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Schwarzarbeit und Strafbarkeit

 
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Dunja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:16    Titel: Schwarzarbeit und Strafbarkeit Antworten mit Zitat

Nach welcher Vorschrift kann denn jemand bestraft werden, der ohne Rechnung arbeitet bzw. als Auftraggeber darauf verzichtet?

Beispiel: Dachdecker D und Kunde K vereinbaren, dass D das Dach des Hauses von K deckt, ohne ihm dafür eine Rechnung zu stellen. D soll "schwarz" bezahlt werden. Nach welchen Vorschriften haben sich D und K strafbar gemacht?
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Bauch raus: Steuerhinterziehung?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Dunja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich, § 370 Abs. 3 AO. Ganz schön heftig...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 21:58    Titel: Re: Schwarzarbeit und Strafbarkeit Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Nach welcher Vorschrift kann denn jemand bestraft werden, der ohne Rechnung arbeitet bzw. als Auftraggeber darauf verzichtet?
...

Bei Schwarzarbeit siehe Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - (SchwarzArbG) oder frage diese Behörde. Winken
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