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Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht?

 
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grummeln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:12    Titel: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Ich bin buchstäblich am Ende-nicht nur meines Lateins.
Die Sache ist die, dass meine Frau seit fast drei Jahren im Internet zockt.
Sie setzt auf Fußballspiele sämtlicher Ligen, Tennis, Leichtathletik, es gibt wohl keine Sportart, auf die sie nicht bereits gesetzt hätte.
Nun wurde uns vor gut einem Jahr ein Sohn geboren.
Sie hatte geschworen, spätestens mit Geburt des Kindes aufzuhören.
Wer Suchtkranke kennt, weiß, wie die Sache weiterging.
Um sich das Wissen für die Tips anzueignen, verbringt sie jede, aber auch jede freie Minute vor dem Laptop. Googelt Namen der US-Ligen, holt sich die "heißesten Tips" in Wettforen undundund.
Geht vor vier Uhr früh nie ins Bett. Um das Kind hat sie sich so gut wie nie gekümmert, auch nicht während ihrer Elternzeit.
Mittlerweile beträgt ihr Schuldenstand ca. 23.000,- EUR. Da ich allein für die Kosten des Haushalts aufkam und aufkomme häufen sich auch bei mir Schulden an.
Ich hatte mich bei einer RAin erkundigt, ob ich bei einer Scheidung eine realistische Chance auf das Sorgerecht hätte.
Sie meinte, allenfalls nach dem ich meinen Teil der Elternzeit (2 Monate) mit dem Kleinen verbracht hätte.
Entscheiden tut letztendlich das Jugendamt.
Nach welchen Kriterien?
Ich habe mir zwar Kopien ihrer Internetzocke angelegt, aber wird die das interessieren? Was, wenn sie sagt, ja, ich habe gezockt, gehe ab morgen in Therapie?
Ich habe versucht, im Netz fündig zu werden, doch dort liest man seltsamerweise ausschließlich von spielsüchtigen Männern.

Wäre für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:30    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

grummeln hat folgendes geschrieben::
...
Entscheiden tut letztendlich das Jugendamt.
...

Das Jugendamt kann nichts entscheiden, sondern allenfalls beraten (siehe §§ 17 und/oder 18 SGB VIII). Ferner wirkt es in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten mit (Siehe § 50 SGB VIII und Zusatzinfo (als PDF-Datei)).

Neben dem Jugendamt stehen aber auch örtliche Beratungsstellen zur Verfügung. Winken
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:53    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Bei einer Trennung der Eheleute wird sich zunächst die Frage stellen, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll. Diese Frage haben die Eheleute einvernehmlich zu entscheiden. Können sie sich nicht einigen, so können sie eine Beratung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Wenn auch eine Beratung durch das Jugendamt nicht dazu führt, dass die Eheleute zu einer gemeinsam getragenen Entscheidung darüber kommen können, bei welchem Elternteil das Kind leben soll, wenn die Eheleute sich trennen, bestimmt auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht darüber, welcher Elternteil bei einer Trennung der Eheleute über den künftigen Aufenthalt des Kindes zu entscheiden hat, indem es einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind überträgt. Maßgeblich für diese Entscheidung des Familiengerichts ist allein das Wohl des Kindes. Das Gericht wird zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu beurteilen haben, welcher Elternteil die besseren Voraussetzungen dafür bietet, dass es dem Kind gut geht.

Der Elternteil, bei dem das Kind nach einer Trennung der Eheleute lebt, ist berechtigt, allein in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes zu entscheiden. Dazu gehören alle Entscheidungen, die regelmäßig anfallen und nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, z.B. Entscheidungen über Ernährung und Kleidung, über Spielen und Schlafen, über den Umgang mit Verwandten und Freunden und über die normale gesundheitliche Versorgung, z.B. durch einen Kinderarzt.

Ob dann bei einer späteren Scheidung der Ehe noch eine Entscheidung des Familiengerichts über das elterliche Sorgerecht erforderlich ist, wird zunächst einmal abgewartet werden können.
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grummeln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:14    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Maßgeblich für diese Entscheidung des Familiengerichts ist allein das Wohl des Kindes. Das Gericht wird zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu beurteilen haben, welcher Elternteil die besseren Voraussetzungen dafür bietet, dass es dem Kind gut geht.

.


Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise.
Nach allem was man so hört, wird vorausgesetzt, dass es einem Kind i.d.R. bei der Mutter besser geht-so weit zur "Gleichberechtigung" im 21.Jh. und zum Art. 3 GG.
Ich habe jüngst eine Statistik gelesen, nach welcher es wahrscheinlicher ist, dass ein Kind ins Heim kommt, als dass es dem Vater zugesprochen wird.
Daher wäre meine Frage, welche Schritte ich zweckmäßigerweise als nächste einleiten sollte um meine minimalen Chancen etwas zu erhöhen.
Es war bisher schwer genug-lange halte ich das (nicht nur finanziell) nicht mehr aus.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:24    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

grummeln hat folgendes geschrieben::
...
Ich habe jüngst eine Statistik gelesen, nach welcher es wahrscheinlicher ist, dass ein Kind ins Heim kommt, als dass es dem Vater zugesprochen wird.
...

Diese Statistik würde ich gerne lesen. Winken

Allein aus Kostengründen wäre es ratsamer, ein Kind eher zum Vater zu geben, als in einem Heim unterzubringen. Ein Heimplatz kann bis zu 4.000 € im Monat kosten. Diese Kosten haben die Städte und Gemeinden zu tragen. Und die Verschuldung mancher Kommunen ist nicht gerade gering.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:47    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

grummeln hat folgendes geschrieben::
Daher wäre meine Frage, welche Schritte ich zweckmäßigerweise als nächste einleiten sollte um meine minimalen Chancen etwas zu erhöhen.

Der Vater könnte eine verlässliche Betreuung des Kindes in der Zeit sicherstellen, in der er das Kind, z.B. aus beruflichen Gründen, nicht selbst betreuen kann.

grummeln hat folgendes geschrieben::
Nach allem was man so hört, wird vorausgesetzt, dass es einem Kind i.d.R. bei der Mutter besser geht - so weit zur "Gleichberechtigung" im 21.Jh. und zum Art. 3 GG.

Mit solchen unzulässig verallgemeinernden Aussagen wird sich der Vater keine Freunde machen, schon gar nicht beim Jugendamt oder beim Familiengericht. Wenn das Jugendamt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht und das Familiengericht in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis kommen, dass es dem Wohl des Kindes besser entspricht, wenn es bei der Mutter lebt, werden nur selten Zweifel an der Begründetheit der Stellungnahme und der Entscheidung gerechtfertigt sein.
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grummeln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:41    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::

Der Vater könnte eine verlässliche Betreuung des Kindes in der Zeit sicherstellen, in der er das Kind, z.B. aus beruflichen Gründen, nicht selbst betreuen kann.


Danke für diesen Tip.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, ob ein Krippenplatz und die Tatsache, dass meine Mutter (soeben in den Ruhestand gegangen) ca. 30 min entfernt wohnt, genügen könnte.

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
...
grummeln hat folgendes geschrieben::
Nach allem was man so hört, wird vorausgesetzt, dass es einem Kind i.d.R. bei der Mutter besser geht - so weit zur "Gleichberechtigung" im 21.Jh. und zum Art. 3 GG.

Mit solchen unzulässig verallgemeinernden Aussagen wird sich der Vater keine Freunde machen, schon gar nicht beim Jugendamt oder beim Familiengericht. Wenn das Jugendamt in seiner Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht und das Familiengericht in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis kommen, dass es dem Wohl des Kindes besser entspricht, wenn es bei der Mutter lebt, werden nur selten Zweifel an der Begründetheit der Stellungnahme und der Entscheidung gerechtfertigt sein.


Den Punkt der fehlenden Gleichberechtigung werde ich den allmächtigen Herrschaften natürlich weder ins Gesicht sagen, noch durchscheinen lassen.
In diesem Zusammenhang fällt mir der Begriff der "korrekten Ermessensausübung" ein. Hi

Was Ihre Angaben zur Berechtigung von Zweifeln angeht, so scheinen Sie das Familiengericht ins einer Unfehlbarkeit nahe dem Papst zu wähnen.
Ich würde gerne Ihre Aufmerksamkeit auf diesen http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=21855 Fall lenken, der, wie ich erfahren habe, beileibe keinen Einzelfall darstellt.
Alle Menschen machen Fehler-ich sehe nicht, warum das an Gerichten anders sein sollte.
Und eine Nichtausübung eines Ermessens stellt m.E. einen Ermessensfehler dar.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Einen tragischen Einzelfall sollte man nicht verallgemeinern. Es gibt auch Väter, die ihren Kindern Leid antun.

Alle Menschen machen Fehler. Leider liegt es in der menschlichen Natur, Fehler in erster Linie bei den Anderen zu suchen, vor allem wenn sie sich nicht so verhalten, wie man selbst es für richtig hält. Aus einer bestimmten Wortwahl ("den allmächtigen Herrschaften" oder "Unfehlbarkeit nahe dem Papst") lässt sich eine unangebrachte Voreingenommenheit gegenüber Menschen erkennen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Entscheidungen treffen müssen, die nicht allen Beteiligten gefallen können. Es ist zu befürchten, dass man es bei einer solchen inneren Einstellung an der notwendigen Objektivität fehlen lassen könnte. Nach meiner Auffassung besteht kein Grund zu der pauschalen Annahme, dass ein Richter sein Ermessen nicht korrekt, sondern fehlerhaft ausüben könnte, aber: Alle Menschen machen Fehler.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:47    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

grummeln hat folgendes geschrieben::
...
Was Ihre Angaben zur Berechtigung von Zweifeln angeht, so scheinen Sie das Familiengericht ins einer Unfehlbarkeit nahe dem Papst zu wähnen.
Ich würde gerne Ihre Aufmerksamkeit auf diesen http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=21855 Fall lenken, der, wie ich erfahren habe, beileibe keinen Einzelfall darstellt.
Alle Menschen machen Fehler-ich sehe nicht, warum das an Gerichten anders sein sollte.
Und eine Nichtausübung eines Ermessens stellt m.E. einen Ermessensfehler dar.

Hallo grummeln,

Familiengerichte und Jugendämter können nicht in die Zukunft blicken. Wenn dem so wäre, wären sie Hellseher. Die Jugendämter und Familiengerichte sind an Recht und Gesetz gebunden. Richtschnur ist

Art. 6 II und III GG hat folgendes geschrieben::
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Siehe in diesem Kontext auch § 1 SGB VIII und die entsprechende Kommentierung (Vertiefend: §§ 1666 und 1666a BGB).

Das Elternrecht ist sehr stark ausgeprägt. Dies finde ich vom Grundsatz her auch richtig. Das Erziehungsrecht der Eltern beinhaltet auch die Erziehungspflicht. Primär sollten wir die Verantwortlichkeit bei denen lassen, die sie vorrangig zu tragen haben. Dies sind in unserem Rechtsstaat nun mal die Eltern.

Dem Staat obliegt das "Wächteramt". Das Wächteramt kann und darf aber niemals so weit gehen, daß Eltern sich die staatliche Erlaubnis zur Zeugung eines Kindes einholen müssen. Ferner ist eine rechtliche Verpflichtung zur Ablegung eines Elternführerscheines in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

Ich habe eine persönliche Bitte an Sie.

Tagtäglich gehen die MitarbeiterInnen der Jugendämter ein großes persönliches Risiko ein. Man kann ihnen aber nicht zum Vorwurf machen, daß sie keine Hellseher sind.

Die Familiengerichte können und müssen sich auf eine fachliche Einschätzung der sozialpädagogischen Fachbehörde Jugendamt verlassen (können). Aber die Verantwortung der Eltern oder eines Elternteils können und dürfen sie nicht übernehmen.

Daher bitte ich Sie tragische Einzelfälle nicht den Diskussionsteilnehmern hier im FDR vorzuwerfen, die Ihnen hier auf ihre Fragen antworten.

Liebe Grüße

Klaus
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grummeln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:14    Titel: Re: Spielsüchtige Ehefrau- Chance auf Sorgerecht? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Ich habe eine persönliche Bitte an Sie.

Tagtäglich gehen die MitarbeiterInnen der Jugendämter ein großes persönliches Risiko ein. Man kann ihnen aber nicht zum Vorwurf machen, daß sie keine Hellseher sind.

Die Familiengerichte können und müssen sich auf eine fachliche Einschätzung der sozialpädagogischen Fachbehörde Jugendamt verlassen (können). Aber die Verantwortung der Eltern oder eines Elternteils können und dürfen sie nicht übernehmen.

Daher bitte ich Sie tragische Einzelfälle nicht den Diskussionsteilnehmern hier im FDR vorzuwerfen, die Ihnen hier auf ihre Fragen antworten.

Liebe Grüße

Klaus


Lieber Klaus,

mein Einwurf bezog sich lediglich auf die Äußerung, nach welcher
"nur selten Zweifel an der Begründetheit der Stellungnahme und der Entscheidung gerechtfertigt sein werden."
Nach allem, was ich bis jetzt so gelesen habe, hege ich diesbezüglich leise Zweifel.
Selbstverständlich bin ich Herrn Königs dankbar für seine Ausführungen, die für mich in der Tat sehr hilfreich waren, ebenso wie Ihre Antwort.
Und nichts läge mir ferner, als einem Foristen eine Mitschuld an dieser oder irgendeiner anderen Tragödie anzuhängen.
Ich wollte halt ledigliich darauf aufmerksam gemacht haben, dass -wie Herr Königs in seinem Post ebenso darstellt-Fehler passieren.
Über die Anzahl wird es keine Statistik geben-wer wolle diese auch führen.
Und, ja, es werden zweifelllos auch Kinder (selbst ich glaube, dass dies in der Mehrzahl der Fälle so herum läuft) von ihren Vätern übelst behandelt.
Nur-ich habe halt große Bedenken, hat sich doch in meinem engen Bekanntenkreis ein Fall zugetragen, in welchem auch der -spiel- und alkoholsüchtigen- Mutter die Kinder zugesprochen wurden.
Ich selbst hatte im Zuge meiner Ausbidlung im Fach Familienrecht von der Professorin zu hören bekommen "Bei Sorgerechtsstretigkeiten wird zuerst von der Annahme ausgegangen, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind".
Besonders Artikel-3-mäßig fand ich diese Äußerung nicht.
Und dies sage ich als ein Scheidungskind, welches -Gott sei Dank- nicht dem alkoholsüchtigen und schlagendem Vater, sondern der Mutter zugesprochen wurde.

Aber nun fürchte ich, ich habe mich zu weit von "meinem Fall" entfernt.
Jedoch verbleibt meine Hoffnung, dass Sie meine Bedenken zu teilen vermögen.

Gruß aus Berlin
André

P.S. Die gewünschte Statistik werde ich heraussuchen und nachreichen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber André,

ich danke Dir für deine Klarstellung und die doch recht persönlichen Zeilen.

Sicher gibt es vereinzelt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jugendämtern, die bei einer sorgfältigeren Auswahl lieber nicht eingestellt worden wären. Die AGSP dokumentiert im übrigen Fälle, bei dem einzelne Sozialarbeiter/innen und/oder Sozialpädagog(inn)en versagt haben.

Aber, und dies ist das eigentliche tragische an den ganzen Geschichten, bevor das Jugendamt ins Spiel kommt, haben zuvor Eltern oder Elternteile ihre Erziehungsverantwortung gegenüber ihren Kindern nicht wahrgenommen (aus welchen Gründen auch immer).

Im Jahre 1998 wurde das Kindschaftsrecht erheblich verbessert. Ebenso wurde das Jugendhilferecht (1991) grundlegend neu geordnet und löste das (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz - JWG - aus dem Jahre 1923 ab.

Schauen wir uns die Kinder- und Jugendhilfestatistik an, dann machen mehrheitlich die Jugendämter einen guten Job. So wie die Polizei nicht jede Straftat verhindern kann, sondern deren Erfolg an der Aufklärungsquote gemessen wird, so werden auch MitarbeiterInnen der Jugendämter mal Fehler unterlaufen. Davon möchte und kann ich mich persönlich nicht ausschließen.

Die Jugendämter haben die Aufgabe, die Personensorgeberechtigten zu beraten. Entscheiden dürfen aber - wenn sich die Eltern nicht einigen können - nur die Familiengerichte. Allgemein wird den Jugendämter mehr Macht unterstellt, die sie aber nach dem SGB VIII eben nicht haben.

Über die Erfolge der Jugendämter wird in der Regel nicht berichtet. So entsteht, wenn wieder mal ein Kind oder Jugendlicher zu schaden kommt, daß in den Jugendämtern nur unfähige Leute arbeiten. Gegen dieses Image ist aber nur schwer anzukommen.

Wir brauchten im Prinzip keine Jugendämter und Familiengerichte, wenn alle Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen würden.

Damit können wir jetzt aber wieder zu Ihren Fragen zurück kommen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Lieber André,

ich danke Dir für deine Klarstellung und die doch recht persönlichen Zeilen.


....

Liebe Grüße

Klaus


Lieber Klaus,

die Sache ist halt die, dass ich nicht weiß, welches der "günstigste Zeitpunkt" ist, den Stecker zu ziehen.
Wenn ich weiter warte, werde ich zwar laut der RAin, bei der ich Rat eingeholt habe, meine Chancen erhöhen-schließlich kann ich nachweisen, dass ich (dann) 2 Monate Elternzeit gefahrlos hinter mich gebracht habe.
Auf der anderen Seite stellt sich mir die Frage, wie lange das noch meine Psyche und mein Geldbeutel aushalten.
Laut der Berliner Suchtberatungsstelle laufe ich bereits unter "Co-Abhängiger".

Ich brauche einfach den besten Anwalt bzw. Anwältin, die ich irgends auftreiben kann, im Namen der Zukunft meines Sohnes.
Gerade heute habe ich erfahren, dass die Sparkasse meiner Frau einen neuen (!!!!) Kredit über 6.000,- EUR rübergereicht hat.
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