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von A die Insolvenzzeit ist in 6 Monaten beendet.
passiert dies automatisch durch den Insolvenzverwalter oder muß A sich selbst darum kümmern?
Werden die negativen Schufaeinträge dann auch automatisch gelöscht oder bedarf dies einem seperaten Antrag?
Die Schulden stammen aus der Ehe von A.
Hat A die Möglichkeit zu erfahren ob die Ex Frau auch zahlen muß?
Die Ex selbst verweigert die Kommunikation zu A.
Nein, A hat keine Möglichkeiten etwas über die Sachen seiner EX-Frau zu erfahren, außer die von kralle beschrieben Möglichkeit. _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
Die spucken nix aus. Zur probe habe ich mal das noch laufende Insolvenzverfahren von A eingegeben und da selbst wird angezeigt, dass nix bekannt ist.
Nun weiß ich nicht ob grundsätzlich Alle Insolvenzverfahren automatisch auch veröffentlicht werden? Ich stelle mir auch die Frage des Datenschutzes bei solchen Veröffentlichungen. Aber ich habe da null Ahnung.
Die Veröffentlichungen auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen.de sind nur für ca. 2 Wochen ohne die Einsetzung von Daten zu finden. Danach muss man im Bereich "Detailsuche" entsprechende Suchparameter eingeben, was dem Datenschutz dient.
Gleichwohl wird man dort nicht jedes Verfahren finden, insbesondere die älteren nicht, da die Veröffentlichung im Internet, bevor es in der InsO festgelgt worden ist, Ländersache gewesen ist. Einzelne Bundesländer sind erst sehr spät dazu übergegangen, von der Veröffentlichung im Gerichtsblatt abzusehen. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Die Veröffentlichungen auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen.de sind nur für ca. 2 Wochen ohne die Einsetzung von Daten zu finden. Danach muss man im Bereich "Detailsuche" entsprechende Suchparameter eingeben, was dem Datenschutz dient.
macht er nicht, selbst wenn ich Aktenzeichen etc.pp eingebe. Aber das ist auch nicht so wichtig, sondern war nur Neugierde.
Zitat:
Gleichwohl wird man dort nicht jedes Verfahren finden, insbesondere die älteren nicht, da die Veröffentlichung im Internet, bevor es in der InsO festgelgt worden ist, Ländersache gewesen ist. Einzelne Bundesländer sind erst sehr spät dazu übergegangen, von der Veröffentlichung im Gerichtsblatt abzusehen.
Stimmt. Die Bundesländer sind sogarmit Jahreszahl aufgezählt und unser Bundesland war eines der ersten. Aber ist ja auch nicht wichtig.
ich finde es nur ungerecht wenn zwei menschen nicht mit Geld umgehen können und einer nur die Verantwortung tragen soll.
Aber ich kann mir auch vorstellen, wenn bei A nix zu holen ist, daher auch der Offenbahrungseid, dass dann die Gläubiger automatisch sich der anderen Schuldnerin zuwenden.
Somit gehe ich davon aus, dass nicht nur A zahlen muß. hoffe ich zumindestens.
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