Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abruch einer Klausur
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abruch einer Klausur

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
matt2199
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:31    Titel: Abruch einer Klausur Antworten mit Zitat

Gymnasium NRW, Stufe 12

Was ist wenn ein Schüler, der am Tag zuvor schon selektiv fehlte aufgrund einer Krankheit, am nächsten aber eine Klausur schreibt, aber dennoch versucht die Klausur zu schreiben, er aber mitten in der Klausur abgebeben möchte, weil es sein Zustand/Befinden einfach nicht erlaubt weiter zu schreiben.

Gilt die Klausur dann als ungenügend oder darf diese Klausur nachgeschrieben werden, wenn der Schüler dem Lehrer ein ärztliches Attest vorlegt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, eine Klausur beim plötzilchen Auftreten/Verschlimmern einer Erkrankung abbrechen und ggf. nachschreiben zu dürfen.

Schwierig wird es allerdings, wenn man schon krank war und sich der Status eigentlich nicht geändert hat. Dann könnte einem das als Ausrede ausgelegt werden, nach dem Motto "der hat doch nur gemerkt, dass ihm die Klausur zu schwer ist".
Deshalb wurden wir vor wichtigen Prüfungen(Abitur, manche Uni-Klausren und Staatsexamen) auch gefragt, ob wir gesund sind bzw. darauf hingewiesen, dass wir mit Antreten der Klausur bestätigen gesund zu sein(um eben nicht diese Krankheits-Reißleine ziehen zu können).
Aber wie gesagt, wenn sich der Zustand plötzlich ändern sollte(z.B. plötzliches Einsetzen starker Kopfschmerzen o.ä.), dann müsste das meines Erachtens trotzdem "zählen".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.