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DRV-geschuldeter Beitrag

 
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008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:26    Titel: DRV-geschuldeter Beitrag Antworten mit Zitat

Folgende fiktive Situation:
Aus einer beendeten Selbständigkeit kann ein Beitragsrückstand bei der Deutschen Rentenversicherung nicht bedient werden.
Aufgrund ALG I und Harz IV ist eine schwierige wirtschaftliche Lage entstanden.
Nach erfolgter eidesstatlicher Versicherung würde eine Pfändung nicht zum Erfolg führen.
Ist hier eine Stundung denkbar Frage

MfG
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mögliche Maßnahmen wären hier Stundung, Niederschlagung oder Erlass der Forderung.
Stundung bedeutet grundsätzliche Weiterverfolgung der Forderung mit oder ohne Ratenzahlung (grundsätzlich gegen Verzinsung, davon kann aber auch je nach wirtschaftlichen Verhältnissen abgesehen werden).
Niederschlagung bedeutet, dass der Anspruch erstmal nicht weiterverfolgt wird, in mehr oder weniger regelmäßihgen Abständen wird geprüft, ob eine Wiederaufnahme des Forderungsverfahrens möglich ist.
Erlass hieße, dass der Anspruch endgültig fallen gelassen wird (kommt in der Praxis so gut wie nie vor).

Entsprechende Antragstellung unter Darlegung der wirtschaftliche Verhältnisse ist notwendig.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Sehr glücklich

MfG
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008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre ein Vergleichsangebot (ca.30% von privater Seite) für die DRV interessant: Frage

MfG
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte das für die DRV interessant sein?

Wenn definitiv nichts zu holen ist, kann sie die Forderung befristet niederschlagen und alle Jahre wieder nachprüfen, ob der Schuldner inzwischen solvent ist. Ein Erlass kommt nur dann infrage, wenn sich (z.B. wg. Alters) aller Wahrscheinlichkeit an der wirtschaftlichen Lage des Schuldners auch künftig nichts mehr ändern wird.

Aber anbieten können Sie's ja.
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Old Piper
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