstbezug die Wohnung fertig gestrichen und mit einem Bodenbelag versehen zu übergeben.
Tiene hat folgendes geschrieben::
Hatte mit den Vermietern Laminat abgesprochen und dieses auch verlegt.
Hier gehe ich davon aus das der Mieter wohl dachte er muss den Vermieter zum Verlegen von Laminat um Erlaubnis fragen. Daher die Absprache. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Wohnungseingangstüren als Brandschutztüren haben wegen dem hohen Gewicht der Türen meistens ein drei-teiliges Band (d.h. pro Band sind zwei Bandteile in der Tür und ein Bandteil in der Zarge) und diese Bänder sind in der Höhe nicht verstellbar - weder mit Fitschenringe noch mit Türheber.
Da hilft nur abschneiden, die Nut der Bodendichtung in der Tiefe nachnuten und die Dichtung wieder einbauen.
Möglicherweise übernimmt der Nachmieter ja den Laminatboden und es muss keine neue Tür bezahlt werden.
Wobei für mich noch die Frage offen ist was vorher als Boden in der Wohnung war.
Captain Crash _________________ was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und falls ich einmal damit recht habe ist das immernoch kein juristischer rat
Wohl ein Estrich. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wobei für mich noch die Frage offen ist was vorher als Boden in der Wohnung war.
Das war auch meine bisher unbeantwortete Frage.
Zitat:
Wohl ein Estrich.
Und Karsten, genau darum geht es! Daher sind dann auch vorerst DEINE Annahmen Spekulation.
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann.
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